Common use of Kontrollrechte des Kunden Clause in Contracts

Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde hat das Recht, im Benehmen mit BELLIN Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen durchführen zu lassen, um sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch XXXXXX in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Überprüfungen sind rechtzeitig anzumelden sind,. 7.2 BELLIN stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten BELLINs nach Art. 28 EU- DSGVO überzeugen kann. XXXXXX verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage (TOM) nachzuweisen. XXXXXX ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von XXXXXX sind oder wenn XXXXXX durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden von BELLIN, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten BELLIN, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten 7.3 Nach Xxxx von XXXXXX kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrag auch durch folgende Maßnahmen erfolgen: a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 EU-DSGVO; b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 EU-DSGVO; c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren); d) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI- Grundschutz). 7.4 Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Kunde den Dritten schriftlich eben-so zu verpflichten, wie auch Xxxxx aufgrund von dieser Ziffer 7 dieses Vertrags gegenüber XXXXXX verpflichtet ist. Zudem hat der Kunde den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen von XXXXXX hat der Kunde ihr die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Kunde darf keinen Wettbewerber von XXXXXX mit der Kontrolle beauftragen. 7.5 Für die Ermöglichung von durch den Kunden durchgeführten oder beauftragten Kontrollen kann XXXXXX eine angemessene Vergütung geltend machen.

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Samples: Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde hat das Recht, im Benehmen mit BELLIN Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen durchführen zu lassen, um sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch XXXXXX in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Überprüfungen sind rechtzeitig anzumelden sind,. 7.2 BELLIN (1) Reeweb stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten BELLINs von reeweb nach Art. 28 EU- DSGVO diesem Vertrag überzeugen kann. XXXXXX Reeweb verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage Maßnah- men nachzuweisen. (TOM2) nachzuweisen. XXXXXX Reeweb ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen Verpflichtun- gen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von XXXXXX ree- web sind oder wenn XXXXXX durch deren Offenbarung reeweb gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden Kun- den von BELLINreeweb, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten Kosten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten BELLINvon reeweb, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke Kontrollzwecke sind, zu erhalten. 7.3 (3) Der Kunde hat das Recht, im Einvernehmen mit reeweb Überprüfungen (Auftragskontrolle) im Rah- men der üblichen Geschäftszeiten auf eigene Kosten, ohne Störung des Betriebsablaufs und unter strik- ter Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von reeweb durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsver- hältnis zu reeweb steht. Der Kunde hat reeweb rechtzeitig (in der Regel mindestens vier Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Kontrolle zusammenhängenden Umstände zu informieren. (4) Nach Xxxx von XXXXXX reeweb kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrag technischen und organisatorischen Maßnahmen anstatt durch eine Vor-Ort-Kontrolle auch durch folgende Maßnahmen erfolgen: a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 EU-DSGVO; b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 EU-DSGVO; c) aktuelle TestateVorlage eines geeigneten, Berichte aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszüge Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren); d) eine geeignete oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (Datenschutzaudits – z.B. nach BSI- Grundschutz)ISO 27001 oder gemäß Art. 42 DSGVO – („Prüfungsberichts“) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Kunde in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Als Nachweis kommt auch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO in Betracht. 7.4 (5) Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der ÜberprüfungKontrolle, hat der Kunde den Dritten schriftlich eben-so zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Reeweb ist ebenfalls berechtigt, wie auch Xxxxx aufgrund von dieser Ziffer 7 dieses Vertrags gegenüber XXXXXX verpflichtet ist. Zudem hat der Kunde den dem Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung vor Prüfung eine Vertraulichkeitsverpflichtung zu verpflichtenverlangen, welche es sei dennuntersagt, dass dem Kunden andere als daten- schutzrelevante Umstände zum Auftrag und Dritten beliebige im Rahmen der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen von XXXXXX hat der Kunde ihr die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegenBeauftragung und Prüfung festgestellten Umstände mitgeteilt werden. Der Kunde darf keinen Wettbewerber Konkurrenten von XXXXXX reeweb mit der Kontrolle beauftragen. 7.5 (6) Für die Ermöglichung Unterstützung im Rahmen von durch den Kontrollen des Kunden durchgeführten oder beauftragten Kontrollen kann XXXXXX reeweb eine angemessene Vergütung geltend machenZusatz- vergütung für den dadurch begründeten Aufwand verlangen.

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Samples: Auftragsverarbeitung Von Personenbezogenen Daten (Avv)

Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung (a) der geltenden da- tenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Par- teien haben dabei das gemeinsame Verständnis, dass Über- prüfungen des Kunden und die Bereitstellung von Informatio- nen und Nachweisen durch XXXX XXXXX STOLL zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie derge- stalt erfolgen, dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden aktuel- le Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Dritter (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauf- tragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder geeignete Zertifizierungen durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegt. Die Rechte des Kunden nach Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben hiervon unberührt. 7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, hat der Kunde wäh- rend der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das Recht, im Benehmen nach Absprache mit BELLIN Überprüfungen durchzuführen XXXX XXXXX XXXXX, selbst oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer nach Maßgabe benennende, geeignete und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen der nachstehenden Regelungen re- levanten Betriebsstätten von XXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um sich . Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenver- arbeitung von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch XXXXXX in dessen Geschäftsbetrieb Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu überzeugener- folgen. Überprüfungen sind rechtzeitig anzumelden sind,. 7.2 BELLIN stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten BELLINs nach Art. 28 EU- DSGVO überzeugen kann. XXXXXX verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage (TOM) nachzuweisen. XXXXXX XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen Auswahl des KundenPrüfers aus wichtigem Grund (z. B. mangelnde Zuverlässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu XXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe) zu widersprechen. Au- ßer beim Vorliegen dringender, Informationen nicht zu offenbarensachlich gerechtfertigter Gründe, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von XXXXXX sind oder wenn XXXXXX durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden von BELLIN, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten BELLIN, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten 7.3 Nach Xxxx von XXXXXX kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrag auch durch folgende Maßnahmen erfolgen: a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 EU-DSGVO; b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 EU-DSGVO; c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren); d) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI- Grundschutz). 7.4 Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Kunde den Dritten schriftlich eben-so zu verpflichten, wie auch Xxxxx aufgrund von dieser Ziffer 7 dieses Vertrags gegenüber XXXXXX verpflichtet ist. Zudem hat der Kunde den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen von XXXXXX hat der Kunde ihr die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Kunde darf keinen Wettbewerber von XXXXXX mit der Kontrolle beauftragen. 7.5 Für die Ermöglichung von durch den Kunden durchgeführten oder beauftragten Kontrollen entsprechend zu dokumentie- ren sind, werden Inspektionen in den Geschäftsräumen von XXXX XXXXX STOLL nach angemessener Vorankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Ge- schäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion kann XXXXXX XXXX XXXXX STOLL eine angemessene Vergütung geltend machenverlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf ei- nen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Connectivity Conditions

Kontrollrechte des Kunden. 7.1 Der Kunde hat das Rechtist berechtigt, im Benehmen mit BELLIN Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall die Einhaltung (a) der geltenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie (b) dieser Auf- tragsverarbeitung zu benennende Prüfer nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen durchführen zu lassenüberprüfen, um sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch XXXXXX in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Überprüfungen sind rechtzeitig anzumelden sind,. 7.2 BELLIN stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten BELLINs nach Art. 28 EU- DSGVO überzeugen kann. XXXXXX verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und insbesondere die Umsetzung hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage (TOM) nachzuweisenMaßnahmen. XXXXXX ist berechtigtDie Parteien haben dabei das gemeinsame Verständnis, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen dass Überprüfungen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, Kunden und die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte Bereitstellung von XXXXXX sind oder wenn XXXXXX Infor- mationen und Nachweisen durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden von BELLIN, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten BELLIN, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten 7.3 Nach Xxxx von XXXXXX kann der Nachweis der XXXX XXXXX STOLL zur Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrag auch durch folgende Maßnahmen geltenden datenschutzrechtlichen Verpflich- tungen und dieser Auftragsverarbeitung in erster Linie der- gestalt erfolgen: a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 EU-DSGVO; b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 EU-DSGVO; c) aktuelle , dass XXXX XXXXX STOLL dem Kunden ak- tuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen Dritter (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, DatenschutzbeauftragterDatenschutzbeauf- tragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren); d) eine oder geeignete Zertifizierung Zertifizierungen durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. vorlegt. Die Rechte des Kunden nach BSI- Grundschutz)Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben hiervon unberührt. 7.4 Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung7.2 Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, hat der Kunde den Dritten schriftlich eben-so während der Laufzeit dieser Auftragsverarbeitung das Recht, nach Absprache mit XXXX XXXXX XXXXX, selbst oder durch im Einzelfall zu verpflichtenbenennende, wie auch Xxxxx aufgrund geeignete und zur Vertraulich- keit verpflichtete Prüfer, entsprechende Inspektionen der relevanten Betriebsstätten von dieser Ziffer 7 dieses Vertrags gegenüber XXXXXX verpflichtet istXXXX XXXXX XXXXX, in der die Datenverarbeitung erfolgt, durchzuführen bzw. Zudem hat durch- führen zu lassen. Die Inspektionen sind beschränkt auf die Datenverarbeitung von Personenbezogenen Kundendaten und haben ohne vermeidbare Störungen bei XXXX XXXXX STOLL zu erfolgen. XXXX XXXXX XXXXX ist berechtigt, der Kunde den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung Auswahl des Prüfers aus wichtigem Grund (z.B. mangelnde Zuver- lässigkeit oder Konkurrenzverhältnis zu verpflichtenXXXX XXXXX XXXXX oder zur XXXX XXXXX Unternehmensgruppe) zu wider- sprechen. Außer beim Vorliegen dringender, es sei dennsachlich gerecht- fertigter Gründe, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen von XXXXXX hat der Kunde ihr die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Kunde darf keinen Wettbewerber von XXXXXX mit der Kontrolle beauftragen. 7.5 Für die Ermöglichung von durch den Kunden durchgeführten oder beauftragten Kontrollen entsprechend zu dokumentieren sind, werden Inspektionen in den Geschäfts- räumen von XXXX XXXXX XXXXX nach angemessener Vor- ankündigung von mindestens einem (1) Monat während der normalen Geschäftszeiten von XXXX XXXXX STOLL und maximal alle zwölf (12) Monate durchgeführt. Für die Unter- stützung bei der Durchführung einer Inspektion kann XXXXXX XXXX XXXXX STOLL eine angemessene Vergütung geltend machenverlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für XXXX XXXXX STOLL grundsätzlich auf einen (1) Tag pro Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Connectivity Conditions