Kooperationen. D2. Spezifische Bereiche
Kooperationen. D1.1. Bezug zum Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan sowie zum universitären Entwicklungsplan Durch interuniversitäre Zusammenarbeit, interdisziplinäre Netzwerke und (inter)nationale Kooperationen werden die Potenziale aller teilnehmenden Institutionen besser ausgeschöpft und ihre Angebote erweitert. Diese Kooperationen unterstützen die Profilbildung (GUEP-Ziel 1b), die damit verbundene internationale Sichtbarkeit in der Forschung und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses (GUEP-Ziel 4) wesentlich. Kooperationen unterstützen auch attraktive Studienangebote (GUEP-Ziel 3a und 3b) und die gute Betreuung der Studierenden (GUEP-Ziel 3d). D1.2. Vorhaben zu Kooperationen NAWI Graz Die Weiterentwicklung der strategischen Kooperation NAWI Graz erfolgt in den drei Aktionsfeldern • NAWI Graz organisation • NAWI Graz teaching • NAWI Graz research Als größte Projekte erhalten das Graz Center of Physics und NAWI Graz Geozentrum in den kommenden Jahren besondere Bedeutung. Österreichweit einzigartig, werden hier zukünftig Institute von zwei Universitäten als interuniversitäre Departments zusammengeführt: • Graz Center of Physics: ist der Zusammenschluss von sechs Physikinstituten mit großer Bandbreite von Theorie über Anwendung bis hin zur Physikdidaktik, auch in räumlicher Hinsicht. • NAWI Graz Geozentrum: bündelt organisatorisch und inhaltlich die Expertise von vier Instituten in grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung in den Erd-/Geowissenschaften und der Geotechnik. Dabei eröffnet die organisatorische Zusammenführung eine neue Dimension: Erstens können Synergien in Forschung, Lehre und Verwaltung effektiver genutzt werden und zweitens ist durch die Bündelung von Personal und Infrastruktur eine höhere internationale Sichtbarkeit zu erwarten. Im Zeitraum 2022 bis 2024 werden dazu weitere Schritte zur Umsetzung des Graz Center of Physics erfolgen: Fortführung bzw. Abschluss von Verhandlungen und Planungen, Beginn des Bauvorhabens und Schaffung des organisatorischen Rahmens zur Umsetzung bei Bezug des gemeinsamen Gebäudes. Für beide Zentren werden bis 2024 Konzepte nach § 20c UG ausgearbeitet. Zusätzlich dazu werden innerhalb dieser Leistungsvereinbarungsperiode Potenziale für weitere Center gemeinsam ausgelotet.
Kooperationen. Die Ausführung zu Kooperationen im Abschnitt 5.2.1 Cub Creek Energy LLC gelten ensprechend. EOG kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten sowie um die Einholung der Land- rechte für prospektive Lagerstätten. Da EOG in Bezug auf die aktuell vertraglich gesicherten Flächen nicht als Betriebsführer agiert, sondern die genehmigten und geplanten Bohrungen von einem Partner durchgeführt wer- den, liegen die Planung der seismischen Untersuchungen, der Bohrungen und der Koordination aller Beteiligten sowie der Überwachung des Bohrverlaufs bei der operativen Partnerfirma von EOG und bei externen Dienstleis- tern. Gerade in der Erdöl- und Erdgasindustrie ist der Einsatz externer Dienstleister etwa bei Explorationen und Bohrungen weit verbreitet. Letztere werden hauptsächlich bei der Durchführung von Bohrungen, dem hydrauli- schen Fracturing, der Bereitstellung von Wasser und dem Verlegen von Pipelines eingesetzt. EOG ist, ohne Be- triebsführer zu sein, an den genannten Aktivitäten beteiligt und verfügt über Wahlmöglichkeiten über die Parti- zipation an einzelnen Bohrungen, so dass ausreichende Steuerungsmöglichkeiten und Einflussnahme gewähr- leistet sind. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat EOG zusammen mit ihren Kooperationspartnern bis heute mit zahlreichen Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet (netto) ca. 851 acres (344 Hektar) sogenannte „Oil & Gas Leases“ abgeschlossen (siehe hierzu Ziff. 10.4 Wesentliche Verträge – Seitens der Elster Oil & Gas LLC abgeschlossene Oil and Gas Leases). Die größte Fläche beträgt hierbei ca. 160 acres, die kleinste weniger als 1 acres. Vertragspartner sind private Landeigentümer, Gesellschaften, Kirchen und Gemeinden. EOG hat sich mit anderen Inhabern von Oil and Gas Leases zusammengeschlossen, um ihre Oil and Gas Leases gemeinsam mit diesen zu bewirtschaften. Entsprechende Zusammenschlüsse sind bei der Entwicklung von Oil and Gas Leases üblich, um in zusammenhängenden Gebieten zu bohren oder sonstige Fördertätigkeiten vorzu- nehmen. Jeder teilnehmende Inhaber hat in diesem Fall ein anteiliges Recht an der Quelle bzw. der Förderstelle, den sog. „Working Interest“, der sich aufgrund der Verteilung der zu entwickelnden Quelle ergibt. Der Zusam- menschluss erfolgt über ein sog. „Operating Agreement“ (Betriebsvertrag), das den anderen Parteien das Recht einräumt, sich an einer Bohrung entsprechend des „Working Interest“ zu beteiligen. An den durchgeführten Ho- rizontalbohrung...
Kooperationen. 7.1 Innerhalb des Konsortiums ist der Abschluss von weiteren Kooperationen zwischen zwei oder mehreren ProjektpartnerInnen möglich.
7.2 Stehen Regelungen von Kooperationen zu jenen dieses Vertrages oder jenen des Förde- rungsvertrages in Widerspruch, entfalten sie gegenüber der FFG und den anderen Pro- jektpartnerInnen keine Wirkung.
Kooperationen. Hinweis: Die weiteren Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinbarung können auch durch Kooperationen mit für die Versorgung von GKV- Patienten zugelassenen Institutionen oder Vertragsärzten nachgewiesen werden, sofern die in § 5 Abs. 3 definierten Anforderungen an die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit erfüllt sind. Für jede kooperierende Einrichtung ist ein Ansprechpartner zu benennen:
Kooperationen. D1.1. Bezug zum Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan sowie zum universitären Entwicklungsplan
Kooperationen. Die Ausführungen zu Kooperationen der 1876 Resources im Abschnitt 5.2.1 gelten entsprechend. EOG kümmert sich um die Verwaltung der bestehenden Produktion. Da EOG in Bezug auf die Produktion nicht als Betriebsführer agiert, sondern die Bohrungen von einem Partner durchgeführt wurden, liegt die Arbeit der EOG hauptsächlich im Accounting und Controlling der Umsatzausweise und der Rechnungen, die von den Be- triebsführern ausgestellt werden. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat EOG zusammen mit ihren Kooperationspartnern bis heute mit zahlreichen Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet ca. 851 Acres sogenannte „Oil & Gas Leases“ (Mineralien-Leasingverträge) abgeschlossen (siehe hierzu Abschnitt 11.4 Wesentliche Verträge – Seitens der US-Tochtergesellschaften abgeschlossene Oil and Gas Leases (Mineralien-Leasingverträge) und erworbene Mineral Rights). Die größte Fläche beträgt hierbei ca. 160 Acres, die kleinste weniger als 1 Acre. Vertragspartner sind private Landeigentümer, Gesellschaften, Kirchen und Gemeinden. EOG hat sich mit anderen Inhabern von Oil and Gas Leases zusammengeschlossen, um ihre Oil and Gas Leases gemeinsam mit diesen zu bewirtschaften. Entsprechende Zusammenschlüsse sind bei der Entwicklung von Oil and Gas Leases üblich, um in zusammenhängenden Gebieten zu bohren oder sonstige Fördertätigkeiten vorzu- nehmen. Jeder teilnehmende Inhaber hat in diesem Fall ein anteiliges Recht an der Quelle bzw. der Förderstelle, den sog. „Working Interest“, der sich aufgrund der Verteilung der zu entwickelnden Quelle ergibt. Der Zusam- menschluss erfolgt über ein sog. „Joint Operating Agreement“ (Betriebsvertrag), das den anderen Parteien das Recht einräumt, sich an einer Bohrung entsprechend des „Working Interest“ zu beteiligen. An den durchgeführ- ten Horizontalbohrungen hält EOG einen Working Interest von durchschnittlich 33 %. EOG hat zum Jahresende 2022 ein unabhängiges Reservengutachten erstellen lassen. Das Gutachten berechnet die EOG zurechenbaren Öl- und Gas-Reserven und bezieht sich auf die gesamte Lizenzflächen der EOG. Das Re- servengutachten zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf Basis der Ölpreis-Terminkurve vom 30. Dezember 0000 xxxxx xxx Xxxxxxxxxx Sewell & Associates, Inc. erstellt gemäß Definitionen und Richtlinien des Petroleum Re- sources Management System (PRMS) der Society of Petroleum Engineers (SPE), World Petroleum Council (WPC), American Association of Petroleum Geologists (AAPG) und Society of Petroleum...
Kooperationen. Die Leistungserbringer sind Teil einer vernetzten Versorgungsstruktur im regionalen Gesundheits- und Sozialsystem, die eng mit den anderen an der palliativmedizinischen Versorgung beteiligten Vertragspartnern zusammenarbeiten. Dies gilt sowohl für Palliativeinrichtungen wie Hospize und Krankenhäuser mit Palliativstationen, aber auch für andere Leistungsanbieter im Gesundheitsmarkt wie Krankenpflegedienste, Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Apotheken sowie begleitende Angebote wie Seelsorge und ambulante Hospizdienste. Bestehende und abzuschließende Kooperationsvereinbarungen können von den Krankenkassen eingefordert werden. Sie erhalten jährlich zum 30.11. EDV-lesbare Listen der aktuellen Kooperationspartner nach § 7 a-c.
Kooperationen. In den Vereinigten Staaten basiert das System der Mineralienrechte auf dem Grundsatz des Eigentums an Bo- denschätzen. Das System ist komplex und variiert je nach Bundesstaat, da die Regulierung von Öl- und Gasakti- vitäten weitgehend in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesstaaten fällt. Öl- und Gasmineralienrechte können in den USA getrennt vom Oberflächenbesitz gehandelt werden. Das bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen das Eigentum an den Mineralienrechten eines Grundstücks halten kann, während eine andere Person oder ein anderes Unternehmen das Eigentum an der Oberfläche besitzt. Diese Trennung ermöglicht es dem Eigentümer der Mineralienrechte, den Zugang zu den unterirdischen Ressourcen zu kontrollieren und sie zu entwickeln, während der Oberflächenbesitzer weiterhin das Recht hat, das Land für andere Zwecke zu nutzen, die nicht mit der Exploration und Förderung von Öl und Gas in Konflikt stehen. Die Übertragung oder Verpachtung von Mineralienrechten erfolgt in der Regel durch den Abschluss von Verträ- gen, die als "Oil and Gas Lease" bezeichnet werden. Ein solcher Oil and Gas Lease (nachfolgend auch als „Mine- ralien-Leasingvertrag“ bezeichnet) ermächtigt den Leasingnehmer, auf dem Grundstück nach Öl und Gas zu su- chen, es zu fördern und zu vermarkten. Der Leasingnehmer zahlt in der Regel eine einmalige Bonuszahlung sowie laufende Miet- oder Royalty-Zahlungen an den Eigentümer der Mineralienrechte. Wie oben ausgeführt, konnte 1876 Resources sich erfolgreich die Rechte an Bodenschätzen auf prospektiven Flächen sichern. Dies führt dazu, dass andere große und kleinere Erdöl- und Erdgasunternehmen mit 1876 Re- sources zusammenarbeiten, um gemeinsam die Rohstoffe zu erschließen. Diese Zusammenarbeit drückt sich vor allem über die Beteiligung anderer, durch ihre Flächenpositionen benachbarter Eigentümer an Bohrungen von 1876 Resources durch sog. „Working Interest“ aus. 1876 Resources hält umgekehrt ebenfalls kleinere Anteile an Bohrungen benachbarter Gesellschaften. Dabei beträgt der 1876 Resources zustehende Anteil an den bestehen- den Bohrungen durchschnittlich rund 12 %. Über die beschriebenen Aspekte hinaus bestehen aktuell keine Ko- operationsvereinbarungen. 1876 Resources kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten bzw. Förderrechten in Ölfeldern, sowie um die Einholung der Mineralienrechte für prospektive Lagerstätten, plant ferner die seismi- schen Untersuchungen und Bohrungen, koordiniert alle Beteiligte...
Kooperationen. Salt Creek ist als „Non-Operator“ per Definition auf Kooperationen mit den „Operators“ („Betriebsführern“) an- gewiesen. Durch das US-Rechtssystem basieren diese Kooperationen in der Regel auf Standardverträgen und müssen nicht jedes Mal neu verhandelt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei Salt Creeks Joint Venture mit Oxy. Für das Joint Venture mit Oxy wurden individuell verhandelte Verträge („Farm Out und Development Agreements“) abgeschlossen. Die Verträge regeln die Mo- dalitäten der gemeinsamen Entwicklung und Investitionen werden gemäß einem Zahlungsplan an Oxy geleistet. Nach Abschluss der Investitionsphase werden die Anteile der Bohrungen auf Salt Creek übertragen. Anschließend wird die Zusammenarbeit durch ein gemeinsames Operating Agreement geregelt, basierend auf dem Standard "American Association of Petroleum Landman Form 610-2015 Model For Operating Agreement". Nähere Infor- mationen zu den Farm Out und Development Agreements finden sich in Abschnitt 11.4 Wesentliche Verträge - Farmout- und Entwicklungsvertrag zwischen Salt Creek Oil & Gas, LLC (“Salt Creek”) und Oxy USA WTP LP sowie weiteren Oxy-Konzerngesellschaften.