Kooperationen Musterklauseln

Kooperationen. Das Rechtssystem der USA bietet auch kleinen Erdöl- und Erdgasfirmen die Chance, sich Förderrechte zu sichern, da die Landeigentümer selbst über die Rechte an den Bodenschätzen unter ihren Grundstücken verfügen können Wie oben ausgeführt, konnte CCE sich erfolgreich die Förderrechte an Bodenschätzen auf prospektiven Flächen sichern. Dies führt dazu, dass andere große und kleinere Erdöl- und Erdgasunternehmen mit CCE zusammenar- beiten, um gemeinsam die Rohstoffe zu erschließen. Diese Zusammenarbeit drückt sich vor allem über die Be- teiligung anderer, durch ihre Flächenpositionen benachbarter Gesellschaften an Bohrungen von CCE durch sog. „Working Interest“ aus. CCE hält umgekehrt ebenfalls kleinere Anteile an Bohrungen benachbarter Gesellschaf- ten. Über die beschriebenen Aspekte hinaus bestehen aktuell keine Kooperationsvereinbarungen. CCE kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten sowie um die Einholung der Land- rechte für prospektive Lagerstätten, plant ferner die seismischen Untersuchungen und Bohrungen, koordiniert alle Beteiligten, überwacht den Bohrverlauf und stimmt die Arbeiten mit externen Dienstleistern ab. Gerade in der Erdöl- und Erdgasindustrie ist der Einsatz externer Dienstleister etwa bei Explorationen und Bohrungen weit verbreitet. Letztere werden hauptsächlich bei der Durchführung von Bohrungen, dem hydraulischen Fracturing, der Bereitstellung von Wasser und dem Verlegen von Pipelines eingesetzt. CCE arbeitet eng mit externen Dienst- leistern zusammen, überwacht und steuert deren Aktivitäten. Anders als in Deutschland wird das hydraulische Fracturing in den USA bereits seit über 60 Jahren zur Förderung von Erdöl- und Erdgas eingesetzt; es handelt sich um eine dort gängige Praxis der Erdgas- und Erdölerschließung. Die gesellschaftliche Akzeptanz des hydraulischen Fracturing ist nach Einschätzung der Emittentin in den USA überwiegend gegeben. In Colorado, USA, unterliegt das hydraulische Fracturing gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung durch die Colorado Oil and Gas Conservation Commission überwacht wird. CCE setzt nach Meinung der Emittentin zur Durchführung des hydraulischen Fracturing nur namhafte Spezialisten ein, welche auf dem Markt etabliert sind und sämtliche gesetzliche Anforderungen einhalten. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat CCE bis heute mit insgesamt über 500 Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet (netto) 2.214 acres (896 Hektar) sogenannte „Oil & Gas Leases“ a...
Kooperationen. Hinweis: Die weiteren Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinbarung können auch durch Kooperationen mit für die Versorgung von GKV- Patienten zugelassenen Institutionen oder Vertragsärzten nachgewiesen werden, sofern die in § 5 Abs. 3 definierten Anforderungen an die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit erfüllt sind. Für jede kooperierende Einrichtung ist ein Ansprechpartner zu benennen:
Kooperationen. 7.1 Innerhalb des Konsortiums ist der Abschluss von weiteren Kooperationen zwischen zwei oder mehreren ProjektpartnerInnen möglich.
Kooperationen. In den Vereinigten Staaten basiert das System der Mineralienrechte auf dem Grundsatz des Eigentums an Bo- denschätzen. Das System ist komplex und variiert je nach Bundesstaat, da die Regulierung von Öl- und Gasakti- vitäten weitgehend in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesstaaten fällt. Öl- und Gasmineralienrechte können in den USA getrennt vom Oberflächenbesitz gehandelt werden. Das bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen das Eigentum an den Mineralienrechten eines Grundstücks halten kann, während eine andere Person oder ein anderes Unternehmen das Eigentum an der Oberfläche besitzt. Diese Trennung ermöglicht es dem Eigentümer der Mineralienrechte, den Zugang zu den unterirdischen Ressourcen zu kontrollieren und sie zu entwickeln, während der Oberflächenbesitzer weiterhin das Recht hat, das Land für andere Zwecke zu nutzen, die nicht mit der Exploration und Förderung von Öl und Gas in Konflikt stehen. Die Übertragung oder Verpachtung von Mineralienrechten erfolgt in der Regel durch den Abschluss von Verträ- gen, die als "Oil and Gas Lease" bezeichnet werden. Ein solcher Oil and Gas Lease (nachfolgend auch als „Mine- ralien-Leasingvertrag“ bezeichnet) ermächtigt den Leasingnehmer, auf dem Grundstück nach Öl und Gas zu su- chen, es zu fördern und zu vermarkten. Der Leasingnehmer zahlt in der Regel eine einmalige Bonuszahlung sowie laufende Miet- oder Royalty-Zahlungen an den Eigentümer der Mineralienrechte. Wie oben ausgeführt, konnte 1876 Resources sich erfolgreich die Rechte an Bodenschätzen auf prospektiven Flächen sichern. Dies führt dazu, dass andere große und kleinere Erdöl- und Erdgasunternehmen mit 1876 Re- sources zusammenarbeiten, um gemeinsam die Rohstoffe zu erschließen. Diese Zusammenarbeit drückt sich vor allem über die Beteiligung anderer, durch ihre Flächenpositionen benachbarter Eigentümer an Bohrungen von 1876 Resources durch sog. „Working Interest“ aus. 1876 Resources hält umgekehrt ebenfalls kleinere Anteile an Bohrungen benachbarter Gesellschaften. Dabei beträgt der 1876 Resources zustehende Anteil an den bestehen- den Bohrungen durchschnittlich rund 12 %. Über die beschriebenen Aspekte hinaus bestehen aktuell keine Ko- operationsvereinbarungen. 1876 Resources kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten bzw. Förderrechten in Ölfeldern, sowie um die Einholung der Mineralienrechte für prospektive Lagerstätten, plant ferner die seismi- schen Untersuchungen und Bohrungen, koordiniert alle Beteiligte...
Kooperationen. Salt Creek ist als „Non-Operator“ per Definition auf Kooperationen mit den „Operators“ („Betriebsführern“) an- gewiesen. Durch das US-Rechtssystem basieren diese Kooperationen in der Regel auf Standardverträgen und müssen nicht jedes Mal neu verhandelt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei Salt Creeks Joint Venture mit Oxy. Für das Joint Venture mit Oxy wurden individuell verhandelte Verträge („Farm Out und Development Agreements“) abgeschlossen. Die Verträge regeln die Mo- dalitäten der gemeinsamen Entwicklung und Investitionen werden gemäß einem Zahlungsplan an Oxy geleistet. Nach Abschluss der Investitionsphase werden die Anteile der Bohrungen auf Salt Creek übertragen. Anschließend wird die Zusammenarbeit durch ein gemeinsames Operating Agreement geregelt, basierend auf dem Standard "American Association of Petroleum Landman Form 610-2015 Model For Operating Agreement". Nähere Infor- mationen zu den Farm Out und Development Agreements finden sich in Abschnitt 11.4 Wesentliche Verträge - Farmout- und Entwicklungsvertrag zwischen Salt Creek Oil & Gas, LLC (“Salt Creek”) und Oxy USA WTP LP sowie weiteren Oxy-Konzerngesellschaften.
Kooperationen. Die Ausführungen zu Kooperationen der 1876 Resources im Abschnitt 5.2.1 gelten entsprechend. EOG kümmert sich um die Verwaltung der bestehenden Produktion. Da EOG in Bezug auf die Produktion nicht als Betriebsführer agiert, sondern die Bohrungen von einem Partner durchgeführt wurden, liegt die Arbeit der EOG hauptsächlich im Accounting und Controlling der Umsatzausweise und der Rechnungen, die von den Be- triebsführern ausgestellt werden. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat EOG zusammen mit ihren Kooperationspartnern bis heute mit zahlreichen Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet ca. 851 Acres sogenannte „Oil & Gas Leases“ (Mineralien-Leasingverträge) abgeschlossen (siehe hierzu Abschnitt 11.4 Wesentliche Verträge – Seitens der US-Tochtergesellschaften abgeschlossene Oil and Gas Leases (Mineralien-Leasingverträge) und erworbene Mineral Rights). Die größte Fläche beträgt hierbei ca. 160 Acres, die kleinste weniger als 1 Acre. Vertragspartner sind private Landeigentümer, Gesellschaften, Kirchen und Gemeinden. EOG hat sich mit anderen Inhabern von Oil and Gas Leases zusammengeschlossen, um ihre Oil and Gas Leases gemeinsam mit diesen zu bewirtschaften. Entsprechende Zusammenschlüsse sind bei der Entwicklung von Oil and Gas Leases üblich, um in zusammenhängenden Gebieten zu bohren oder sonstige Fördertätigkeiten vorzu- nehmen. Jeder teilnehmende Inhaber hat in diesem Fall ein anteiliges Recht an der Quelle bzw. der Förderstelle, den sog. „Working Interest“, der sich aufgrund der Verteilung der zu entwickelnden Quelle ergibt. Der Zusam- menschluss erfolgt über ein sog. „Joint Operating Agreement“ (Betriebsvertrag), das den anderen Parteien das Recht einräumt, sich an einer Bohrung entsprechend des „Working Interest“ zu beteiligen. An den durchgeführ- ten Horizontalbohrungen hält EOG einen Working Interest von durchschnittlich 33 %. EOG hat zum Jahresende 2022 ein unabhängiges Reservengutachten erstellen lassen. Das Gutachten berechnet die EOG zurechenbaren Öl- und Gas-Reserven und bezieht sich auf die gesamte Lizenzflächen der EOG. Das Re- servengutachten zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf Basis der Ölpreis-Terminkurve vom 30. Dezember 0000 xxxxx xxx Xxxxxxxxxx Sewell & Associates, Inc. erstellt gemäß Definitionen und Richtlinien des Petroleum Re- sources Management System (PRMS) der Society of Petroleum Engineers (SPE), World Petroleum Council (WPC), American Association of Petroleum Geologists (AAPG) und Society of Petroleum...
Kooperationen. (1) Die Leistungserbringer sind Teil einer vernetzten Versorgungsstruktur im regionalen Gesundheits- und Sozialsystem, die eng mit den anderen an der palliativmedizinischen Versorgung beteiligten Vertragspartnern zusammenarbeiten. Dies gilt sowohl für Palliativeinrichtungen wie Hospize und Krankenhäuser mit Palliativstationen, aber auch für andere Leistungsanbieter im Gesundheitsmarkt wie Krankenpflegedienste, Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Apotheken sowie begleitende Angebote wie Seelsorge und ambulante Hospizdienste. Bestehende und abzuschließende Kooperationsvereinbarungen können von den Krankenkassen eingefordert werden. Sie erhalten jährlich zum 30.11. EDV-lesbare Listen der aktuellen Kooperationspartner nach § 7 a-c.
Kooperationen. (1) Der SAPV-Leistungserbringer weist vor Abschluss dieses Vertrages mindestens folgen- de Kooperationsvereinbarungen nach: - mit einem ambulanten Hospizdienst und - mit mindestens einem Krankenhaus im Versorgungsgebiet oder versorgungsnahem Gebiet (vorzugsweise Krankenhäuser mit Palliativstation) Die Kooperation mit einem Krankenhaus soll insbesondere der effizienten Überlei- tung des Versicherten aus dem Krankenhaus in die Häuslichkeit bzw. der reibungslo- sen Aufnahme in das Krankenhaus bei entsprechend dringlichem Bedarf dienen. Im Rahmen der Kooperation ist ein geeignetes Überleitungsmanagement zu erarbeiten und umzusetzen.
Kooperationen. Wegen seiner regionalen Situation versteht sich die Hochschule in Sonderheit als Hochschule der Kooperationen. So wird die seit 25 Jahren erfolgreiche Kooperation mit der Universität Paderborn ausgebaut und fortgeführt. Diese Kooperation betrifft das Lehrangebot für die Lehramtsstudierenden (2. Fach), das gemeinsam betriebene Musikwissenschaftliche Seminar und innerhalb des Seminars den seit einem Jahr erfolgreich durchgeführten gemeinsamen Studiengang Populäre Musik und Medien. Als weiterer Kooperationspartner zur Ausbildung für Lehramtsstudierenden (2. Fach) fungiert die Universität Bielefeld. Des weiteren ist die Fachhochschule Lippe und Höxter ein wichtiger Kooperationspartner. Sowohl die Zusammenarbeit zwischen der Opernschule und der Abteilung Räumliches Gestalten zur Durchführung von Opernproduktionen als auch der geplante gemeinsame Studiengang Medienproduktion und das gemeinsam betriebene Campus-Radio sind konkrete Projekte der Zusammenarbeit. Eine Erweiterung der Zusammenarbeit in den Bereichen wissenschaftlicher und technischer Kompetenz sowie für den Audio- und Videobereich der FHLH und dem Xxxxx-Xxxxxxxxx-Institut ist beabsichtigt. Das Landestheater Detmold stellt schon bisher für die Aufführungen der Opernschule Haus und Technik zur Verfügung. Ab 01.10.2004 wird die Zusammenarbeit nochmals wesentlich gestärkt durch die Einrichtung des gemeinsamen Opernstudios (zukünftig als Masterstudiengang Operngesang geführt). Die Initiative Detmolder Sommertheater stellt das Sommertheater für Erarbeitung und Aufführungen von Opernschulproduktionen, für Podiumstraining, Ensemblearbeit sowie Kammerkonzerte zur Verfügung. Die Förderung dieser Zusammenarbeit ist mit 00.000 € in den Mitteln der Hochschule enthalten. Das Detmolder Kammerorchester, von Xxxxx Xxxxx vor 50 Jahren gegründet, ergänzt das Konzertangebot in der Region und dient ausgewählten Studierenden als wichtige Möglichkeit erweiterten Orchesterrepertoirestudiums. Darüber hinaus ergänzt es die Möglichkeiten für Studierende, durch ihre Mitgliedschaft im Orchester während des Studiums einen Teil ihres Lebensunterhaltes zu bestreiten. Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hochschule für Musik Detmold e.V. wurde im Jahre 1948 gegründet und hat zur Zeit etwa 650 Mitglieder. Aufgaben des gemeinnützigen Vereins sind u.a. die Unterstützung sozial bedürftiger Studierender, die Förderung von Spitzenleistungen Studierender sowie von Hochschulprojekten. Die GFF ist Ausdruck enger Verbundenheit großer ...