XXXX XXXXX. STOLL haftet nicht für Unterlieferanten, da diese nicht als Erfüllungsgehilfen tätig werden.
XXXX XXXXX. STOLL bleibt berechtigt, Klagen auch am Sitz des Kunden oder vor jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht oder Spruchkörper anhängig zu machen.
XXXX XXXXX. STOLL übereignet dem Kunden die benötigte Anzahl an k.ey devices, ohne dass der Kunde hierfür ein Ent- gelt zu zahlen hat. Die zum k.ey device zugehörige Software überlässt XXXX XXXXX STOLL leihweise nach Maßgabe der Ziffer 10.
XXXX XXXXX. STOLL ist zu Änderungen und Anpassungen der Software sowie zum Austausch einzelner (Software-) Komponenten sowohl mittels Fernwartungszugriffs als auch durch Tausch des k.ey devices berechtigt, insbesondere,
XXXX XXXXX. XXXXX ist berechtigt, die Bereitstellung des Service für Wartungsarbeiten zu unterbrechen.
XXXX XXXXX. STOLL wird Wartungsarbeiten so planen, dass die Nutzung des Service durch den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
XXXX XXXXX. STOLL wird den Kunden unverzüglich über Maßnahmen und Inspektionen seitens einer Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Datenverarbeitung informieren. Gleiches gilt im Fall von Ermittlungen einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.
XXXX XXXXX. STOLL bleibt dem Kunden gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen des beauftragten Unterauf- tragsverarbeiters verantwortlich.
XXXX XXXXX. XXXXX gestaltet die Datenverarbeitung, ihre betrieblichen Abläufe und die dazugehörigen Prozesse, Syste- me und Installationen dergestalt, dass XXXX XXXXX STOLL eventuelle Datenschutzverletzungen erfassen, erkennen und melden kann.
XXXX XXXXX. STOLL informiert den Kunden umgehend, wenn – nach Ansicht von XXXX XXXXX XXXXX – eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis diese durch den Kunden entweder bestätigt oder geändert wird.