Kostenübernahme bei Verlängerung des Aufenthaltes des Versicherten Musterklauseln

Kostenübernahme bei Verlängerung des Aufenthaltes des Versicherten. Falls Sie im Lauf einer Reise immobilisiert sind und Ihren Aufenthalt vor Ort verlängern müssen und unsere Ärzte anhand der Informationen, die ihnen von den örtlichen Ärzten übermittelt worden sind, entscheiden, dass Ihr Gesundheitszustand keine Hospitalisierung erfordert, übernehmen wir die Kosten für die Verlängerung des Aufenthaltes in Höhe von 150 € pro Übernachtung mit einem Höchstbetrag von Unsere Übernahme endet an dem Tag, an dem unsere Ärzte anhand der Informationen, die ihnen von den örtlichen Ärzten übermittelt worden sind, entscheiden, dass Sie in der Lage sind, in Ihr Wohnsitzland zurückzukehren. Sobald Ihr Gesundheitszustand dies zulässt, organisieren wir Ihre Rückkehr in Ihr Wohnsitzland und übernehmen ein Flugticket in der EconomyClass oder ein Zugticket in der 1. Klasse und gegebenenfalls, falls Sie die ursprünglich vorgesehenen Transportmittel nicht nutzen können; die Rückkehr der Person, die Ihnen im Krankenhaus zur Seite gestanden hat. Falls Sie hospitalisiert sind und Ihren Aufenthalt vor Ort aus diesem Grund verlängern müssen, übernehmen wir die Unterkunftskosten für einen verlängerten Aufenthalt für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Kinder oder eine nicht verwandte Begleitperson in Höhe von 150 € pro Übernachtung mit einem Höchstbetrag von Falls die Person, die Ihnen im Krankenhaus zur Seite gestanden hat, die ursprünglich vorgesehenen Transportmittel nicht nutzen kann, übernehmen wir ein Flugticket in der Economy Class oder ein Zugticket in der 1. Klasse. Sie werden während Ihrer Reise über die unvorhergesehene Hospitalisierung über eine Dauer von mindestens 48 Stunden oder den Tod eines Ihrer Familienmitglieder in Ihrem Wohnsitzland unterrichtet. Damit Sie die hospitalisierte Person besuchen können oder an der Beisetzung in Ihrem Herkunftsland teilnehmen können, übernehmen wir die Organisation und Kosten für Ihre Rückkehr - im Zug in der 1. Klasse oder im Linienflug in der Economy Class, ein einziges Hinreiseticket pro versicherter Person, wenn Ihre Reisedauer weniger als fünf Monate beträgt - im Zug in der 1. Klasse oder im Linienflug in der Economy Class, ein einziges Hin- und Rückreiseticket pro versicherter Person, wenn Ihre Reisedauer mehr als fünf Monate beträgt. Bei fehlender Vorlage von Belegen (Krankenhausbescheinigung, Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweis) nach einer Frist von 30 Tagen nach Ablauf des Krankenhausaufenthalts behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die gesamten Leistungen in Rechnung zu stellen. Das Datum der Aufn...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.