Konditionen / Kosten Musterklauseln

Konditionen / Kosten. Grundlage der Versandkosten sind die vertraglich mit dem Anmelder vereinbarten Tarife und Konditionen. Die Kosten und Preise ergeben sich aus den vom Anmelder während des Buchungsvorgangs angegebenen Spezifikationen. Weichen die angemeldeten Spezifikationen von denen vom Unterfrachtführer festgestellten Spezifikationen ab, gelten immer die tatsächlichen Spezifikationen, sofern diese höher sind wie die angemeldeten Spezifikationen. In dem Preis nicht enthalten sind folgende Kosten: • hoheitliche Gebühren, Zölle und Steuern • Lagerung im In- und Ausland (z.B. Bei Verzögerung in der Zollabwicklung) • Gesonderte Zollverfahren • Rücktransporte bei nicht erfolgter Zustellung. • Alle nachträglich erhobenen Kosten, die Aufgrund der bei der Anmeldung angegebenen Spezifikationen nicht ersichtlich waren. Zusätzlich berechnet werden von MBS folgende Kosten: • Rechnungskorrekturen wegen fehlerhafter Daten des Anmelders: • Rechnung in Papierform • Buchungen oder nachträgliche Buchungen, die nicht über iSHIP angemeldet wurden: • Nachbelastung von Einfuhrabgaben • Versand von Original-Dokumenten Kosten nach Anhang III – sonstige Nebenkosten Beauftragt oder veranlasst der Kunde weitere Aufwendungen oder Leistungen, hat er MBS hierfür die von dem jeweiligen Unterfrachtführer berechneten Preise zu erstatten, diese richten sich nach den jeweils aktuellen Preisverzeichnissen der Unterfrachtführer. Beispielhaft zu nennen sind hier: • Abliefernachweise • Versicherungen, • Transporte bei Übergrößen, • Erstellung einer Ausfuhranmeldung und andere Leistungen, je nach vom Anmelder ausgewähltem Unterfrachtführer Samstags-, Sonntags-, Feiertagsabholungen und -zustellungen werden von MBS nicht angeboten. Für unzustellbare Sendung trägt der Anmelder alle Kosten für die Rücksendung oder gegebenenfalls für die Entsorgung und stellt MBS von solchen Kosten frei. Des Weiteren hat MBS Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit MBS im Zusammenhang mit dem Transport des oder der Frachtstücke des Anmelders für hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben gegenüber Dritten haftet, stellt der Anmelder MBS von dieser Haftung frei. Dies gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen oder andere öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, deren Entstehen nicht dem Anmelder zuzurechnen sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.