Konzessionsverträge Musterklauseln

Konzessionsverträge. Die SWV soll von der LHS einen Konzessionsvertrag für Wasser über 15 Jahre (01.01.2010 bis 31.12.2024) erhalten. Der Konzessionsvertrag soll eine definierte Endschaftsklausel erhalten und die steuerlichen Vorschriften bezüglich der Konzessionsabgabe beachten. Der bestehende Konzessionsvertrag mit der REG endet bezüglich des Wassers vorzeitig zum 31.12.2009. Die SWV soll zwei Geschäftsführer erhalten. Das Vorschlagsrecht für die kaufmännische Geschäftsführung soll bei der LHS, für die technische Geschäftsführung bei der REG liegen. Die REG oder eine zu gründende Tochter der REG soll im Wege eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Führung des operativen Geschäftsbetriebs betraut werden. Dies kann nach § 10 Abs. 1 Vergabe-Verordnung ausschreibungsfrei erfolgen, da die zu gründende Tochter der REG als verbundenes Unternehmen mindestens 80 % ihrer Umsätze mit der SWV generieren wird. Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung ist einvernehmlich und auf der Grundlage der in der öffentlichen Wasserversorgung üblichen Preiskalkulation vorzunehmen. Die LHS/SVV ist berechtigt, die restlichen Geschäftsanteile der REG an der SWV ganz oder teilweise zu erwerben, wenn • sich die Eigentumsverhältnisse bei der EnBW AG dergestalt ändern, dass keine mehrheitlich öffentlich-rechtliche Eigentümerstruktur mehr vorliegt (Change of control-Klausel) oder • sich rechtliche Vorgaben (z.B. EU-Recht) wesentlich ändern, die eine Mehrheit der Gesellschafteranteile oder das Alleineigentum der LHS bzw. der SVV erforderlich machen. Darüber hinaus hat die REG ein Andienungsrecht für ihre Geschäftsanteile bei Beendigung des Wasserkonzessionsvertrages. Darüber hinaus soll ein gegenseitiges Vorkaufsrecht gelten, sofern Geschäftsanteile an einen Dritten veräußert werden sollen. Die Stuttgarter Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft mbH (SVV) steht im Alleineigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Die SVV verfügt gegenwärtig über drei Beteiligungen: Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB), Hafen Stuttgart GmbH (HSG) und Netcom. Bis zum Verkauf der Energiebeteiligungen waren auch diese im Portfolio der SVV, um einen steuerlichen Querverbund herzustellen. Aus dem Veräußerungserlös der Energiebeteiligungen sind in der Kapitalrücklage der SVV 550 Mio. EUR verblieben, die in Spezialfonds in analoger Anwendung der Anlagerichtlinien der LHS angelegt wurden. Aus den Erträgen der Spezialfonds und den Gewinnausschüttungen der HSG wurde auf Ebene der SVV der Verlust der SSB von jährlich bis zu 25 Mio. EUR ausgeg...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.