Wer ist der Versicherer? Musterklauseln

Wer ist der Versicherer?. Versicherungsträger ist EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG (im Folgenden EUROP ASSISTANCE genannt) mit Sitz in Xxxxxx xx Xxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxx.
Wer ist der Versicherer?. Der Versicherer ist die «Zürich» Versicherungs-Gesellschaft, nachstehend Zürich genannt, mit statutarischem Sitz am Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx. Die Zürich ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte bzw. der Police und aus den Vertragsbedingungen.
Wer ist der Versicherer?. Der Versicherer ist die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG mit statutarischem Sitz am Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen, vorliegend Ge- sellschaft genannt. Sie ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx.
Wer ist der Versicherer?. Versicherer ist die HanseMerkur International AG, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxx (nachstehend HanseMerkur ge- nannt). Für weitere Informationen besuchen Sie die HanseMerkur auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx.
Wer ist der Versicherer?. Der Versicherer ist die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG (nachstehend «Orion» genannt), mit Sitz in Basel, beaufsichtigt durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA (Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx). Xxxxx ist nur in der Schweiz (ohne Fürstentum Liechtenstein) tätig. Versicherungsneh- mer mit Wohnsitz/Sitz ausserhalb der Schweiz können keine Versicherung bei Orion abschliessen. Eine bestehende Versicherung erlischt mit dem Wegzug oder der Abmeldung aus der Schweiz. Die Agrisano Versicherungen AG (nachfolgend Agrisano genannt) ist bei der Vertragsabwicklung beteiligt und kann im Auftrag von Orion • die Vertragsdokumente erstellen • die Prämie einfordern • den Vertrag abändern oder kündigen • sämtliche Mitteilungen einholen Im Rechtsfall wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an AGRI- protect, Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxx, Tel. 0000 000 000. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt als Schadenversicherung die Versi- cherten bei rechtlichen Problemen. Sie deckt unter anderem die folgenden Rechtsgebiete ab, sofern die entsprechenden Deckungen versichert sind: • Betriebs- und Privat-Rechtsschutz: Streitigkeiten aus Ihrem betrieblichen und privaten Bereich wie Schadenersatz-, Straf-, Eigentums-, Versiche- rungs-, Arbeits-, Vertrags-, Miet- und Erbrecht sowie betreffend Direkt- zahlungen, Baubewilligungen und Raum- und Zonenplanung. • Verkehrs-Rechtsschutz: Streitigkeiten rund um die Mobilität, beispiels- weise nach Unfällen, bei Straf- oder Administrativverfahren, bei Vertrags- streitigkeiten betreffend Fahrzeuge. Weitere Einzelheiten zu versicherten Rechtsfällen, örtlicher Deckung und ma- ximalen Versicherungssummen finden sich in den Art. X0, X0, X0, X0 und D2. Die Höhe der Prämie(n) hängt von den versicherten Risiken und dem ge- wünschten Versicherungsschutz ab. Alle Angaben zur Prämie und möglichen Gebühren (z.B. Steuern, Ratenzahlung) sind in den Vertragsunterlagen enthal- ten. Sie ist mit Beginn der Versicherungsperiode zu bezahlen, wenn die Ver- tragsunterlagen keine andere oder die Prämienrechnung keine spätere Fällig- keit bestimmen. Xxxxx kann die Prämie und die Versicherungsbedingungen auf ein neues Versicherungsjahr anpassen. In diesem Fall hat der Versiche- rungsnehmer nach Massgabe der Versicherungsbedingungen ein Kündigungs- recht.
Wer ist der Versicherer?. Der Versicherer ist die VZ VersicherungsPool AG, nachstehend VZ genannt, mit statutarischem Sitz in Zürich. VZ ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Versicherungsträger für die Pannenhilfe ist die Europäische Reiseversicherungs AG, nachstehend ERV genannt, mit statutarischem Sitz in Basel. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Ver- sicherungsschutzes ergeben sich aus dem Antrag/der Offerte bzw. der Police und aus den Vertragsbedin- gungen. Es handelt sich hierbei um eine Schadenver- sicherung.
Wer ist der Versicherer?. Versicherer ist die AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz), nachstehend Allianz Travel genannt, mit Sitz am Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen. Bei der Rechtsschutzversicherungskomponente ist der Versicherer die CAP, Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz gilt während der Versicherungsdauer grundsätzlich weltweit. Vorbehalten bleiben örtliche Einschränkungen in den Besonderen Bestimmungen zu den einzelnen Versicherungskomponenten.
Wer ist der Versicherer?. Europäische Reiseversicherung AG, Sitz in Wien. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx. Tel.: +43/1/000 00 00, Fax: +43/1/000 00 00. E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx.xx Firmenbuch HG Wien FN 55418y. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsauf- sicht, Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, X-0000 Xxxx. Die Europäische Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungs- gruppenregister der IVASS unter der Nummer 026. • In der Reisestorno-Versicherung müssen Sie die Reise unverzüg- lich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärzt- liches Attest/Unfallbericht ausstellen. Legen Sie die Krankmel- dung bei der Sozialversicherung und die Bestätigung über ver- ordnete Medikamente bei. • In der Reiseabbruch-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses muss die Diagnose und die Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort enthalten. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. • Verspätungsschutz: Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/ Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstandenen Kosten (z.B. Übernach- tung) auf. • Reisegepäck-Versicherung: Bei Beschädigung oder Abhandenkommen: Lassen Sie sich den Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen – z.B. bei Beschädigung während des Transportes vom Transport- unternehmen (z.B. Fluglinie). Wie können Sie den Vertrag widerrufen? Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er vom Versiche- rungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolizze in geschriebener Form zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weni- ger als sechs Monate oder bei ausschließlich im Wege des Fernab- satzes abgeschlossenen Versicherungen weniger als einen Monat beträgt. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten finden Sie unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx oder können bei unserem Service Center oder Ihrem ÖAMTC Berater angefordert werden. Wohin können Sie Ihre Beschwerden richten? Sie können Ihre Beschwerden richten an: • Versicherer: online unter ...
Wer ist der Versicherer?. Versicherer ist die AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz), nachstehend Allianz Travel genannt, mit Sitz an der Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxxx.
Wer ist der Versicherer?. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG mit Sitz am Mythenquai 2 in 0000 Xxxxxx («Zurich»), beaufsichtigt durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA (Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx). Welche Risiken sind versichert und was ist der Umfang des Versicherungsschutzes? Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versiche- rungsschutzes ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und werden durch die dort aufgeführten Ausschlüsse ein- geschränkt. Die Hausrat-, Fahrnisbauten- und Gebäudeversicherung schützen im Wesentlichen vor folgenden Risiken: • Feuer, • Elementarereignissen, • Erdbeben und vulkanische Eruptionen (nur für Hausrat- und Gebäudeversicherung), • Diebstahl, • Wasser, • unter bestimmten Voraussetzungen kann der Hausrat gegen All Risk versichert werden, womit unabhängig der Ursache Verlust, Beschädigung und Zerstörung ver- sichert sind, sofern kein entsprechender Deckungs- ausschluss besteht. Zurich ersetzt in der Regel den Neuwert von Xxxxxx, die durch versicherte Ereignisse beschädigt oder abhanden- gekommen sind. Die maximale Entschädigung pro Schadenfall und der geltende Selbstbehalt sind in der Police oder in den Allge- meinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführt. Wichtige Ausschlüsse betreffen: • kriegerische und andere gewaltsame Konflikte, • Nuklearereignisse, • Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasserreservoirs bzw. -speicher, • Erdbeben und vulkanische Eruptionen (sofern dieses Risiko nicht eingeschlossen ist). Der genaue Leistungsumfang sowie alle geltenden Aus- schlüsse sind den Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen (AVB) sowie allfälligen weiteren Vertragsunterlagen zu entnehmen. Verfügbar sind unter anderem folgende Zusatzversiche- rungen: • Einfacher Diebstahl auswärts und Superdiebstahl, • Glasbruch, • Kaskoversicherungen gegen spezielle Beschädigungen, • Sachversicherung für Motor- und Elektromotorfahrräder, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorge- schrieben ist. Alle verfügbaren Zusatzversicherungen sind den Allge- meinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu entnehmen. Die Privathaftpflicht- und die Gebäudehaftpflichtversiche- rung schützen das Vermögen der versicherten Personen vor den finanziellen Folgen aus gesetzlichen Haftpflicht- ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden. Mitversichert sind Vermögensschäden, welche auf einen versicherten Personenschaden oder auf einen dem Ge- schädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurück- zuführen sind. Die Leistungen bestehen in der Ents...