Vergütung und sonstige Leistungen Musterklauseln

Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1 Vergütung (siehe Seite 2, Punkt 4 dieses Vertrages)
Vergütung und sonstige Leistungen. 6.1. Die monatliche Bruttovergütung der / des Studierenden beträgt im 1. Studienjahr Euro im 2. Studienjahr Euro im 3. Studienjahr Euro. Die „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ sind zu beachten. 6.2. Die Vergütung wird spätestens am letzten Werktag des Monats gezahlt. 6.3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Vergütung und sonstige Leistungen. 6.1. Die monatliche Bruttovergütung der / des Studierenden beträgt 6.2. Die Vergütung wird spätestens am letzten Werktag des Monats gezahlt. 6.3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1 Die Vergütung beträgt im 1. Jahr Euro im 2. Jahr Euro im 3. Jahr Euro Die Vergütung wird spätestens am des Monats gezahlt.
Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1. Höhe und Fälligkeit (siehe E *) Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet oder wird durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt (§ 18 Abs. 2 BBiG). Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1 Höhe und Fälligkeit (siehe E*)
Vergütung und sonstige Leistungen. Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind für die in Punkt 12.1. genannten Personen folgende Angaben zu machen: 13.1. Betrag der Vergütungen (einschließlich etwaiger erfolgsgebundener oder nachträglicher Vergütungen) und Sachleistungen, die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates von der Emittentin und ihren Tochterunternehmen für Dienstleistungen gezahlt oder gewährt wurden, die für die Emittentin oder ihre Tochtergesellschaften von diesen Personen erbracht wurden.
Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1 - C - **
Vergütung und sonstige Leistungen. Das Ausbildungsverhältnis fällt in den Geltungsbereich des folgenden Tarifvertrages: ................................................................................................................................................................................................................................. Das Ausbildungsverhältnis fällt nicht in den Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden monatlich eine angemessene Vergütung. Diese beträgt zurzeit monatlich brutto (in Euro): im 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr €
Vergütung und sonstige Leistungen. 5.1 Die Vergütung der bzw. des Studierenden beträgt im 1. Studien- und Ausbildungsjahr   € im 2. Studien- und Ausbildungsjahr   € im 3. Studien- und Ausbildungsjahr   € Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.