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XXXX XXXXX Musterklauseln

XXXX XXXXX. XXXXX gestaltet die Datenverarbeitung, ihre betrieblichen Abläufe und die dazugehörigen Prozesse, Syste- me und Installationen dergestalt, dass XXXX XXXXX STOLL eventuelle Datenschutzverletzungen erfassen, erkennen und melden kann.
XXXX XXXXX. STOLL wird den Kunden unverzüglich über Maßnahmen und Inspektionen seitens einer Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Datenverarbeitung informieren. Gleiches gilt im Fall von Ermittlungen einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.
XXXX XXXXX. STOLL haftet nicht für Unterlieferanten, da diese nicht als Erfüllungsgehilfen tätig werden.
XXXX XXXXX. STOLL bleibt berechtigt, Klagen auch am Sitz des Kunden oder vor jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht oder Spruchkörper anhängig zu machen.
XXXX XXXXX. STOLL übereignet dem Kunden die benötigte Anzahl an k.ey devices, ohne dass der Kunde hierfür ein Ent- gelt zu zahlen hat. Die zum k.ey device zugehörige Software überlässt XXXX XXXXX STOLL leihweise nach Maßgabe der Ziffer 10.
XXXX XXXXX. STOLL informiert den Kunden umgehend, wenn – nach Ansicht von XXXX XXXXX XXXXX – eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis diese durch den Kunden entweder bestätigt oder geändert wird.
XXXX XXXXX. STOLL bleibt dem Kunden gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen des beauftragten Unterauf- tragsverarbeiters verantwortlich.
XXXX XXXXX. STOLL wird Wartungsarbeiten so planen, dass die Nutzung des Service durch den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
XXXX XXXXX. STOLL haftet nur für Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Durchführung dieser Vereinbarung wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf („Kardinalpflicht“).
XXXX XXXXX. STOLL ist zu Änderungen und Anpassungen der Software sowie zum Austausch einzelner (Software-) Komponenten sowohl mittels Fernwartungszugriffs als auch durch Tausch des k.ey devices berechtigt, insbesondere, (a) soweit XXXX XXXXX XXXXX und/oder eine Gesellschaft der XXXX XXXXX-Unternehmensgruppe dazu aufgrund eige- ner lizenz- und/oder softwarevertraglicher Abreden verpflich- tet ist; (b) wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instand- haltung der Software nach dem Stand der Technik erforder- lich ist; oder (c) eine Weiterentwicklung, Verbesserung, Upgrade oder ein neuer Release-Stand der Software oder einzelner (Software-) Komponenten verfügbar ist.