Common use of Kundenkonto Clause in Contracts

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich der Kunde, ein Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnen. 16.2 Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwenden. 16.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung. Die Währungsumrechnung erfolgt zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke der Durchführung von Der Kunde eröffnet ein Konto bei dem Unternehmen, um Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die mit den von dem Unternehmen angeboten werdenangebotenen Finanzinstrumenten abzuschließen, verpflichtet sich der Kunde, ein Konto auf die wie in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnenfestgelegt. 16.2 Der Kunde kann beabsichtigt nicht, dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwendenzu nutzen. 16.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss der Kunde einen elektronischen Antrag das Online-Antragsformular des Unternehmens ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung das Antragsformular zu den allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische AntragsformularDokumente einreichen, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen wie auf der Unternehmenswebseite Website des Unternehmens im Profilbereich des Kunden zur VerfügungAbschnitt Mitgliederbereich beschrieben. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto Kundenkonto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und EUR oder USD), der Betrag dieser Einzahlung wird ist auf der Webseite angezeigtWebsite des Unternehmens angegeben. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können Alle weiteren Zahlungen, die in einer anderen Währung als eingehen, für die der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Kunde kein Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werdenbesitzt, konvertiert das werden vom Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto WährungBasiswährung konvertiert. Die Währungsumrechnung Konvertierung erfolgt zum Devisenkurs am zu dem Wechselkurs, der an dem Tag des Geldeingangsund zu dem Zeitpunkt gültig ist, an dem die entsprechenden Gelder dem Unternehmen zur Verfügung stehen. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: General Terms and Conditions

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke a) im Geschäftsverkehr führt die Heidesand für jeden Kunden ein Kundenkonto. Das Kundenkonto wird als Kontokorrentkonto geführt, für welches §§ 355 ff. des Handelsgesetzbuches gelten, sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Alle aus der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich Geschäftsverbindung des Kunden mit der Kunde, ein Heidesand entstehenden wechselseitigen Forderungen werden in das Kundenkonto einge- stellt (Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnenlaufender Rechnung). 16.2 b) Die Heidesand erfasst die Rechnungen vom 01. bis 15. eines Monats in einem Kontoauszug, wobei der ausgewiesene Saldo mit Ablauf eines Kalen- dermonats fällig wird. Die Rechnungen ab dem 16. werden zum Ende des Kalendermonats in einem Kontoauszug erfasst, wobei der ausgewiesene Saldo zum 15. des Folgemonats fällig ist. Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwendenist berechtigt, jederzeit die Auszahlung des Habensaldos seines Kundenkontos zu verlangen. 16.3 Um ein Konto zu eröffnenc) Die Heidesand teilt dem Kunden jeweils zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllenin welchen Forderungen in das Kundenkonto eingestellt wur- den, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rechnungsabschluss mit; dabei werden die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung. Die Währungsumrechnung erfolgt bis zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs Rechnungsabschlusses entstandenen beiderseitigen Ansprüche ver- rechnet. Der sich ergebende Saldo auf dem Kundenkonto gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rech- nungsabschlusses Einwendungen erhebt; werden Einwendungen in KraftTextform geltend gemacht, das Unternehmen genügt die Absendung innerhalb der 6- Wochenfrist. Auf diese Folge wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informierenHeidesand bei Erteilung des Rechnungsabschlusses gesondert hinweisen. 16.7 Der Kunde trägt d) Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die alleinige Verantwortung dafürim Geschäftsverkehr mit der Heidesand üblichen Leistungen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verzeichnis, welches in den Geschäftsräumen der Heidesand als Preisaushang bekannt gemacht wird. Auf dem Kundenkonto werden die Forderun- gen Für darin nicht aufgeführte Leistungen der Heidesand, die üblicherweise nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Heidesand die Höhe der Entgelte nach billigen Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. e) Ein im Kontoauszug oder Rechnungsabschluss zu Gunsten des Kunden ausgewiesener Saldo darf das Unternehmen darüber für jedes Kundenkonto jeweils geltende Ha- benlimit nicht überschreiten, welches von der Heidesand zu informierenBeginn jeden Kalenderjahres dem Kunden mitgeteilt wird. Als Habenlimit gilt hierbei ein Betrag, ob Informationen über etwaige Transaktionen der der Summe aller von dem Kunden im Vorjahr bei der Heidesand getätigten Bezugsgeschäfte (Warenein- käufe) entspricht. Für Neukunden ist ein Habenlimit auf Grundlage der voraussichtlichen Wareneinkäufe des betreffenden Jahres festzulegen. f) Übersteigt das Guthaben des Unternehmers auf dem Kundenkonto an das geltende Habenlimit und trifft er hinsichtlich des übersteigenden Guthabens keine anderweitig Verfügung, ist die Heidesand berechtigt, in Höhe des übersteigenden Betrages im Namen und für Rechnung des Unternehmers Genussrechte mit kurzer Laufzeit zu den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer jeweils gültigen Genussrechtsbedingungen der Heidesand zu übermitteln sindzeichnen. Der Erwerb der Genussrechte gilt als vom Unternehmer genehmigt, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollenwenn er diesem Erwerb nicht unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über den Genussrechts- erwerb widerspricht. 17.1 Zum Zweck g) Wurden Genussrechte bei der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des KundenHeidesand erworben, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sind sich der KundeGenussrechtsinhaber und die Heidesand einig, dass die Heidesand zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Heidesand aus der Geschäftsverbindung gegen den Genussrechtsinhaber zustehen, ein D-Konto Pfandrecht hinsichtlich des Miteigentumsanteils an der von der Heidesand für den Genussrechtsinhaber hinterlegten Globalurkunde erwirbt. Die Heidesand ist berechtigt, die Rückzahlung gekündigter Genussrechte bis zur Begleichung aller Forderungen gegen den Genussrechtsinhaber aus der Geschäftsverbindung zu eröffnen. Das Verfahren verweigern oder mit Forderungen gegen diesen aufzurechnen. h) Der Heidesand sind alle für die Eröffnung eines D-XxxxxxGeschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen in Textform anzuzeigen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen des Namens, der Mechanismus Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Inhabers (z.B. Eheschließung, Änderung des eheli- xxxx Xxxxxxxxxxxx) oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z.B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen der Heidesand bekannt gegebenen Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse (z.B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegtTatsachen in ein öffentliches Register eingetragen wurden. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke 2.1. Für den Abschluss eines Kaufvertrags über den Online-Shop, eines Goldreservevertrags, eines Golddepotvertrages sowie für die Zeit eines sonstigen aufrecht bestehenden Dauerschuldverhältnisses mit der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von FinanzinstrumentenMünze Österreich AG benötigt der Kunde ein Kundenkonto bei der Münze Österreich AG, wobei das Bestehen des Kundenkontos vom aufrechten Bestehen eines Dauerschuld- verhältnisses unabhängig ist. Das Kundenkonto ist ausschließlich online einsehbar. Für die von dem Unternehmen angeboten Eröffnung des Kundenkontos ist die wahrheitsgemäße Angabe folgender Daten erforderlich: - Name - Geburtsdatum - Zustellungsfähige Adresse - E-Mail-Adresse 2.2. Im Falle einer Änderung dieser Daten können sie vom Kunden direkt über das Kundenkonto geändert werden, verpflichtet sich . Unterlässt der Kunde, Änderungen der zustellungsfähigen Adresse bekanntzugeben, gelten schriftliche Erklärungen der Münze Österreich AG als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden der Münze Österreich AG bekanntgegebene Adresse geschickt wurden. 2.3. Ein Kundenkonto steht ausschließlich der eröffnenden Person zu. Es ist nicht möglich, ein Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise mehrere Personen zu eröffnen. 16.2 Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwenden. 16.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss füh- ren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses hat der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllenBenutzernamen und ein geeignetes Passwort frei zu wählen und dieses geheim zu halten. Für etwaige Schäden, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf durch ein Bekanntwerden des Passworts entstehen, kann die Münze Österreich AG nicht haftbar gemacht werden. Die Münze Österreich AG kann bei einem Einloggen nur prüfen, ob die Kombi- nation aus Benutzername und Passwort korrekt ist und das Passwort mit dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellenvom Kunden gewählten Passwort übereinstimmt. Das elektronische AntragsformularEine weitere Prüfpflicht trifft die Münze Österreich AG nicht. Jeder, der Antrag auf Kontoeröffnungsich mit den Zugangsdaten des Kunden im Kundenkonto anmeldet, die Liste gilt als berechtigt, für den Kunden Willenserklärungen abzugeben. 2.4. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird der erforderlichen Dokumente und Informationen Kunde über die Modalitäten Verarbeitung der Bereitstellung der Dokumente stehen Daten gemäß Art 13 DSGVO informiert. Die diesbezüglich jeweils aktuelle Information ist darüber hinaus jederzeit auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur VerfügungHomepage der Münze Österreich AG einsehbar. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt 2.5. Die Münze Österreich AG behält sich das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mitRecht vor, insbesondere wenn die datenschutzrechtliche Entwicklung dies erforderlich macht, jederzeit weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA), für den Zugang zum Kundenkonto einzuführen und zu verwenden. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, Die Münze Österreich AG wird den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu diesbezüglich rechtzeitig informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung2.6. Die Währungsumrechnung erfolgt zum Devisenkurs am Tag des GeldeingangsMünze Österreich AG behält sich die Annahme oder Ablehnung ohne Angabe von Gründen einer Registrierung für das Kun- denkonto durch einen Kunden ausdrücklich vor. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs 2.7. Sämtliche Willenserklärungen, wie zB Anträge auf dem Kundenkonto in KraftAuslagerung und Kündigungen, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sindgegenüber der Münze Öster- reich AG bedürfen der Schriftform, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge wobei ein E-Mail oder eine Mitteilung über das Kundenkonto genügt. Über das Kunden- konto erfolgt die bevorzugte Kommunikation des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck mit der Durchführung Münze Österreich AG hinsichtlich der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwendenVerträge. Der Kunde hat über das Kundenkonto die Möglichkeit, Informationen bezüglich der Verträge zu erhalten und bestimmte Mitteilungen abzugeben. Von den technischen Möglichkeiten des Kundenkontos nicht gedeckte Anfragen des Kunden gegenüber der Münze Österreich AG können schriftlich oder per E-Mail (xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) gestellt werden. Die E-Mail-Adresse der Münze Österreich AG ist sowohl im Kundenkonto als auch auf der Homepage der Münze Österreich AG ersichtlich. 2.8. Die Münze Österreich AG ist berechtigt, dem Kunden Nachrichten an die Absichtim Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu über- mitteln. 2.9. Im Falle einer telefonischen Anfrage durch den Kunden behält sich die Münze Österreich AG die Beantwortung dieser Anfragen per E-Mail vor. 2.10. Erklärungen der Münze Österreich AG, dieses Konto die ausschließlich nachteilige Rechtsfolgen für Zahlungen an Dritte den Verbraucher auslösen, wie etwa die Erklärung oder Androhung einer Vertragsauflösung, bedürfen der Schriftform, wobei ein E-Mail dafür genügt. 2.11. Die Münze Österreich AG ist berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto jederzeit aus wichtigen Gründen zu verwendensperren, worüber die 2.12. Sowohl der Kunde als auch die Münze Österreich AG haben das Recht, das Kundenkonto jederzeit zu kündigen, wobei das Kun- denkonto nicht geschlossen werden kann, solange ein Dauerschuldverhältnis noch aktiv ist; das Kundenkonto kann daher erst mit vollständiger Beendigung sämtlicher zwischen dem Kunden und der Münze Österreich AG bestehenden Dauerschuldverhält- nisse geschlossen werden. Eine Kündigung eines oder sämtlicher Dauerschuldverhältnisse hat keine automatische Kündigung des Kundenkontos zur Folge, sondern das Kundenkonto muss separat gekündigt werden, wobei die Kündigung des Kundenkontos zwar zeitgleich erfolgen kann, die tatsächliche Schließung des Kundenkontos aber erst mit vollständiger Beendigung sämtlicher Dauerschuldverhältnisse erfolgt (siehe dazu die entsprechenden Punkte). 2.13. Die Münze Österreich AG haftet nicht für allfällige Schäden, die aus einer Sperrung oder Kündigung des Kundenkontos beim Kunden entstehen könnten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke Um Transaktionen mit von der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von FinanzinstrumentenGesellschaft angebotenen Finanzinstrumenten gemäß diesem Vertrag abzuschließen, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich eröffnet der Kunde, Kunde ein Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnenbei der Gesellschaft. 16.2 Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwenden. 16.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung. Die Währungsumrechnung erfolgt zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden. 16.3 Zur Kontoeröffnung muss der Kunde das Online-Antragsformular der Gesellschaft ausfüllen, den Aufnahmeantrag für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnen und alle erforderlichen Dokumente, wie auf der Website der Gesellschaft im Bereich “Mitgliederbereich” beschrieben, bereitstellen. 16.4 Nach Vorlage der in Absatz 16.3 genannten Dokumente durch den Kunden sendet die Gesellschaft ihm eine schriftliche Annahmebestätigung. Versäumt es der Kunde, der Gesellschaft diese Dokumente vorzulegen oder enthalten sie nicht die erforderlichen Informationen, kann die Gesellschaft die Eröffnung und Führung des Xxxxxx ablehnen. Im Ablehnungsfall benachrichtigt die Gesellschaft den Kunden schriftlich. 16.5 Dieser Vertrag tritt mit der ersten Einzahlung auf das Kundenkonto in Kraft und das Konto wird aktiviert, sofern die Gesellschaft dem Kunden gemäß Absatz 16.4 eine schriftliche Annahmebestätigung zugesandt hat. 16.6 Es obliegt allein dem Kunden, die Gesellschaft darüber zu informieren, ob Informationen über seine Kontotransaktionen an seinen Arbeitgeber, einschließlich dessen Compliance-Beauftragten, gemeldet werden sollen und ob Vertragsnotizen und Kontoauszüge an diesen Compliance-Beauftragten oder eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person gesendet werden sollen. 16.7 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Kundenkonto als inaktiv einzustufen und zu behandeln, wenn es einen Nullsaldo aufweist und/oder über drei (3) Kalendermonate nicht aufgeladen wurde. In diesem Zeitraum dürfen keine Handels- oder Finanzierungsaktivitäten mit dem Konto durch oder auf Anweisung des Kontoinhabers stattgefunden haben. Das Verfahren und die Methode zur Einstufung von Kundenkonten als inaktiv sowie die vom Kunden und der Gesellschaft zu unternehmenden Schritte zur Erkennung, Reaktivierung und/oder Beendigung inaktiver Konten sind in der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten “Richtlinie für inaktive Konten” festgelegt. Diese Richtlinie ist Bestandteil der Kundenvereinbarung mit der Gesellschaft. Durch Abschluss dieser Vereinbarung stimmt der Kunde auch den Bedingungen der “Richtlinie für inaktive Konten” zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke a) im Geschäftsverkehr führt die Heidesand für jeden Kunden ein Kundenkonto. Das Kundenkonto wird als Kontokorrentkonto geführt, für welches §§ 355 ff. des Handelsgesetzbuches gelten, sofern nachste- hend nichts Abweichendes geregelt ist. Alle aus der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich Geschäftsverbindung des Kunden mit der Kunde, ein Heidesand entstehenden wechselseitigen Forde- rungen werden in das Kundenkonto eingestellt (Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnenlaufender Rechnung). 16.2 b) Die Heidesand erfasst die Rechnungen vom 01. bis 15. eines Monats in einem Kontoauszug, wobei der ausgewiesene Saldo mit Ablauf eines Kalendermonats fällig wird. Die Rechnungen ab dem 16. werden zum Ende des Kalendermonats in einem Kontoauszug erfasst, wobei der ausgewiesene Saldo zum 15. des Folgemonats fällig ist. Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwendenist berechtigt, jederzeit die Auszahlung des Habensaldos seines Kundenkontos zu verlangen. 16.3 Um ein Konto zu eröffnenc) Die Heidesand teilt dem Kunden jeweils zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllenin welchen Forde- rungen in das Kundenkonto eingestellt wurden, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rechnungsabschluss mit; dabei werden die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung. Die Währungsumrechnung erfolgt bis zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs Rechnungsabschlusses entstandenen beiderseitigen Ansprüche verrechnet. Der sich ergebende Saldo auf dem Kundenkonto in Kraftgilt als anerkannt, das Unternehmen wenn der Kunde nicht innerhalb eines Mo- nats nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt; werden Einwendungen schriftlich geltend gemacht, genügt die Absendung innerhalb der Monatsfrist. Auf diese Folge wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informierenHeidesand bei Erteilung des Rechnungsabschlusses gesondert hinweisen. 16.7 Der Kunde trägt d) Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die alleinige Verantwortung dafürim Geschäftsverkehr mit der Heidesand üblichen Leistungen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, welches in den Geschäftsräumen der Heidesand als Preisaushang bekannt gemacht wird. Für darin nicht aufgeführte Leistungen der Heidesand, die üb- licherweise nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Heidesand die Höhe der Entgelt nach billigen Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. e) Ein im Kontoauszug oder Rechnungsabschluss zu Gunsten des Kunden ausgewiesener Saldo darf das Unternehmen darüber für jedes Kundenkonto jeweils geltende Habenlimit nicht überschreiten, welches von der Heidesand zu informierenBeginn jeden Kalenderjahres dem Kunden mitgeteilt wird. Als Habenlimit gilt hierbei ein Betrag, ob Informationen über etwaige Transaktionen der der Summe aller von dem Kunden im Vorjahr bei der Heides- and getätigten Bezugsgeschäfte (Wareneinkäufe) entspricht. Für Neukunden ist ein Habenlimit auf Grundlage der voraussichtlichen Wareneinkäufe des betreffenden Jahres festzulegen. f) Übersteigt das Guthaben des Unternehmers auf dem Kundenkonto an das geltende Habenlimit und trifft er hinsichtlich des übersteigenden Guthabens keine anderweitig Verfügung, ist die Heidesand berech- tigt, in Höhe des übersteigenden Betrages im Namen und für Rechnung des Unternehmers Genuss- rechte mit kurzer Laufzeit zu den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer jeweils gültigen Genussrechtsbedingungen der Heidesand zu übermitteln sindzeich- nen. Der Erwerb der Genussrechte gilt als vom Unternehmer genehmigt, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollenwenn er diesem Erwerb nicht unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über den Genussrechtserwerb widerspricht. 17.1 Zum Zweck g) Wurden Genussrechte bei der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des KundenHeidesand erworben, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sind sich der KundeGenussrechtsinhaber und die Heides- and einig, dass die Heidesand zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Heidesand aus der Geschäftsverbindung gegen den Genussrechtsinhaber zustehen, ein D-Konto Pfand- recht hinsichtlich des Miteigentumsanteils an der von der Heidesand für den Genussrechtsinhaber hin- terlegten Globalurkunde erwirbt. Die Heidesand ist berechtigt, die Rückzahlung gekündigter Genuss- rechte bis zur Begleichung aller Forderungen gegen den Genussrechtsinhaber aus der Geschäftsverbin- dung zu eröffnen. Das Verfahren verweigern oder mit Forderungen gegen diesen aufzurechnen. h) Der Heidesand sind alle für die Eröffnung eines D-XxxxxxGeschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen schriftlich anzuzeigen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen des Namens, der Mechanismus Anschrift, des Personenstandes, der Ver- fügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Inhabers (z.B. Eheschließung, Änderung des ehelichen Gü- terstandes) oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z.B. nachträglich eingetretene Ge- schäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen der Heidesand bekannt gegebenen Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse (z.B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegtTatsachen in ein öffentliches Register eingetragen wurden. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke der Durchführung von Der Kunde eröffnet ein Konto bei dem Unternehmen, um Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die mit den von dem Unternehmen angeboten werdenangebotenen Finanzinstrumenten abzuschließen, verpflichtet sich der Kunde, ein Konto auf die wie in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnenfestgelegt. 16.2 Der Kunde kann beabsichtigt nicht, dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwendenzu nutzen. 16.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss der Kunde einen elektronischen Antrag das Online-Antragsformular des Unternehmens ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung das Antragsformular zu den allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische AntragsformularDokumente einreichen, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen wie auf der Unternehmenswebseite Website des Unternehmens im Profilbereich des Kunden zur VerfügungAbschnitt Mitgliederbereich beschrieben. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz Paragraph 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto Kundenkonto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und EUR oder USD), der Betrag dieser Einzahlung wird ist auf der Webseite angezeigtWebsite des Unternehmens angegeben. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können Alle weiteren Zahlungen, die in einer anderen Währung als eingehen, für die der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Kunde kein Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werdenbesitzt, konvertiert das werden vom Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto WährungBasiswährung konvertiert. Die Währungsumrechnung Konvertierung erfolgt zum Devisenkurs am zu dem Wechselkurs, der an dem Tag des Geldeingangsund zu dem Zeitpunkt gültig ist, an dem die entsprechenden Gelder dem Unternehmen zur Verfügung stehen. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkonto. 16.1 12.1 Zum Zwecke der Durchführung von Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich der Kunde, ein Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise zu eröffnen. 16.2 12.2 Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwenden. 16.3 12.3 Um ein Konto zu eröffnen, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 12.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 12.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 12.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in einer anderen Währungen Währung als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto WährungWährung des Xxxxxx. Die Währungsumrechnung erfolgt zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung 12.6 Dieser Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 12.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 12.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wird, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegt. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden. Der Kunde hat nicht die Absicht, dieses Konto für Zahlungen an Dritte zu verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Erbringung Von Wertpapierdienstleistungen

Kundenkonto. 16.1 Zum Zwecke 4.1. Für die Bestellung der Durchführung von Transaktionen zum Kauf Ladekarte ist es erforderlich, dass sich der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx als Kunde registriert. Hierzu muss der Kunde in Schritt 1 des Bestellprozesses seine persönlichen Daten (d. h. Anrede, ggfs. Titel, Vorname, Name, ggfs. Firma, Anschrift und Verkauf von FinanzinstrumentenE-Mail-Adresse sowie Telefonnummer) angeben und den Bestellprozess abschließen (siehe Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. oben). Die Registrierung kann nur während eines Bestellprozesses erfolgen. Mit bzw. nach Vertragsschluss (siehe Ziffer 3.3. oben) erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail an die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse, die von dem Unternehmen angeboten werden, verpflichtet sich der Kunde, ein Konto auf die in diesem Vertrag vorgeschriebene Weise einen Link zur Aktivierung des Kundenkontos enthält. Um das Kundenkonto zu eröffnen. 16.2 Der Kunde kann dieses Konto nicht für Zahlungen an Dritte verwenden. 16.3 Um ein Konto zu eröffnenaktivieren, muss der Kunde einen elektronischen Antrag ausfüllen, einen Antrag auf Kontoeröffnung zu über den allgemeinen Geschäftsbedingungen Link ein Passwort für sein Kundenkonto festlegen. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich nach Registrierung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Wertpapiermarkt unterzeichnen und dem Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das elektronische Antragsformular, der Antrag auf Kontoeröffnung, die Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen über die Modalitäten der Bereitstellung der Dokumente stehen auf der Unternehmenswebseite im Profilbereich des Kunden zur Verfügung. 16.4 Nach Prüfung der vom Kunden gemäß Absatz 16.3 zur Verfügung gestellten Daten teilt das Unternehmen dem Kunden seine Entscheidung zur Eröffnung eines Xxxxxx mit. Wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht den Anforderungen entsprechen, hat das Unternehmen das Recht, dem Kunden die Eröffnung und Führung des Xxxxxx zu verweigern. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden über seine Ablehnung schriftlich zu informieren. 16.5 Die erste Einzahlung von Geldmitteln auf das Konto erfolgt in der Basiswährung (Euro) und der Betrag dieser Einzahlung wird auf der Webseite angezeigt. Nachträgliche Einzahlungen auf das Konto können in einer anderen Währung als der Basiswährung erfolgen. Wenn dem Konto Geldmittel in anderen Währungen als der Basiswährung gutgeschrieben werden, konvertiert das Unternehmen die erhaltenen Geldmittel in die jeweilige Konto Währung. Die Währungsumrechnung erfolgt zum Devisenkurs am Tag des Geldeingangs. 16.6 Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt des ersten Geldeingangs auf dem Kundenkonto in Kraft, das Unternehmen wird den Kunden schriftlich über die Eröffnung in Übereinstimmung mit Absatz 16.4 dieses Vertrages informieren. 16.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, das Unternehmen darüber zu informieren, ob Informationen über etwaige Transaktionen auf dem Kundenkonto an den Arbeitgeber des Kunden und seinen Compliance Officer zu übermitteln sind, sowie darüber, ob etwaige Kontraktnotizen und Kontoauszüge des Kunden an diesen Compliance Officer oder an eine andere vom Arbeitgeber des Kunden autorisierte Person zum Erhalt solcher Daten, übermittelt werden sollen. 17.1 Zum Zweck der Durchführung der Währungs-Swap-Transaktion im Rahmen des automatischen Swap-Programms auf dem D-Konto des Kunden, das von dem Unternehmen angeboten wirdso ist dieser verpflichtet, verpflichtet sich der Kunde, ein D-Konto die Angaben in seinem Kundenkonto unverzüglich zu eröffnen. Das Verfahren für die Eröffnung eines D-Xxxxxx, der Mechanismus für die Realisierung des Programms und die Zinsen für den Währungsswap sind im Anhang 19 dieses Vertrags festgelegtberichtigen. 17.2 Der Kunde beabsichtigt nicht, das D-Konto für den Abschluss von Geschäften mit Finanzinstrumenten zu verwenden4.2. Nutzerkonten sind an die Person des Kunden gebunden und nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen eines Kunden sind nicht gestattet. 4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Kundenkonto sämtliche mit der Sonnenstrom Saarpfalz OHG geschlossenen Verträge einschließlich der hinterlegten Bankverbindung zu verwalten. 4.4. Bestandteil des Kundenkontos ist ein elektronisches Postfach. Dieses elektronische Postfach dient ausschließlich dem Empfang von elektronischen Mitteilungen der Sonnenstrom Saarpfalz OHG im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Abwicklung des Vertrags und dem Versand von Rechnungen etc. (nachfolgend „elektronische Post“ genannt). Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG ist berechtigt, sämtliche elektronische Post ausschließlich in das elektronische Postfach zuzustellen. Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt in geeigneten elektronischen Dateiformaten (bspw. PDF) sowie als Text. Darüber hinaus ist die Sonnenstrom Saarpfalz OHG berechtigt, den Nutzer telefonisch, postalisch und, sofern der Nutzer hierin eingewilligt hat, per E-Mail zu kontaktieren. 4.5. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG bemüht sich, das Kundenkonto möglichst fehlerfrei zur Verfügung zu stellen und erkannte Fehler in angemessener Zeit zu beheben. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG bemüht sich zudem um eine hohe Verfügbarkeit des Kundenkontos und der mit diesem verbundenen Leistungen bis zum Übergabepunkt und bemüht sich, betriebsbedingte Unterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Pflege- oder Wartungsarbeiten an Hard- und Software, nach Möglichkeit gering zu halten. Übergabepunkt ist die Schnittstelle der Website mit dem Internet. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist seitens der Sonnenstrom Saarpfalz OHG nicht geschuldet. 4.6. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG ist jederzeit berechtigt, das Kundenkonto weiterzuentwickeln und an dem Kundenkonto zumutbare Änderungen vorzunehmen. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG ist zudem berechtigt, den Leistungsumfang des Kundenkontos einzuschränken oder die AbsichtBereitstellung des Kundenkontos insgesamt einzustellen, dieses Konto soweit dies wirtschaftlich, technisch oder rechtlich erforderlich oder sonst gerechtfertigt ist. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG wird den Kunden hierüber unter Einhaltung einer angemessenen Frist informieren. 4.7. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG ist außerdem berechtigt, bei Änderungen des Leistungsumfangs des Kundenkontos sowie im Falle von Gesetzesänderungen und Änderung der Rechtsprechung diese Nutzungsbedingungen zu ändern bzw. zu ergänzen. Der Kunde wird über die Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, so kann der Kunde den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen als von ihm genehmigt. 4.8. Der Kunde ist für Zahlungen an Dritte sein Kundenkonto und dessen Benutzung selbst verantwortlich. Er hat die Zugangsdaten geheim zu verwendenhalten. Sollte der Kunde eine unberechtigte Nutzung seiner Zugangsdaten oder seines Nutzerkontos bemerken, ist er verpflichtet, die Sonnenstrom Saarpfalz OHG unverzüglich hierüber zu informieren. Die Sonnenstrom Saarpfalz OHG wird in diesem Fall das Nutzerkonto vorübergehend sperren und dem Kunden neue Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

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