Common use of Kosten und Aufwendungen Clause in Contracts

Kosten und Aufwendungen. (1) Die Kosten und Aufwendungen des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank für die Gewährung und Bearbeitung des KfW-refinanzierten Kredits sind mit den Zinsen und den von der KfW gezahlten programmabhängigen Bearbeitungsentgelten abgegolten. Zusätzliche Zahlungen (zum Beispiel wegen Nichtabnahme des Kredits oder im Zusammenhang mit einem Bankenwechsel) kann die Hausbank vom Endkreditnehmer nicht beanspruchen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, soweit von der KfW ausdrücklich zugelassen. Gesetzliche Ansprüche des unmittelbar refinanzierten Kreditinstitutes sowie der Hausbank gegen den Endkreditnehmer bleiben unberührt.

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Samples: www.kfw.de, media.frag-den-staat.de, www.sikb.de

Kosten und Aufwendungen. (1) Die Kosten und Aufwendungen des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank für die Gewährung und Bearbeitung des KfW-refinanzierten Kredits sind mit den Zinsen und den von der KfW gezahlten programmabhängigen Bearbeitungsentgelten abgegolten. Zusätzliche Zahlungen (zum Beispiel wegen Nichtabnahme des Kredits oder im Zusammenhang mit einem Bankenwechsel) kann die Hausbank vom Endkreditnehmer nicht beanspruchen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, soweit von der KfW ausdrücklich zugelassen. Gesetzliche Ansprüche des unmittelbar refinanzierten Kreditinstitutes sowie der Hausbank gegen den Endkreditnehmer bleiben unberührtunb erührt.

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Samples: www.bab-bremen.de

Kosten und Aufwendungen. (1) Die Kosten und Aufwendungen des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank für die Gewährung und Bearbeitung des KfW-refinanzierten Kredits sind mit den Zinsen und den von der KfW gezahlten programmabhängigen Bearbeitungsentgelten abgegolten. Zusätzliche Zahlungen (zum Beispiel z. B. wegen Nichtabnahme des Kredits oder im Zusammenhang mit einem Bankenwechsel) kann die Hausbank vom Endkreditnehmer nicht beanspruchen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, soweit von der KfW ausdrücklich zugelassen. Gesetzliche Ansprüche des unmittelbar refinanzierten Kreditinstitutes sowie der Hausbank gegen den Endkreditnehmer bleiben unberührt. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut hat die Einhaltung und Umsetzung dieser „Sonstigen Bedingungen“ sowie der in der Refinanzierungszusage der KfW enthaltenen Bestimmungen durch entsprechende Vereinbarungen mit der Hausbank bzw. dem Beteiligungsgeber sicherzustellen.

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Samples: www.kfw.de