Auftragsdatenverarbeitung Musterklauseln

Auftragsdatenverarbeitung. Die IBM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es zum Zwecke der Leistungserbringung nötig sein kann, dass ein Zugriff auf die Systeme des Kunden aus Ländern außerhalb der EU insbesondere den USA erfolgt. Der Kunde bestätigt, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die eine derartige, auch grenzüberschreitende Verarbeitung und Nutzung durch IBM zulässig machen. Der Kunde ist darüber informiert worden, dass es unternehmensweit gültige IBM Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten gibt, die den Datenschutz bei einer Übertragung der Daten zu ausländischen IBM Gesellschaften und im Falle des Zugriffes auf die Daten durch ausländische IBM Gesellschaften gewährleisten. IBM hat die gemäß §§ 6 und 10 ff DSG 2000 vorgesehenen Datensicherheitsmaßnahmen sowie die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und die IBM Gesellschaften haben weltweit Vereinbarungen für grenzüberschreitende Datenübermittlung bzw. Datenüberlassung an dienstleistende IBM Unternehmen unterzeichnet. Vor dem Hintergrund dieser Informationen willigt der Kunde ein, dass die Ferndiagnose aus Nicht-EU- Staaten, insbesondere der USA, erfolgen kann, soweit dies zur Erbringung der beschriebenen Leistungen notwendig ist. Der Kunde willigt weiters ein, dass zu diesem Zweck IBM Gesellschaften oder auch dritte Unternehmen als Subdienstleister herangezogen werden können, eine separate Zustimmung ist dafür nicht mehr erforderlich. Ein Zugriff auf die Inhalte der vom Kunden gespeicherten Daten durch die IBM ist dabei nicht vorgesehen.
Auftragsdatenverarbeitung. 6.1. Verarbeiten Ihrer Inhalte. Sie gewähren hiermit Minitab und den Unterauftragnehmern von Minitab das unentgeltliche, unwiderrufliche, nicht-exklusive und weltweite Recht zum Speichern, Übertragen, Vervielfältigen, Verteilen, Anzeigen und Verfügbarmachen Ihrer Inhalte in ihrer Gesamtheit oder Teilen für Sie, soweit dies erforderlich ist, um den Dienst für Sie zu erbringen oder um die Vorgaben geltenden Rechts zu erfüllen. Minitab darf Ihre Inhalte nicht in einer Weise nutzen, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich beschrieben ist. 6.2. Verantwortung für Ihre Inhalte. Sie sind die für die Verarbeitung Ihrer Inhalte und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle, und Minitab ist der Auftragsverarbeiter Ihrer Inhalte. Sie sind außerdem allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, u. a. aller geltenden Ausfuhr-, Einfuhr- und Datenschutzgesetze und - vorschriften in Bezug auf Sie und Ihre Inhalte. 6.3. Ort der Datenverarbeitung. Ihre Inhalte können in die USA oder ein anderes Land, in dem wir oder unsere verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer Niederlassungen unterhalten, übertragen und dort verarbeitet werden. Sie ermächtigen uns, derartige Übertragungen Ihrer Inhalte in solche Länder auszuführen und Ihre Inhalte zu verarbeiten, um den Dienst gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu erbringen. 6.4. Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihren Inhalten. Unser Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung („DPA“ für personenbezogene Daten, die nicht der DS-GVO unterliegen) oder unser Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Standardvertragsklauseln („DPA-SCC“ für personenbezogene Daten, die der DS-GVO unterliegen) gilt für und regelt alle Handlungen, die sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (wie im DPA oder DPA-SCC definiert) beziehen, die sich in Ihren Inhalten befinden. Durch Annahme dieses Vertrags durch jede Partei gilt deren Unterschrift unter dem DPA bzw. dem DPA-SCC als geleistet, in Ihrem Fall als „für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle“ und in unserem Fall als „Auftragsverarbeiter“.
Auftragsdatenverarbeitung. SwissSign erbringt für den Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrags Leistungen auf dem Gebiet der Daten- verarbeitung. Dabei erhält SwissSign Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Im Rahmen der Delegation der Registrierungsstellentätigkeit über- nimmt der Kunde Aufgaben bei der Zertifikatsausstellung im Bereich Identifizierung, Registrierung und Archi- vierung. Gemäss den regulatorischen Vorgaben (u.a. ZertES, eIDAS, CA/Browser Forum Baseline Requirements) verbleibt die Verantwortung gegenüber dem Zertifikatsinhaber und den vertrauenden Dritten bei SwissSign.
Auftragsdatenverarbeitung. 9.1 Insofern A-Trust als Auftragsdatenverarbeiterin für Unternehmen tätig wird (Verarbeitung von personenbezogenen Daten, auch kurz als „Daten“ bezeichnet), gelten folgende Bestimmungen. Wenn in Folge der datenschutzrechtliche Begriff des „Verantwortlichen“ verwendet wird, sollen alle Geschlechter davon miterfasst sein. 9.2 Gegenstand und Zweck der Auftragsverarbeitung, Kategorien von betroffenen Personen und Datenarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. 9.3 Die Speicherung oder sonstigen Verarbeitung der Daten wird durch A-Trust prinzipiell innerhalb Deutschlands oder Österreichs vorgenommen, es sei denn das jeweilige Angebot sieht Anderes vor. Die beabsichtigte Verarbeitung der Daten in einem Drittland durch A-Trust ist jedenfalls ausgeschlossen. 9.4 A-Trust ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten. 9.5 Sofern Rechtsvorschriften A-Trust verpflichten, Daten auf eine andere, als in dieser Anlage vorgesehene, Art und Weise zu verarbeiten, unterrichtet A-Trust den Verantwortlichen über diese rechtlichen Anforderungen zumindest 14 Tage vor Aufnahme der Verarbeitung und gibt dabei auch die sich daraus ergebenden Änderungen bekannt. Der Verantwortliche hat das Recht, bis zu dem in der Mitteilung angeführten Datum – zumindest aber für eine Dauer von 7 Tagen ab ihrem Erhalt – der Aufnahme der Verarbeitung schriftlich zu widersprechen. Eine Ausnahme von dieser Mitteilungspflicht besteht nur dann, wenn die betreffende Rechtsvorschrift eine solche Mitteilung wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. 9.6 A-Trust sichert zu, ausschließlich Personen mit der Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen zu betrauen, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung für diese Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und nach ihrem Ausscheiden bei A-Trust aufrecht. 9.7 A-Trust verpflichtet sich, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angepasste, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. 9.8 A-Trust stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzunge...
Auftragsdatenverarbeitung. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung mit uns, Ihrem Anbieter, abzuschließen, wenn Sie personenbezogene Daten von beispielsweise Ihren Kunden, Coachees oder Mandanten verarbeiten.
Auftragsdatenverarbeitung. IBM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es zum Zwecke der Leistungserbringung gegebenenfalls notwendig sein kann, dass ein Zugriff auf die Systeme des Kunden aus Ländern außerhalb der EU/EWR erfolgt. Soweit IBM oder ein von IBM beauftragter Dritter vorübergehend (z. B bei der Durchführung von Systemtests oder Wartungsleistungen) auf Systeme oder sonstige Speichermedien des Kunden zugreift, wird der Kunde dafür sorgen, dass dabei kein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter erfolgt. Dieser Absatz gilt auch, wenn IBM oder ein von IBM beauftragter Dritter während der Leistungserbringung anderweitig Zugriff auf Daten des Kunden oder Dritter bekommen könnte (z.B. durch Übermittlung von Daten durch den Kunden) sowie in allen sonstigen Fällen, in denen IBM oder ein von IBM beauftragter Dritter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Entsorgung der Speichermedien). Soweit der Kunde im Einzelfall dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann, wird er IBM darüber schriftlich informieren. In diesem Fall werden die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließen. IBM hat die gemäß §§ 6 und 10 ff DSG 2000 vorgesehenen Datensicherheitsmaßnahmen sowie die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und die IBM Gesellschaften haben weltweit Vereinbarungen für grenzüberschreitende Datenübermittlung bzw. Datenüberlassung an dienstleistende IBM-Unternehmen unterzeichnet. Vor dem Hintergrund dieser Informationen willigt der Kunde ein, dass die Ferndiagnose aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere der USA, erfolgen kann, soweit dies zur Erbringung der beschriebenen Leistungen notwendig ist. Der Kunde willigt weiters ein, dass zu diesem Zweck IBM Gesellschaften oder auch dritte Unternehmen als Subdienstleister herangezogen werden können, eine separate Zustimmung ist dafür nicht mehr erforderlich. Ein Zugriff auf die Inhalte der vom Kunden gespeicherten Daten durch die IBM ist dabei nicht vorgesehen. In den Helpline Service Centern (Center) der IBM werden eine Vielzahl von Störungsfällen ausgeführt. Diese Center haben ihre Standorte in unterschiedlichen Geographien weltweit. Die Leistungsreserven der Center sind so dimensioniert, dass bspw. auch bei einem Ausfall der Stromversorgung im öffentlichen Netz, ein reibungsloser Weiterbetrieb der Center gewährleistet ist. Die Center sind in der Lage, Anrufe nach unterschiedliche...
Auftragsdatenverarbeitung. Soweit im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Leistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, gilt ergänzend die Anlage 4 „Anlage Auftragsdatenvereinbarung“.
Auftragsdatenverarbeitung. Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftrags- datenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbe- hörden bei der Nutzung von Google Analytics voll- ständig um. Wir weisen darauf hin, dass Google eigene Daten- schutz-Richtlinien hat, die von denen von Heimi- sche Landwirtschaft UG unabhängig sind. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für diese Richtlinien und Verfahren. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unserer Webseite über die Datenschutzbestimmungen von Google.
Auftragsdatenverarbeitung. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt können die Parteien auf Aufforderung des Auftraggebers einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abschließen.
Auftragsdatenverarbeitung. Zusatzvereinbarung zu den AGB: Auftragsdatenverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO