Kontroll- und Überwachungssysteme Musterklauseln

Kontroll- und Überwachungssysteme. Die IT-Architektur der WT Wien Ticket GmbH umfasste u.a. ein Helpdesk-Management-System, wel- ches die Gesellschaft vor allem als zentrales Kommunikationssystem sowie als Wissensdatenbank für ihre interne Dokumentation nutzte und darin ihre internen Arbeitsprozesse mit den entsprechen- den Informationen abgebildet hatte. Das System beinhaltete auch wesentliche IKS-Vorgaben zu Buchhaltungs- und Zahlungstransaktionen sowie zu erbringenden Erfordernissen im Zusammen- hang mit der jährlichen Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfende. Im Bereich Compliance galten vor allem die Vorgaben der Konzernmutter Wien Holding GmbH (Kon- zernrichtlinien zur Korruptionsprävention sowie Verhaltensrichtlinie). Nach Aussage des Geschäfts- führers der 3 Gesellschaften der Wien Ticket-Gruppe hatten alle Mitarbeitenden direkten Zugang zu den Konzernvorgaben über das Intranet der Wien Holding GmbH. Nachdem für Mitarbeitende keine Freikarten zugänglich waren und der Ticketverkauf erst unmittelbar vor dem jeweiligen Verkaufsbe- ginn freigeschalten wurde, bestand lt. Aussage der Geschäftsführung auch diesbezüglich kein Kor- ruptionsproblem. Hinsichtlich Risikomanagement hielt der StRH Wien fest, dass Mitte des Jahres 2022 eine Prüfung der Internen Revision des Wien Holding-Konzerns zu Prozessen in der Wien Ticket-Gruppe erfolgt war. Diese Prüfung hatte u.a. die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Schlüsselarbeitskräften so- wie jene der IT-Sicherheit umfasst und zu keinen Beanstandungen geführt. Darüber hinaus hatte die Wien Holding GmbH in regelmäßigen Abständen eine Risikoinventur der Wien Ticket-Gruppe durchgeführt. Die Wien Holding GmbH hatte das finanzielle Risiko durch touris- tische Marktrisiken22 für das Jahr 2021 im wahrscheinlichsten Fall auf rd. -1 Mio. EUR und im schlimmsten Fall auf rd. -2 Mio. EUR geschätzt, bei einem Erwartungswert von rd. -1 Mio. EUR. Für das Jahr 2022 lag die Schätzung bei rd. -500.000,-- EUR bis -3 Mio. EUR, bei einem Erwartungswert von rd. -833.000,-- EUR. Der StRH Wien beurteilte die vorhandenen Kontroll- und Überwachungssysteme als grundsätzlich hinreichend. Hinsichtlich der Risikoinventur bemängelte er allerdings, dass vor allem in Bezug auf das touristische Marktrisiko keine geplanten Maßnahmen definiert worden waren. Empfehlung: Der StRH Wien empfahl bei künftigen Risikoinventuren in Zusam- menarbeit mit der Konzernmutter Wien Holding GmbH konkrete Maßnahmen zu definieren, um die Auswirkungen aller relevanten Risiken in den Gesellscha...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.