Konsultationen und Änderungen. 1. Entstehen Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Auslegung dieses Abkom- mens, so kann jede Partei die Aufnahme von Konsultationen verlangen, um geeig- nete Massnahmen zur Sicherstellung des Vollzugs dieses Abkommens auszuarbei- ten. 2. Dieses Abkommen kann in gegenseitigem schriftlichem Einverständnis geändert werden. Soweit nicht anders vereinbart, tritt eine solche Änderung nach dem in Artikel 16 Absatz 1 festgelegten Verfahren in Kraft.
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Konsultationen und Änderungen. 1. Entstehen Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Auslegung dieses Abkom- mens, so kann jede Partei die Aufnahme von Konsultationen verlangen, um geeig- nete geeigne- te Massnahmen zur Sicherstellung des Vollzugs dieses Abkommens auszuarbei- tenauszuarbeiten.
2. Dieses Abkommen kann in gegenseitigem schriftlichem Einverständnis geändert werden. Soweit nicht anders vereinbart, tritt eine solche Änderung nach dem in Artikel 16 Absatz 1 festgelegten Verfahren in Kraft.
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Samples: Abkommen Über Die Zusammenarbeit Für Eine Erleichterte Umsetzung Von Fatca