Kontrastmittel Musterklauseln
Kontrastmittel. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind, soweit sie nicht mit dem Honorar für die Untersuchung gemäß dem jeweils gültigen EBM abgegolten sind. Abdeckfolien, -Tücher Aceton Acidosetherapeutika Aderlassbestecke und –nadeln (zulässig als patientenbezogene Sachkostenabrechnung) Alkoholtupfer (zulässig nur als Kleinstmenge im ärztlichen Notfallfalldienst) Ärztekrepp als Liegenauflage Äther Äthylalkohol/Äthanol in jeglicher Konzentration (statt dessen Isopropanol 70%) Anaphylaxiebestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen Antiallergika - zur topischen Anwendung Antianämika Antidementiva Anti-D-Immunglobulin für planbare Eingriffe Anti-D-Immunglobulin (zulässig als Verordnung auf den Namen des Patienten) Antihypotonika Antimykotika – apothekenpflichtig Antimykotika (apothekenpflichtige zulässig nur für Kinderärzte) Antitussiva / Expektorantien Applikatoren z. B. für Endoclips Aqua dest Arteriosklerosemittel Atemkalk Augenstäbchen
B Balneotherapeutika und Mittel zur Wärmetherapie Bandagen als orthopädische Hilfsmittel (zulässig als Verordnung auf den Namen des Patienten) Benzin (zulässig nur als Wundbenzin zur Anwendung am Patienten) Biopsienadeln (zulässig nur Einmalbiopsienadeln, ausgenommen Ovarbiopsienadeln) Blutegel Blutlanzetten Blutzuckertests (z. B. Haemo-Glucotest) Brennspiritus C-13-Harnstoff-Atemtests Cholagoga und Gallenwegstherapeutika Cyto-Lack Darmrohre, auch Einmal- Dauer-/Ballonkatheter (zulässig als Verordnung auf den Namen des Patienten, als Sprechstundenbedarf nur geringe Mengen im ärztlichen Notfalldienst, ausgenom- men suprapubische Katheter, siehe unter S) Deckgläser Desinfektionsmittel, die nicht ausschließlich zur Anwendung am Patienten dienen Dextrostix Diätetika / Ernährungstherapeutika Durchblutungsfördernde Mittel Einmaldarmrohre Einmal-Dispetten Einmalgeräte zur Arthroskopie, z. B. Spülschläuche Einmalhandschuhe Einmalharnblasenkatheter Einmalinjektionsnadeln zur Sklerosierung Einmalkanülen Einmalküretten Einmalskalpelle, auch – Messer Einmalspritzen Einweg-Spekula Eisbeutel Eisspray Elektroden - auch Einmalelektroden Elektrodengel Endotrachealtuben Eosin-Methylenblau Epikutantest (= Läppchenprobe), desgleichen alle Testreagenzien für epi- und intrakuta- ne Testungen Epikutanpflaster Esbachs Reagenz Ether Ethylalkohol/Ethanol in jeglicher Konzentration (statt dessen Isopropanol 70%)
F Färbemittel für histolog. oder mikrobiolog. Untersuchungen Fieberthermometer, -schutzhüllen Filmmater...
Kontrastmittel. 0801000000 Bei bildgebenden Verfahren, die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind, soweit sie nicht mit der Gebühr für die Untersuchung gemäß der jeweiligen Gebührenordnung abgegolten sind.
Kontrastmittel. Kontrastmittel, die Arzneimittel sind und die nach einmaliger Anwen- dung verbraucht sind, soweit sie nicht mit der Gebühr für die Untersuchung nach dem EBM (wie etwaige Zusatzmittel für die Doppelkontrastuntersuchung bei Magen-Darm-Untersuchungen) abge- golten sind - Kontrastmittel für Ultraschalldiagnostik - Kontrastmittel für MRT-Diagnostik
(1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen und nicht apotheken- pflichtigen Sprechstundenbedarfs erfolgt an die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse als Auftragnehmer für die Landesverbände der Krankenkassen (nachfolgend AOK genannt) unter folgender Anschrift: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Sprechstundenbedarf ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Alternativ ist eine Bestellung per E-Mail an ▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇ möglich. Für die Bestellung ist je nach Art des Sprechstundenbedarfs folgendes Formular zu verwenden: - Vordruck 2a: Apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf - Vordruck 2b: Nicht apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf. Bei der Anforderung von Arzneimitteln (Vordruck 2a) kann der Vertragsarzt die Apotheke, welche die Lieferung übernehmen soll, angeben. Für die Bestellung von Hilfsmitteln ist jeweils ein gesondertes Formular gem. Vordruck 2b zu nutzen und entsprechend zu kennzeichnen. Der Vertragsarzt vermerkt im vorgesehenen Feld die für die Versicherten der Landesverbände der Krankenkassen (Primär- kassen) für das Quartal geschätzte Fallzahl. Die Übermittlung der Fallzahlen an den Lieferanten ist durch die AOK auszuschließen. Mit der Bestellung willigt der Vertragsarzt in die Übergabe der veranlassten Kosten an die KVBB ein, andernfalls ist die entsprechende Passage auf dem Formular zu streichen.
(2) Für die Anforderung des nicht apothekenpflichtigen Sprechstunden- bedarfs gelten folgende Grundsätze:
1. Der Vertragsarzt hat grundsätzlich die Produktwahl. Wenn der Vertragsarzt dies ausdrücklich vermerkt, findet keine Substitution statt. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ sind die nicht austauschbaren Produkte separat zu kennzeichnen (keine Substitution).
2. Der Vertragsarzt kann anstelle eines neu ausgefüllten Formulars auch die Kopie der letzten Bestellung in doppelter Ausführung, versehen mit aktuellen Mengenangaben, Datum, Vertragsarzt- stempel und Unterschrift, verwenden (sog. Dauerauftrag).
3. Für die Belieferung der als austauschbar angeforderten Produkte wählt die AOK unter Beachtung der Qualitätsanforderungen und der Wirtschaftlichkeit die Produkte aus.
Kontrastmittel. Kontrastmittel, die Arzneimittel sind und die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind, soweit sie nicht mit der Gebühr für die Untersuchung nach dem EBM (wie etwaige Zusatzmittel für die Doppel- kontrastuntersuchung bei Magen-Darm-Untersuchungen) abgegolten sind
Kontrastmittel. (ehem. Pkt. 9)
Kontrastmittel. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind, soweit sie nicht gemäß der gültigen Gebührenordnung abgegolten sind Kontrastmittel und Sprechstundenbedarf, die im Zusammenhang mit Herzkatheteruntersuchungen und koronaren Rekanalisationsbehandlungen zur Anwendung kommen, sind bereits in den dafür vorgesehenen Sachkostenpauschalen der gültigen Gebührenordnung enthalten und somit nicht als Sprechstundenbedarf nach dieser Vereinbarung verordnungsfähig.
