Kreditgrundlage Musterklauseln

Kreditgrundlage. Voraussetzung der Leistungspflichten des Auftragnehmers ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, so ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund nach Ziffer XVI. dieser Bedingungen kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Hinsichtlich der Höhe gilt die Regelung unter Ziffer XVI., Ziff. 2. dieser Bedingungen.
Kreditgrundlage. Ergeben sich Zweifel an der bei Vertragsabschluss vorausgesetzten Kreditwürdigkeit des Bestellers durch Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel zulassen, wie z.B. Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Übergang, Verpfändung oder Übereignung von Waren, Vorräten oder Außenständen usw. oder werden vom Besteller fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheit oder Barzahlung ohne Rücksicht auf andere frühere Vereinbarungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unter der gleichen Vorraussetzung sind wir jederzeit berechtigt, das Lager des Bestellers zu besichtigen, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages herauszuverlangen und in einer uns geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Bestellers sicherzustellen sowie die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen und Bekanntgabe der Kreditgeschäfte zu verlangen.
Kreditgrundlage. Voraussetzung der Leistungspflichten der Broich Premium Catering GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Broich Premium Catering GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Broich Premium Catering GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.
Kreditgrundlage. 16.1 Voraussetzung der Leistungspflicht des Auftragnehmers ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen ein In- solvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder dessen Eröffnung durch ihn selbst beantragt worden, so ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsan- spruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Xxxxxx 20 dieser AGB stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Hinsichtlich der Höhe gilt die Regelung unter Ziffer 20 Absatz 1 dieser AGB.
Kreditgrundlage. (1) Voraussetzung der Erbringung der vertraglichen Leistung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, tritt insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang, etc.) ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.
Kreditgrundlage. Voraussetzung für die Lieferpflicht des Lieferers ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erhält der Lieferer nach Vertragsabschluß Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe bedenklich erscheinen lassen, ist er berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere auch bei Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang, Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, Vorräten, Außenständen usw. Zur Lieferung besteht darüber hinaus keine Verpflichtung, wenn der Besteller mit einer ihm aus den laufenden Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtung im Verzug ist.
Kreditgrundlage. Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist die volle Kreditwürdigkeit des Bestellers, die er uns durch den Abschluss des Vertrages zusichert. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte oder ergeben sich Tatsachen, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe als nicht unbedenklich erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen und Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese unsere Rechte gelten dann für unsere sämtlichen Forderungen.
Kreditgrundlage. (1) Voraussetzung der Belieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erhalten wir nach Ver- tragsabschluß Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag erge- benden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, tritt insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang) ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.
Kreditgrundlage. Voraussetzung der Leistungspflicht des Auftragnehmers ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung beantragt worden, so ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz für die dadurch entgangenen Leistungen verlangen.
Kreditgrundlage. 14.1 Voraussetzung der Leistungspflichten der Inzence GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Inzence GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Inzence GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.