Kriterien der Zielerreichung Musterklauseln

Kriterien der Zielerreichung. Projekt Kriterium der Zielerreichung Hochschule Mainz Ziele Bisherige Projekte und Maßnahmen
Kriterien der Zielerreichung. Im Abstand von zwei Jahren wurden Diversitätsstudierendenbefragungen durchgeführt, die zum einen Auskunft über die Zusammensetzung der Studie- rendenschaft der JGU geben, zum anderen Aufschluss über Diskriminierungs- erfahrungen und Exklusionsmechanismen zulassen. • In Gesprächen mit Studierenden, Hochschulgruppen, der verfassten Studieren- denschaft wurden weitere Diskriminierungserfahrungen und Exklusionsmecha- nismen identifiziert. • Interviews mit Lehrenden aller Fachbereiche zum Umgang mit studentischer Vielfalt wurden durchgeführt. • Interviews mit Studienfachberatenden und StudienmanagerInnen zum Umgang mit studentischer Vielfalt wurden durchgeführt. • Eine SWOT-Analyse der bestehenden support-Angebote in Hinblick auf ihre diversitätsorientierte Gestaltung wurde durchgeführt. Lücken wurden identifi- ziert. • Auf Grundlage dieser Situations- und Bestandsanalysen wurde eine Diversi- tätsstrategie entwickelt und Unterstützungsmaßnahmen für Studierende konzi- piert, die das bisherige Angebot der JGU sinnvoll ergänzen. • Bisher weniger beachtete Aspekte studentischer Diversität werden aufgegriffen. • Die Diversität der Studierenden findet verstärkte Berücksichtigung bei der Öf- fentlichkeitsarbeit. • Bei den an der Schnittstelle Schule-Hochschule angesiedelten Aktivitäten der JGU wird das Diversitätsthema stärker aufgegriffen. • Es wird eine individuelle Beratung für Studierende angeboten. • Ein Paradigmenwechsel von einer defizitorientierten Randgruppenpolitik hin zu einem horizontalen Diversitätsansatz hat stattgefunden. • Die Kommunikation aller zielgruppenspezifischen und diversitätsorientierten Angebote der JGU gestaltet sich niedrigschwelliger, so dass sie von den Stu- dierenden besser wahrgenommen werden. • In Kooperation mit AnbieterInnen von Unterstützungsmaßnahmen für Studie- rende wurde ein Konzept erarbeitet, um Selbstselektionseffekten entgegen zu wirken. • Es besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Fachbereichen. • In den relevanten Senatsausschüssen wurden MultiplikatorInnen gewonnen, die die studentische Diversität in die jeweiligen Prozesse einbringen und bei Ent- scheidungen berücksichtigen. • Die Bedeutung studentischer Diversität für Lehrende, das Prüfungsmanage- ment, die Studienfachberatung, zentrale und dezentrale Serviceeinrichtung wurde eruiert. Problemlagen und Bedarfe wurden identifiziert. • Es werden jährlich Diversitätskompetenztrainings für Lehrende, BeraterInnen, StudienmangerInnen, TutorInnen angeboten. • Weitere Sensib...
Kriterien der Zielerreichung. Die Kriterien zur Zielerreichung lassen sich in objektive und subjektive Kriterien un- terscheiden. Es ist geplant sowohl die objektiven als auch die subjektiven Kriterien im Rahmen der Projektumsetzung zu messen und zu bewerten.
Kriterien der Zielerreichung. Projekt Kriterium der Zielerreichung Hochschule Mainz ZIEL
Kriterien der Zielerreichung. Jahr Teilprojekt Ausbau der VDI und Remote Access-Dienste Teilprojekt Single-Sign-On und Identitäten-Management 2016 Planung Erweiterung der VDI Roll-Out Remote Access- Dienst Sukzessive Implementierung und Tests virtueller Applika- tionen Analyse Status Quo und Planung Schaffung der notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einführung eines SSO Evaluation der virtuellen Ap- plikationen, Performance- und Sicherheits-Prüfungen und Roll-Out Bereinigung und Konsolidierung der erforder- lichen Nutzerstammdaten Analyse der Anforderungen an AD und Au- thentifizierungsverfahren 2017 Remote Access-Dienste Erarbeitung von Workflows und eines über- sind flächendeckend zur Verfügung gestellt Imple- mentierung und Vorberei- tung, Anpassung und Test weiterer virtueller Applikatio- nen greifenden Rechte- und Rollenkonzepts so- wie Definition der Prozesse zur Authentifizie- rung. Evaluation der weiteren vir- tuellen Applikationen und Roll-Out Definition der Workflows 2018 Erweiterung der Plattform um weitere spezifische Her- ausforderungen (z.B. Applikationen mit ho- hem Grafikbedarf) Umbau und Erweiterung der AD-Strukturen Implementierung des Rechte- und Rollenkon- zepts Implementierung von geeigneten Authentifi- zierungsverfahren Analyse vorhandener SSO-Lösungen und der erforderlichen Sicherheitsmechanismen Implementierung einer für die Hochschule geeigneten SSO-Lösung Evaluation der weiteren vir- tuellen Applikationen und Roll-Out Implementierung der Workflows 2019 Erweiterung der Plattform um weitere spezifische Her- ausforderungen und Öffnung für weitere Zielgruppen Kritische Reflexion und Optimierung der Im- plementierung auf Basis der gesammelten Erfahrungen in Fachbereichen/Verwaltung und den Evaluationsergebnissen Evaluation der weiteren vir- tuellen Applikationen und Roll-Out Evaluation der implementierten SSO-Lösung und dazugehörigen Prozesse 2020 Erweiterung der Plattform um weitere spezifische Her- ausforderungen und Öffnung für weitere Zielgruppen Kritische Reflexion und Optimierung der Im- plementierung auf Basis der gesammelten Erfahrungen und den Evaluationsergebnissen und Erweiterung der Plattform um weitere spezifische Herausforderungen Jahresraten, differenziert nach Personal- und Sachmitteln (in Euro) 2016 2017 2018 2019 2020 2016-2020 Personalmittel 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 300.000 Sachmittel 0 0 0 0 0 0 gesamt 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 300.000 Im Rahmen der Programmförderung in der dritten Phase des Ho...
Kriterien der Zielerreichung. Jahr Teilprojekt Plattform „Gute Leh- re“ Teilprojekte „Innovative und interakti- ve Lehrfor- men“ Teilprojekt „Einsatz E-Portfolios“ Teilprojekt „Studienein- stiegstest“ Teilprojekt „Social Augmented Learning“
Kriterien der Zielerreichung. Jahr Teilprojekt Qualitätssi- cherung „Beobachten und Messen“ Teilprojekt Reflexion und Lernkonstellationen Teilprojekt Coaching

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich