Kosten für Wartung und Unterhalt. IWB ist für generelle Wartung und Unterhalt der Infrastruktur von IWB und der Dienstleistungen von IWB verantwortlich. Diese Aufwendungen sind in der Leistung inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wartung und Unterhalt der Kunden- Infrastruktur. Muss Infrastruktur von IWB infolge gesetzlicher Vorschriften geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt werden, trägt, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, IWB die entsprechenden Kosten. In der Regel avisiert IWB den Kunden über ein solches Ereig- nis 30 Tage im Voraus. Wird die Infrastruktur von IWB auf Veranlassung des Kunden geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt, trägt der Kunde die entsprechenden anfallenden und ausgewiesenen Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekom Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekom Dienstleistungen
Kosten für Wartung und Unterhalt. IWB ist für generelle Wartung und Unterhalt der Infrastruktur von IWB Infrastruktur, IWB Ausrüstung und der IWB Dienstleistungen von IWB verantwortlich. Diese Aufwendungen sind in der Leistung inbegriffen. Davon ausgenommen Ausgenommen sind Wartung und Unterhalt der Kunden- Kunden-Infrastruktur. Muss IWB Infrastruktur von IWB infolge gesetzlicher Vorschriften geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt werden, trägt, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, IWB die entsprechenden Kosten. In der Regel avisiert IWB den Kunden über ein solches Ereig- nis Ereignis 30 Tage im Voraus. Wird die IWB Infrastruktur von IWB auf Veranlassung des Kunden geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt, trägt der Kunde die entsprechenden anfallenden und ausgewiesenen Kosten.
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Samples: Telecommunications, Service Agreement
Kosten für Wartung und Unterhalt. IWB ist für generelle Wartung und Unterhalt der Infrastruktur von IWB und der Dienstleistungen von IWB verantwortlich. Diese Aufwendungen sind in der Leistung inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wartung und Unterhalt der Kunden- Kunden-Infrastruktur. Muss Infrastruktur von IWB infolge gesetzlicher Vorschriften geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt werden, trägt, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, IWB die entsprechenden Kosten. In der Regel avisiert IWB den Kunden über ein solches Ereig- nis Ereignis 30 Tage im Voraus. Wird die Infrastruktur von IWB auf Veranlassung des Kunden geändert, ergänzt, ersetzt oder versetzt, trägt der Kunde die entsprechenden anfallenden und ausgewiesenen Kosten.
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Samples: Telecommunications