Common use of Konsiliaruntersuchung Clause in Contracts

Konsiliaruntersuchung. Die Überweisung zur Konsiliaruntersuchung erfolgt ausschließlich zur Er- bringung diagnostischer Leistungen. Sie gibt dem überweisenden Arzt die Möglichkeit, den Überweisungsauftrag auf die Klärung einer Verdachtsdi- agnose einzugrenzen. Art und Umfang der zur Klärung dieser Verdachts- diagnose notwendigen Leistungen sind vom ausführenden Vertragsarzt nach medizinischem Erfordernis und den Regeln der Stufendiagnostik un- ter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu bestimmen. Die Verant- wortung für die Wirtschaftlichkeit liegt hinsichtlich der Indikationsstellung beim auftraggebenden Vertragsarzt, hinsichtlich der ausgeführten Leis- tungen beim auftragnehmenden Vertragsarzt.

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Samples: Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Oktober, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar

Konsiliaruntersuchung. Die Überweisung zur Konsiliaruntersuchung erfolgt ausschließlich zur Er- bringung Erbringung diagnostischer Leistungen. Sie gibt dem überweisenden Arzt Vertragsarzt die Möglichkeit, den Überweisungsauftrag auf die Klärung einer Verdachtsdi- agnose Verdachtsdiagnose einzugrenzen. Art und Umfang der zur Klärung Klä- rung dieser Verdachts- diagnose Verdachtsdiagnose notwendigen Leistungen sind vom ausführenden aus- führenden Vertragsarzt nach medizinischem Erfordernis und den Regeln Re- geln der Stufendiagnostik un- ter unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes Wirtschaftlichkeitsgebo- tes zu bestimmen. Die Verant- wortung Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit liegt hinsichtlich hin- sichtlich der Indikationsstellung beim auftraggebenden Vertragsarzt, hinsichtlich der ausgeführten Leis- tungen Leistungen beim auftragnehmenden VertragsarztVer- tragsarzt.

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Samples: www.kvberlin.de

Konsiliaruntersuchung. Die Überweisung zur Konsiliaruntersuchung erfolgt ausschließlich zur Er- bringung Erbringung diagnostischer Leistungen. Sie gibt dem überweisenden Arzt Ver- tragsarzt die Möglichkeit, den Überweisungsauftrag auf die Klärung einer Verdachtsdi- agnose Verdachtsdiagnose einzugrenzen. Art und Umfang der zur Klärung dieser Verdachts- diagnose Verdachtsdiagnose notwendigen Leistungen sind vom ausführenden Vertragsarzt Ver- tragsarzt nach medizinischem Erfordernis und den Regeln der Stufendiagnostik un- ter Stufendia- gnostik unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu bestimmen. Die Verant- wortung Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit liegt hinsichtlich der Indikationsstellung Indikati- onsstellung beim auftraggebenden Vertragsarzt, hinsichtlich der ausgeführten Leis- tungen ausge- führten Leistungen beim auftragnehmenden Vertragsarzt.

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Samples: berufskrank.de