Common use of Konsumverbote / verbotene Gegenstände Clause in Contracts

Konsumverbote / verbotene Gegenstände. Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und / oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150 geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

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Konsumverbote / verbotene Gegenstände. Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.z. B. Anabolika), in das Studio die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und / und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150 CHF 150.— geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

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Konsumverbote / verbotene Gegenstände. Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und / und/oder Schadenersatz Schadensersatz in Höhe von EUR 150 150,00 € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

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