Pflichten Des Mitglieds. 3.1. Umgang mit der MemberCard
Pflichten Des Mitglieds. A4.1 Das Mitglied muss auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen schaffen, die zur Nutzung der von Trusted Shops zur Verfügung gestellten Online-Systeme erforderlich sind, insbesondere eigene Systeme auf die Nutzung der Leistungen vorbereiten. A4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, das geltende Recht einzuhalten und nur solche Waren und Dienstleistungen anzubieten, deren Verkauf nicht rechtlich untersagt ist und nicht gegen den Trusted Shops Ausschlusskatalog (TS-ASK) verstößt. A4.3 Das Mitglied ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Das Mitglied hat Trusted Shops umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. A4.4 Das Mitglied muss Anfragen von Trusted Shops und Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit binnen fünf Werktagen beantworten und alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen einreichen. Nach freiem Ermessen von Trusted Shops muss die Beantwortung entweder über das Online-System, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Eine erste Beantwortung der Anfragen muss nicht zur abschließenden Klärung eines Problemfalls führen. Eine erste Antwort/ Stellungnahme innerhalb der genannten Frist ist ausreichend. A4.5 Das Mitglied benennt mindestens einen zuständigen Ansprechpartner mit dessen Kontaktdaten, an den sich Trusted Shops bei allen Anfragen im Zusammenhang mit diesem Mitgliedschaftsvertrag wenden kann. A4.6 Sofern das Mitglied lediglich den Abschluss eines Vertrages zwischen den Kunden und Dritten (Leistungsträger) vermittelt, stellt es sicher, dass die Leistungsträger während der gesamten Vertragslaufzeit die Pflichten dieser Ziff. A4 entsprechend erfüllen. Pflichtverletzungen der Leistungsträger werden dem Mitglied gegenüber wie eigene Pflichtverletzungen behandelt. A4.7 Das Mitglied räumt Trusted Shops das Recht ein, die Marken des Mitglieds für Marketingzwecke, zur Präsentation des Mitglieds und zur Werbung für dessen Mitgliedschaft bei Trusted Shops zu verwenden. Das Mitglied kann dieser Rechteeinräumung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
Pflichten Des Mitglieds. G4.1 Das Mitglied muss auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der von Trusted Shops zur Verfügung gestellten Smart Review Assistant schaffen, insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden Internetverbindung sowie des Betriebssystems und des Browsers. G4.2 Die automatisch generierten Antworten auf Bewertungen müssen vom Nutzer überprüft und bestätigt werden, bevor es zu einer Veröffentlichung des Inhalts kommt. G4.3 Abweichend von A4.2 dürfen Antworten auf positive Bewertungen mit mind. 4 Sternen automatisch beantwortet werden, indem die hierfür angebotene Funktion aktiviert wird. Der Nutzer trägt gegenüber Trusted Shops die Verantwortung für die Nutzung dieser Funktion und stellt Trusted Shops von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Funktion frei.
Pflichten Des Mitglieds. 5.1 Das Mitglied verpflichtet sich, dem 1. FSV Mainz 05 e.V. Änderungen seiner persönlichen Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung oder sonstige, für die Geschäftsverbindung wesentliche Angaben unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Bei Veranstaltungen des 05er KidsClubs, der 05er Youngsters und der 05er Classics hat das Mitglied den Anordnungen der Verantwortlichen vom 1. FSV Mainz 05 e.V. unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Verantwortlichen kann das Mitglied von der Veranstaltung verwiesen werden.
Pflichten Des Mitglieds. 4.1 Das Mitglied ist verpflichtet, den Weisungen des LVB und des allenfalls beauftragten Anwalts nachzukommen und alles zu unterlassen, was einen Rechtserfolg schmälern oder verhindern könnte.
4.2 Das Mitglied erteilt dem vom LVB bestimmten Anwalt Vollmacht. Auf Antrag des Mitgliedes kann diesem aus trifigen Gründen ein anderer Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden.
Pflichten Des Mitglieds. 3.1 Umgang mit dem Zutrittsmedium Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte Die Mitgliedschaft bei novaGYM ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.
Pflichten Des Mitglieds. 5.1. Umgang mit der MemberCard
Pflichten Des Mitglieds. 6.1 Es gibt gesetzliche Grundsätze (6.2), an die sich alle Mitglieder halten müssen und Regeln (6.3), die kayamo selbst erstellt, um eine reibungslose Nutzung der Internetplattform zu gewährleisten. Mit der Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer die Geltungen für sich als verbindlich an. Mitglieder sind für ihre Angebote (z.B. Shop, Artikel) und Inhalte (z.B. Bewertungen, Forumsbeiträge, Einzelangaben) uneingeschränkt selbst verantwortlich; die Beachtung der folgenden Pflichten ist Nutzungsvoraussetzung und kann bei Nichteinhaltung zum Ausschluss führen.
6.2 Gesetzliche Grundsätze, die von Gesetzes wegen für alle Mitglieder gelten: Mitglieder müssen sich selbstverständlich bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung an die bestehenden Gesetze halten, insbesondere (nicht abschließend) dürfen Inhalte von Mitgliedern nicht strafrechtliche Normen,die Regelungen zum Jugendschutz,Datenschutzrecht,Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Patent- oder Namensrechte Dritter oder Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzen. Beispielhaft, aber nicht abschließend, heißt das: Es ist bei kayamo verboten, Waren oder Leistungen anzubieten oder Inhalte zu veröffentlichen, bei denen es sich um Folgendes handelt: - Diebesgut/Hehlerware (das sind zum Beispiel Waren, die aus betrügerischen Geschäften erlangt wurden) - Jugendgefährdende Medien - Gebührenpflichtige Telefonnummern - Aufrufe zu Straftaten, rassistische Inhalte - Propagandaartikel verbotener Parteien, Vereine und Gruppen - Waffen - Artikel verfassungsfeindlicher Organisationen - Beleidigungen, Verleumdungen, Üble Nachrede - Fälschungen, nachgeahmte Markenprodukte - Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen - Bilder und andere Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, wenn der Verwender kein Nutzungsrecht erworben hat - Artikel, die in Kinderarbeit hergestellt wurden - Bilder oder andere Dateien, die Firmen-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzen. Weiterhin ist zu beachten, dass es viele Gegenstände gibt, deren Handel besonderen – teilweise strengen – gesetzlichen Bestimmungen oder Beschränkungen unterliegt. Beispielhaft, aber nicht abschließend, seien hier genannt: - Der Handel mit Kinderspielzeug - Der Handel mit Nahrungsmitteln - Der Handel mit Textilien - Produkte aus geschützten Pflanzen und Tieren Wir weisen darauf hin, dass Inhalte der kayamo-Plattform grundsätzlich weltweit abrufbar sind und deshalb je nach Fall auch die Regelungen anderer Länder beachtet werden müssen. Das gilt in...
Pflichten Des Mitglieds. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen des Instructors (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r) haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden. Weiterhin verpflichtet sich das Mitglied zur regelmäßigen Entrichtung der vereinbarten Gebühren.
Pflichten Des Mitglieds. 4.1. Das Mitglied verpflichtet sich, die berufliche Vorsorge für alle gemäss dem Vorsorgeplan zu versichernden Personen bei der CAST durchführen zu lassen.
4.2. Das Mitglied verpflichtet sich, der CAST sämtliche im Sinne von Art. 10 BVV2 für die Durchführung der Vorsorge erforderlichen Daten sowie massgebliche Tatsachen und Ereignisse unaufgefordert zu melden. Insbesondere meldet er: - die aufzunehmenden Arbeitnehmer mit den korrekten Löhnen sowie Austritte; - Mutationen wie Lohnerhöhungen und Lohnsenkungen, Namens-, Adress- und Zivilstandsänderungen; - Schadenfälle; - per Jahresbeginn jeweils den aktuellen Bestand an Arbeitnehmern unter Angabe der voraussichtlichen AHV-pflichtigen Jahreslöhne; - allfällige Sachverhalte (Restrukturierungen, Personalabbau), die zu einer Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement führen können.
4.3. Entstehen der CAST aus ungenügender oder verspäteter Meldung der Informationen oder aus einer Unterlassung der Informations-, Melde- und Weiterleitungspflicht des Mitglieds nachteilige finanzielle Folgen, so hat das Mitglied dafür einzustehen. Das Mitglied verpflichtet sich zudem, den versicherten Personen das Vorsorgereglement und den Vorsorgeplan abzugeben.
4.4. Das Mitglied verpflichtet sich, die reglementarisch geschuldeten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) sowie allfällige Beiträge des Versicherten für die Zusatzversicherung nach Art. 30c Abs. 4 BVG bzw. Art. 331e Abs. 4 OR vierteljährlich nachschüssig der CAST zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung sind ein Mahnaufwandbeitrag und auf die Rückstände ein Zins zu entrichten. Die Höhe wird vom Stiftungsrat periodisch festgelegt und bekanntgegeben.
4.5. Die gemäss Reglement vom Stiftungsrat der CAST festgelegte Beitragsordnung wird der Firma jeweils schriftlich mitgeteilt.