Xxx Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxx Xxxxxxxx. 0. Zentrale Infrastruktureinrichtungen
Xxx Xxxxxxxx. 0 § 6 § 7
Xxx Xxxxxxxx. Herr Xxxxxxxx ist ein anerkannter Experte für Corporate Governance und institutionelles Investment. Er verfügt über breite Geschäfts- und Finanzerfahrungen, besonders in der Anlageverwaltung. Derzeit ist er Managing Partner bei Sinclair Capital LLC, einer Beratungsfirma für die Anlageverwaltung, er war Executive Director des Investor Responsibility Research Center Institute, einer gemeinnützigen Organisation, die Forschung zur unternehmerischen Verantwortung und Kapitalanlage finanziert, und er ist Treuhänder der Van Eck Investmentfonds- und Investment-Trust-Familie. Von 2009 bis 2011 war Herr Xxxxxxxx der Hauptberater für das Global Corporate Governance Forum (World Bank/IFC) Financial Market Recovery Project, das Kompetenz für die Schulung von Bankdirektoren in Schwellenmärkten aufbaute. Von 1998 bis 2000 war Herr Xxxxxxxx Managing Director und Leiter Geschäftsentwicklung und Strategische Planung bei CDC Investment Management Corp. Von 1994 bis 1998 war Herr Xxxxxxxx der Deputy Comptroller für Pensionen und Anlageverwaltung bei der City of New York. Darüber hinaus war Herr Xxxxxxxx einer der Gründer des International Corporate Governance Network und einer der Gründer von GovernanceMetrics International. Er ist ein ehemaliger Interim- Vorsitzender des Executive Committee des Council of Institutional Investors und war Mitglied mehrerer Verwaltungsräte sowie offizieller Gläubigerausschüsse in den Umstrukturierungen von Worldcom und Adelphia. Er ist Mitautor von „The New Capitalists“, das als Jahresempfehlung der Financial Times ausgewählt wurde, und von „What They Do With Your Money“. Ausserdem liefert er Beiträge zu „Directors and Boards“, „Plan Sponsor“, „Corporate Governance in the Wake of the Financial Crisis“ und einer Reihe akademischer Veröffentlichungen wie das Rotman Journal und das „Journal of Risk Management in Financial Institutions“. Herr Xxxxxxxx wurde 2013 mit dem Preis des International Corporate Governance Network (ICGN) für Spitzenleistungen in Corporate Govervance ausgezeichnet. Herr Xxxxxxxx erhielt 1977 einen Abschluss als B.A. von der Columbia University.
Xxx Xxxxxxxx 

Related to Xxx Xxxxxxxx

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.