Common use of Konzept- und Ideenschutz Clause in Contracts

Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Rege- lung: 10.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 10.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ob- wohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 10.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheber- rechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zu- stimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 10.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur- heberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristi- sche Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustra- tionen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 10.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 10.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsenta- tion gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismit- teln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 10.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee prä- sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon aus- zugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 10.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach voll- ständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

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Samples: General Terms and Conditions

Konzept- und Ideenschutz. 6.1 Hat der potentielle potenzielle Kunde die Agentur Rawtime vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur Rawtime dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Rege- lungRegelung: 10.1. 6.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur Rawtime treten der potentielle potenzielle Kunde und die Agentur Rawtime in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 10.2. 6.3 Der potentielle potenzielle Kunde anerkennterkennt an, dass die Agentur Rawtime bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ob- wohl obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 10.3. 6.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheber- rechtsgesetzesUrheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zu- stimmung der Agentur Zustimmung durch Rawtime ist dem potentiellen potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 10.4. 6.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur- heberrechtsgesetzes Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes eines jeden Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles Funken aller später Hervorgebrachten hervorgebrachten Ideen und Konzepte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristi- sche charak- teristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustra- tionenIllustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 10.5. 6.6 Der potentielle potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur Rawtime im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 10.6. 6.7 Sofern der potentielle potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Rawtime Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsenta- tion Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur Rawtime binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismit- telnBeweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 10.7. 6.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur Rawtime dem potentiellen Kunden potenziellen Xxxxxx eine für ihn neue Idee prä- sentiert präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon aus- zugehenauszugehen, dass die Agentur Rawtime dabei verdienstlich wurde. 10.8. 6.9 Der potentielle potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich 20 % zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach voll- ständigem vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur Rawtime ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Rege- lungRegelung: 10.113.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 10.213.2. Der potentielle potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ob- wohl obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 10.313.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheber- rechtsgesetzesUrheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zu- stimmung Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 10.413.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur- heberrechtsgesetzes Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristi- sche charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustra- tionenIllustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 10.513.5. Der potentielle Kunde potenzielle Xxxxx verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 10.613.6. Sofern der potentielle potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsenta- tion Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismit- telnBeweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 10.713.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden potenziellen Xxxxxx eine für ihn neue Idee prä- sentiert präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon aus- zugehenauszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 10.813.8. Der potentielle potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach voll- ständigem vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle Kunde die Agentur xxxxxxxxxx.xx vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur xxxxxxxxxx.xx dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Rege- lungRegelung: 10.12. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur xxxxxxxxxx.xx treten der potentielle Kunde und die Agentur xxxxxxxxxx.xx in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 10.23. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur xxxxxxxxxx.xx bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ob- wohl obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 10.34. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheber- rechtsgesetzesUrheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zu- stimmung der Agentur Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 10.45. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur- heberrechtsgesetzes Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristi- sche charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustra- tionenIllustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 10.56. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur xxxxxxxxxx.xx im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 10.67. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur xxxxxxxxxx.xx Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsenta- tion Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur xxxxxxxxxx.xx binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismit- telnBeweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 10.78. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur xxxxxxxxxx.xx dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee prä- sentiert präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon aus- zugehenauszugehen, dass die Agentur xxxxxxxxxx.xx dabei verdienstlich wurde. 10.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach voll- ständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde die Agentur Atelier Xxxxxxxxxx vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellenerstel- len, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Rege- lungRegelung: 10.1. 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 10.2. 3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ob- wohl obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen LeistungspFlichten über- nommen hat. 10.3. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen sprachli- chen und grafischen graFischen Teilen, soweit diese Werkhöhe Werkhö- he erreichen, dem Schutz des Urheber- rechtsgesetzesUrheberrechtsge- setzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zu- stimmung Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf poten- tiellen Kundenschon auF Grund des Urheberrechtsgesetzes Urheber- rechtsgesetzes nicht gestattet. 10.4. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante werbere- levante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur- heberrechtsgesetzes Urheberrechtsgeset- zes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang AnFang jedes Schaffensprozesses SchaFFensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert deFi- niert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristi- sche charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung Verein- barung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken GraFiken und Illustra- tionenIllustrationen, Werbemittel Werbe- mittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe Werk- höhe erreichen. 10.5. 3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet verpFlichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen Werbeide- en außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden abzu- schließenden Hauptvertrages wirtschaftlich wirtschaFtlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 10.6. Sofern 3.6 SoFerne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf auF die er bereits vor der Präsenta- tion Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung AnFührung von Beweismit- telnBeweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 10.7. 3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien Vertragspar- teien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden potentiel- xxx Xxxxxx eine für Für ihn neue Idee prä- sentiert präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon aus- zugehenauszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 10.8. 3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen VerpFlichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreienbeFreien. Die Befreiung BeFreiung tritt erst nach voll- ständigem vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

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