Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Praxispartner trägt die Kosten für die ihr nach dem Vertrag obliegenden Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß Ziffer 2, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Studenten anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnungen gestellt werden, in dem dieser Kosten erspart.
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Samples: Mustervertrag, Bachelor of Engineering Program Agreement, Bachelor of Engineering Holz Und Möbeltechnik Qualifizierungsvertrag