Kompatible Geräte Musterklauseln

Kompatible Geräte. Der CO2-Offset-Service steht nur im Zusammenhang mit kompatiblen Geräten zur Verfügung. Änderungen dieser Geräte sind vorbehalten.
Kompatible Geräte. Der CO2 Offset Service ist nur in Verbindung mit kompatiblen Geräten verfügbar. Diese Geräte können Änderungen unterliegen.
Kompatible Geräte. Sie dürfen ein kompatibles Terminal unter dieser Lizenz registrieren. Wir unterstützen in der Regel alle aktuellen Modelle des Xxxx Xxxxx Telematics Gateway („MTG“) und können auch Auslaufmodelle unterstützen. Kompatible Terminals für jedes unterstützte Land finden Sie, indem Sie in der Hilfedokumentation nach „Hardwarekompatibilität“ suchen (zu finden unter dem Hilfe-Link auf xxx.xxxxx.xxx). Um weitere Terminals anzuschließen, müssen Sie zusätzliche Lizenzen erwerben und aktivieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen