Konstruktionsänderungen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. Die Silicon Software behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruk- tionsänderungen vorzunehmen; es besteht jedoch keine Verpflich- tung, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produk- ten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an seinen Fertigprodukten jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Fertigprodukten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. 12.1. KL ist berechtigt, Änderungen an der Konstruktion und/oder den Spezifikationen der Waren und/oder Dienstleistungen vorzunehmen, wenn er den Lieferanten hierüber benachrichtigt. Wenn sich diese Änderungen auf den Kaufpreis oder den Liefertermin auswirken, wird der Lieferant KL unverzüglich benachrichtigen und über eine angemessene Anpassung verhandeln (bei Streitigkeiten bezüglich der Anpassung ist diese gemäß Klausel 22 zu bestimmen). Wenn keine solche Benachrichtigung erfolgt, bleiben Preis und Liefertermin unverändert.
Konstruktionsänderungen. 10.1 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sind jedoch verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. (1) Die Lieferantin behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. (1) CIM behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und Formänderungen vorzunehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Konstruktionsänderungen. Soweit der Gebrauch nicht beeinträchtigt wird, behält sich der Lizenzgeber Konstruktions und Formänderungen bis zur Lieferung vor. Dies gilt sinngemäss für „Geräte und Lizenz material“.
Konstruktionsänderungen. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen aufgrund technischer Weiterentwicklung oder aufgrund von Änderungen im Fertigungsverfahren vor.
Konstruktionsänderungen. Konstruktionsänderungen an den Maschinen des Verkäufers Konstruktions- und Funktionsänderungen an Digi-ci-Maschinen dürfen während der Montage nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit Digi-ci erfolgen. Andernfalls ist es Digi-ci nicht möglich, die vertraglich vereinbarte Leistung zu gewährleisten.