Common use of Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Clause in Contracts

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 2 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten. Ist eine auswärtige auswär- tige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG Sachbe- zugswerten darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Die/Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß nach § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung Unterbrin- gung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser diese Kosten einsparteinsparen. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Der/Die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können der/dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 (2) BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Antrag Auf Eintragung

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 2 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. Kosten, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen, werden nicht vom Ausbildenden getragen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Der/Die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 3. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser diese/r Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 % der vereinbarten monatlichen Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: apps.ihk-berlin.de

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind3.5. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser die Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 6 BBiG darf 75 % der vereinbarten monatlichen Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Antrag Auf Eintragungin Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse Zum Nachfolgenden

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 (2) BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Antrag Auf Eintragung

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt tragen die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß nach § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser diese Kosten einsparteinsparen. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 75% der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Der/Die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt ge- stellt werden, in dem dieser diese/r Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten Sach- bezugswerten nach § 17 Abs. 2 BBiG darf 75 % der vereinbarten monatlichen Bruttovergütung nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Antrag Auf Eintragung

Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß § 3 Nr. 5, 11, 12 soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Dazu gehören neben der Unterbringungs- auch die Fahrtkosten. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Ausbildenden Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser diese Kosten einsparteinsparen. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2 Absatz 6 BBiG darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. Kosten, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen, werden nicht vom Ausbildenden getragen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag