Kontroll- und Auditrechte des Kunden. SwissSign verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kont- rolle der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten des Kunden durch SwissSign erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorgaben im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten durch einen entsprechend qualifizierten externen Auditor, welcher der Geheimhaltungspflicht unterliegt, mit einer Überprüfung zu beauftragen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten sowie die schutzwürdigen Interessen von SwissSign (insbesondere auf Geheimhaltung) zu berücksichtigen. Kontrollen bei SwissSign haben ohne vermeidbare Störungen ihres Geschäftsbetriebs und nach angemessener Vorankündigung zu erfolgen.
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Samples: Swisssign Managed Public Key Infrastructure Mpki Ev Order, Swisssign Managed Public Key Infrastructure Mpki Ov Order, Swisssign Managed Public Key Infrastructure Mpki Ev Order