Common use of KUNDENINFORMATION NACH VVG Clause in Contracts

KUNDENINFORMATION NACH VVG. Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungs- vertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versiche- rungsvertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertrags- parteien ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte bzw. der Police, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem VVG. Nach Annahme des Antrages/der Offerte wird dem Versicherungsnehmer eine Police zugestellt. Diese entspricht inhaltlich dem Antrag/der Offerte.

Appears in 1 contract

Samples: Kranken Lohnausfallversicherung Nach VVG

KUNDENINFORMATION NACH VVG. Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versiche- rungsvertragVersicherungsvertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertrags- parteien Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte bzw. der Police, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Vertragsbedingungen sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem VVG. Nach Annahme des Antrages/der Offerte wird dem Versicherungsnehmer eine Police zugestellt. Diese entspricht inhaltlich dem Antrag/der Offerte.

Appears in 1 contract

Samples: Kranken Lohnausfallversicherung Nach VVG

KUNDENINFORMATION NACH VVG. Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versiche- rungsvertragVersicherungs- vertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertrags- parteien Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte bzw. der Police, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Vertrags- bedingungen sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem VVG. Nach Annahme des Antrages/der Offerte wird dem Versicherungsnehmer eine Police zugestellt. Diese entspricht inhaltlich dem Antrag/der Offerte.

Appears in 1 contract

Samples: Uvg Zusatzversicherung

KUNDENINFORMATION NACH VVG. Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versicherers der Versicherer und den wesentlichen Inhalt des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versiche- rungsvertragVersicherungsvertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertrags- parteien Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte / dem Antrag bzw. der Police, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Vertragsbedingungen sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem VVG. Nach Annahme des Antrages/der Offerte / dem Antrag wird dem Versicherungsnehmer eine Police zugestellt. Diese entspricht inhaltlich der Offerte / dem Antrag/der Offerte.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung