Common use of Konsultationen und Änderungen Clause in Contracts

Konsultationen und Änderungen. 1. Treten bei der Durchführung oder Auslegung dieser Vereinbarung Schwierigkei- ten auf, so kann eine zuständige Behörde um Konsultationen mit einer oder mehre- ren der zuständigen Behörden zur Ausarbeitung geeigneter Massnahmen ersuchen, durch welche die Einhaltung der Vereinbarung sichergestellt wird. Die zuständige Behörde, die um die Konsultationen ersucht hat, stellt gegebenenfalls sicher, dass das Sekretariat des Koordinierungsgremiums über alle ausgearbeiteten Massnahmen unterrichtet wird, und das Sekretariat des Koordinierungsgremiums wird sämtliche zuständigen Behörden, auch diejenigen, die nicht an den Konsultationen teilgenom- men haben, über sämtliche ausgearbeiteten Massnahmen unterrichten. 2. Diese Vereinbarung kann mittels Konsens durch schriftliche Übereinkunft aller zuständigen Behörden geändert werden, für die diese Vereinbarung wirksam ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird diese Änderung am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von einem Monat nach der letzten Unterzeichnung dieser schriftlichen Übereinkunft folgt.

Appears in 2 contracts

Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information

Konsultationen und Änderungen. 1. Treten bei der Durchführung oder Auslegung dieser Vereinbarung Schwierigkei- ten auf, so kann eine jede zuständige Behörde um Konsultationen mit einer oder mehre- ren der zuständigen Behörden zur Ausarbeitung geeigneter Massnahmen ersuchenbitten, durch welche die die Einhaltung der Vereinbarung sichergestellt wird. Die zuständige Behörde, die um die Konsultationen ersucht gebeten hat, stellt gegebenenfalls sicher, dass das Sekretariat des Koordinierungsgremiums über alle ausgearbeiteten getroffenen Massnahmen unterrichtet wird, informiert ist und das Sekretariat des Koordinierungsgremiums wird sämtliche alle zuständigen Behörden, auch diejenigen, die nicht an den Konsultationen teilgenom- men teilgenommen haben, über sämtliche ausgearbeiteten alle getroffe- nen Massnahmen unterrichten. 2. Diese Vereinbarung kann mittels Konsens durch schriftliche Übereinkunft aller zuständigen Behörden mit in Kraft getretener Vereinbarung geändert werden, für die diese Vereinbarung wirksam ist. Sofern die zustän- digen Behörden nichts anderes vereinbart wurdehaben, wird diese Änderung am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von einem Monat nach dem Tag der letzten Unterzeichnung dieser schriftlichen Übereinkunft folgt.

Appears in 1 contract

Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information

Konsultationen und Änderungen. 1. Treten bei der Durchführung oder Auslegung dieser Vereinbarung Schwierigkei- ten auf, so kann eine jede zuständige Behörde um Konsultationen mit einer oder mehre- ren der zuständigen Behörden zur Ausarbeitung geeigneter Massnahmen ersuchenbitten, durch welche die die Einhaltung der Vereinbarung sichergestellt wird. Die zuständige Behörde, die um die Konsultationen ersucht gebeten hat, stellt gegebenenfalls sicher, dass das Sekretariat des Koordinierungsgremiums über alle ausgearbeiteten getroffenen Massnahmen unterrichtet wirdinformiert ist, und das Sekretariat des Koordinierungsgremiums wird sämtliche unterrichtet alle zuständigen Behörden, auch diejenigen, die nicht an den Konsultationen teilgenom- men teilgenommen haben, über sämtliche ausgearbeiteten Massnahmen unterrichtenalle getroffenen Massnahmen. 2. Diese Vereinbarung kann mittels Konsens durch schriftliche Übereinkunft aller zuständigen Behörden mit in Kraft getretener Vereinbarung geändert werden, für die diese Vereinbarung wirksam ist. Sofern die zustän- digen Behörden nichts anderes vereinbart wurdehaben, wird diese Änderung am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von einem Monat nach dem Tag der letzten Unterzeichnung dieser schriftlichen Übereinkunft folgt.

Appears in 1 contract

Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information

Konsultationen und Änderungen. 1. Treten bei der Durchführung oder Auslegung dieser Vereinbarung Schwierigkei- ten auf, so kann eine zuständige Behörde um Konsultationen mit einer oder mehre- ren mehreren der zuständigen Behörden zur Ausarbeitung geeigneter Massnahmen ersuchen, durch welche die Einhaltung der Vereinbarung sichergestellt wird. Die zuständige Behörde, die um die Konsultationen ersucht hat, stellt gegebenenfalls sicher, dass das Sekretariat Sekreta- riat des Koordinierungsgremiums über alle ausgearbeiteten Massnahmen unterrichtet wird, und das Sekretariat des Koordinierungsgremiums wird sämtliche zuständigen Behörden, auch diejenigen, die nicht an den Konsultationen teilgenom- men teilgenommen haben, über sämtliche ausgearbeiteten Massnahmen unterrichten. 2. Diese Vereinbarung kann mittels Konsens durch schriftliche Übereinkunft aller zuständigen Behörden geändert werden, für die diese Vereinbarung wirksam ist. Sofern So- fern nichts anderes vereinbart wurde, wird diese Änderung am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von einem Monat nach der letzten Unterzeichnung Unterzeich- nung dieser schriftlichen Übereinkunft folgt.

Appears in 1 contract

Samples: Multilateral Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information