Kosten stationärer Krankenhausbehandlungen Musterklauseln

Kosten stationärer Krankenhausbehandlungen. Erstattet werden die Kosten stationärer Krankenhausbehand- lungen.

Related to Kosten stationärer Krankenhausbehandlungen

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,05 % Zinszahlungstag (2): 6,10 % Zinszahlungstag (3): 9,15 % Zinszahlungstag (4): 12,20 % Zinszahlungstag (5): 15,25 % Zinszahlungstag (6): 18,30 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,05 Zinszahlungstag (2): EUR 6,10 Zinszahlungstag (3): EUR 9,15 Zinszahlungstag (4): EUR 12,20 Zinszahlungstag (5): EUR 15,25 Zinszahlungstag (6): EUR 18,30 Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 30. Juni 2025 29. Juni 2026 28. Juni 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 28. Juni 2028 28. Juni 2029 28. Juni 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 70,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 35,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 35,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.