Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung (a) der geltenden da- tenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Par- teien haben dabei das gemeinsame Verständnis, dass Über- prüfungen des Kunden und die Bereitstellung von Informatio- nen und Nachweisen durch XXXX XXXXX STOLL zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie derge- stalt erfolgen, dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden aktuel- le Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Dritter (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauf- tragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder geeignete Zertifizierungen durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegt. Die Rechte des Kunden nach Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben hiervon unberührt. 7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, hat der Kunde wäh- rend der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das Recht, nach Absprache mit XXXX XXXXX XXXXX, selbst oder durch im Einzelfall zu benennende, geeignete und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen der re- levanten Betriebsstätten von XXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenver- arbeitung von Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu er- folgen. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, der Auswahl des Prüfers aus wichtigem Grund (z. B. mangelnde Zuverlässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu XXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe) zu widersprechen. Au- ßer beim Vorliegen dringender, sachlich gerechtfertigter Gründe, die durch den Kunden entsprechend zu dokumentie- ren sind, werden Inspektionen in den Geschäftsräumen von XXXX XXXXX STOLL nach angemessener Vorankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Ge- schäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion kann XXXX XXXXX STOLL eine angemessene Vergütung verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf ei- nen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränkt.
Appears in 2 contracts
Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der (1) Reeweb stellt sicher, dass sich der Kunde ist berechtigtvon der Einhaltung der Pflichten von reeweb nach diesem Vertrag überzeugen kann. Reeweb verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die Einhaltung (a) der geltenden da- tenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung erforderlichen Auskünfte zu überprüfen, erteilen und insbesondere hinsichtlich die Umsetzung der technischen und organisatorischen MaßnahmenMaßnah- men nachzuweisen.
(2) Reeweb ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtun- gen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von ree- web sind oder durch deren Offenbarung reeweb gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Die Par- teien haben dabei Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kun- den von reeweb, zu Informationen hinsichtlich Kosten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten von reeweb, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Kontrollzwecke sind, zu erhalten.
(3) Der Kunde hat das gemeinsame VerständnisRecht, dass Über- prüfungen im Einvernehmen mit reeweb Überprüfungen (Auftragskontrolle) im Rah- men der üblichen Geschäftszeiten auf eigene Kosten, ohne Störung des Kunden Betriebsablaufs und die Bereitstellung unter strik- ter Geheimhaltung von Informatio- nen Betriebs- und Nachweisen Geschäftsgeheimnissen von reeweb durchzuführen oder durch XXXX XXXXX STOLL zur im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsver- hältnis zu reeweb steht. Der Kunde hat reeweb rechtzeitig (in der Regel mindestens vier Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Kontrolle zusammenhängenden Umstände zu informieren.
(4) Nach Xxxx von reeweb kann der Nachweis der Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen technischen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie derge- stalt erfolgenorganisatorischen Maßnahmen anstatt durch eine Vor-Ort-Kontrolle auch durch die Vorlage eines geeigneten, dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden aktuel- le Testateaktuellen Testats, Berichte von Berichten oder Berichtsauszüge Berichtsauszügen unabhängiger Dritter Instanzen (z. z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauf- tragterDatenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder geeignete Zertifizierungen einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegtDatenschutzaudits – z.B. nach ISO 27001 oder gemäß Art. Die Rechte des Kunden nach Ziffern 7.2 42 DSGVO – („Prüfungsberichts“) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Kunde in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der technischen und 7.3 bleiben hiervon unberührtorganisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Als Nachweis kommt auch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO in Betracht.
7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist(5) Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Kontrolle, hat der Kunde wäh- rend der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das Rechtden Dritten zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Reeweb ist ebenfalls berechtigt, nach Absprache mit XXXX XXXXX XXXXXvon dem Dritten vor Prüfung eine Vertraulichkeitsverpflichtung zu verlangen, selbst oder durch welche es untersagt, dass dem Kunden andere als daten- schutzrelevante Umstände zum Auftrag und Dritten beliebige im Einzelfall zu benennende, geeignete Rahmen der Beauftragung und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen Prüfung festgestellten Umstände mitgeteilt werden. Der Kunde darf keinen Konkurrenten von reeweb mit der re- levanten Betriebsstätten von XXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenver- arbeitung von Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu er- folgen. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, der Auswahl des Prüfers aus wichtigem Grund Kontrolle beauftragen.
(z. B. mangelnde Zuverlässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu XXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe6) zu widersprechen. Au- ßer beim Vorliegen dringender, sachlich gerechtfertigter Gründe, die durch den Kunden entsprechend zu dokumentie- ren sind, werden Inspektionen in den Geschäftsräumen von XXXX XXXXX STOLL nach angemessener Vorankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Ge- schäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion im Rahmen von Kontrollen des Kunden kann XXXX XXXXX STOLL reeweb eine angemessene Vergütung Zusatz- vergütung für den dadurch begründeten Aufwand verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf ei- nen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränkt.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung Von Personenbezogenen Daten (Avv)
Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde ist berechtigthat das Recht, im Benehmen mit BELLIN Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen durchführen zu lassen, um sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch XXXXXX in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Überprüfungen sind rechtzeitig anzumelden sind,.
7.2 BELLIN stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten BELLINs nach Art. 28 EU- DSGVO überzeugen kann. XXXXXX verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die Einhaltung (a) der geltenden da- tenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu überprüfen, geben und insbesondere hinsichtlich die Umsetzung der technischen und organisatorischen MaßnahmenMaßnahmen gemäß Anlage (TOM) nachzuweisen. Die Par- teien haben dabei das gemeinsame VerständnisXXXXXX ist berechtigt, dass Über- prüfungen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von XXXXXX sind oder wenn XXXXXX durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden von BELLIN, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten BELLIN, die Bereitstellung nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten
7.3 Nach Xxxx von Informatio- nen und Nachweisen durch XXXX XXXXX STOLL zur XXXXXX kann der Nachweis der Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie derge- stalt Pflichten nach diesem Vertrag auch durch folgende Maßnahmen erfolgen, dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden aktuel- le :
a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 EU-DSGVO;
b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 EU-DSGVO;
c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Dritter Instanzen (z. z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauf- tragterDatenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren);
d) oder eine geeignete Zertifizierungen Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegt. Die Rechte des Kunden (z.B. nach Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben hiervon unberührtBSI- Grundschutz).
7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist7.4 Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Kunde wäh- rend den Dritten schriftlich eben-so zu verpflichten, wie auch Xxxxx aufgrund von dieser Ziffer 7 dieses Vertrags gegenüber XXXXXX verpflichtet ist. Zudem hat der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das RechtKunde den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, nach Absprache es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen von XXXXXX hat der Kunde ihr die Verpflichtungsvereinbarungen mit XXXX XXXXX XXXXX, selbst oder durch im Einzelfall zu benennende, geeignete und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Kunde darf keinen Wettbewerber von XXXXXX mit der re- levanten Betriebsstätten Kontrolle beauftragen.
7.5 Für die Ermöglichung von XXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenver- arbeitung von Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu er- folgen. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, der Auswahl des Prüfers aus wichtigem Grund (z. B. mangelnde Zuverlässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu XXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe) zu widersprechen. Au- ßer beim Vorliegen dringender, sachlich gerechtfertigter Gründe, die durch den Kunden entsprechend zu dokumentie- ren sind, werden Inspektionen in den Geschäftsräumen von XXXX XXXXX STOLL nach angemessener Vorankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Ge- schäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion durchgeführten oder beauftragten Kontrollen kann XXXX XXXXX STOLL XXXXXX eine angemessene Vergütung verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf ei- nen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränktgeltend machen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung (a) der geltenden da- tenschutzrechtlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Par- teien Parteien haben dabei das gemeinsame Verständnis, dass Über- prüfungen Überprüfungen des Kunden und die Bereitstellung von Informatio- nen Infor- mationen und Nachweisen durch XXXX XXXXX STOLL zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie derge- stalt der- gestalt erfolgen, dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden aktuel- le ak- tuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Dritter (z. z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauf- tragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder geeignete Zertifizierungen durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegt. Die Rechte des Kunden nach Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben hiervon unberührt.
7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, hat der Kunde wäh- rend während der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das Recht, nach Absprache mit XXXX XXXXX XXXXX, selbst oder durch im Einzelfall zu benennende, geeignete und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen der re- levanten relevanten Betriebsstätten von XXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. durchführen durch- führen zu lassen. Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenver- arbeitung Datenverarbeitung von Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu er- folgenerfolgen. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, der Auswahl des Prüfers aus wichtigem Grund (z. z.B. mangelnde Zuverlässigkeit Zuver- lässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu XXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe) zu widersprechenwider- sprechen. Au- ßer Außer beim Vorliegen dringender, sachlich gerechtfertigter gerecht- fertigter Gründe, die durch den Kunden entsprechend zu dokumentie- ren dokumentieren sind, werden Inspektionen in den Geschäftsräumen Geschäfts- räumen von XXXX XXXXX STOLL XXXXX nach angemessener Vorankündigung Vor- ankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Ge- schäftszeiten Geschäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unterstützung Unter- stützung bei der Durchführung einer Inspektion kann XXXX XXXXX STOLL eine angemessene Vergütung verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf ei- nen einen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränkt.
Appears in 1 contract
Samples: Connectivity Conditions