Kooperation der Versorgungssektoren. 1Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit COPD erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. 2Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein.
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Samples: Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V
Kooperation der Versorgungssektoren. 1Die Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit COPD erfordert die Zusammenarbeit Zusammenar- beit aller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. 2Eine Eine qualifizierte Behandlung Be- handlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein.
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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V
Kooperation der Versorgungssektoren. 1Die Die Betreuung von der Patientinnen und Patienten mit COPD erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant, ambulant und stationär) und Einrichtungen. 2Eine Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein.
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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V