Common use of Kunst und Kultur Clause in Contracts

Kunst und Kultur. Hessen ist reich an Kulturschätzen und von großer kultureller Vielfalt geprägt. Kunst und Kultur können den Blick auf die Welt verändern und neue Denkanstöße ermöglichen. Ihre Förderung ist eine öffentliche Aufgabe und als Staatsziel in der Hessischen Verfassung verankert. Wir schätzen das Engagement zahlreicher ehrenamtlich Tätiger im Kulturbereich und werden dieses auch in Zukunft besonders fördern. Wir machen keine Unterschiede, für uns ist Engagement in allen Bereichen der Kunst und Kultur gleich viel wert. Die documenta als Kulturinstitution in Hessen mit Weltrang werden wir weiter unterstützen. Das in Entstehung befindliche documenta-Institut werden wir gemeinsam mit der Stadt Kassel realisieren und die documenta-Professuren verstetigen. Besonders herausragend ist unser UNESCO-Welterbe. Mit der bereits bei der UNESCO eingereichten Bewerbung für die „Künstlerkolonie Mathildenhöhe“ in Darmstadt haben wir gute Aussichten für eine siebte Stätte des Kultur- und Naturerbes in Hessen. Auch in Zukunft werden wir potentielle weitere hessische Kandidaten, wie das Liebigmuseum in Gießen, bei der Bewerbung unterstützen. Der begonnene Modellversuch zur Übertragung der Fördermittel der Soziokultur auf den Dachverband soll auf weitere geeignete Bereiche des Kulturschaffens wie die freien darstellenden Künste ausgeweitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kulturinstitutionen und -schaffende auch ohne Verbandsmitgliedschaft bei der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Wir werden prüfen, wie Förderrichtlinien vereinfacht und damit bürokratische Hürden abgebaut werden können. Mit einem Programm zur Instandsetzung von Kreativraum und einem Atelierprogramm für Kulturschaffende wollen wir landesweit Freiräume schaffen, in denen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ihrer Kunst nachgehen können. Dafür sollen Initiativen bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten unterstützt werden. Alle Menschen sollen Kultur schaffen und an Kultur teilhaben können. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit legen. Wir wollen Kulturschaffende mit Behinderung noch besser unterstützen, damit sie ihr Potenzial noch stärker entfalten können. Mit einem Preis für Inklusion im Bereich Kunst und Kultur wollen wir Engagement in diesem Bereich besonders würdigen. Der Kulturfonds FrankfurtRheinMain ist ein Erfolgsmodell. Wir ermuntern weitere Kreise, Städte und Gemeinden, nach diesem Modell freiwillig zu kooperieren. Auch die Kulturregion FrankfurtRheinMain soll weiterhin ihre wichtige Rolle wahrnehmen können. Die Entwicklung des Kulturcampus in Frankfurt unterstützen wir und erwarten von der Stadt Frankfurt eine ebenso entschiedene Unterstützung, wie sie das Land zeigt. Der Kulturatlas ist eine wichtige Grundlage zur Erstellung eines Masterplans Kultur, der in einem partizipativen Verfahren mit den Kulturschaffenden in Hessen entwickelt werden soll. Er soll Rahmenbedingungen der Kulturpolitik in Hessen definieren. Die Dachmarke „Kultur in Hessen“ werden wir fortführen und verbreitern. Die Einkommenssituation vieler Künstlerinnen und Künstler ist häufig problematisch. Wir werden daher als Land eine Vorbildrolle einnehmen und bekennen uns zu einem fairen Umgang mit den Kulturschaffenden. Wir wollen prüfen, ob Honorare und Vergütungen noch zeitgemäß sind und für eine Anpassung notwendige Spielräume bei unseren Institutionen sorgen. Wir wollen beispielsweise prüfen, ob wir Mindesthonorare für Ausstellungen einführen, wo wir als Land die Möglichkeiten dazu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Künstlersozialkasse als wichtiges Instrument für die soziale Sicherung der Kulturschaffenden fortgeführt wird. Wir wollen Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen noch besser unterstützen, um ihre Unterrepräsentanz in den gut dotierten Bereichen entgegenzuwirken und ihre Situation zu verbessern. Wo die Landesregierung Einfluss hat, soll daher verstärkt darauf geachtet werden, dass die kulturellen Leistungen und das kulturelle Erbe von Frauen sichtbarer und hörbarer werden, beispielsweise bei landeseigenen Veranstaltungen und Ausstellungen. Durch einen Dialog, insbesondere mit den Leitungen einschlägiger Einrichtungen und durch öffentliche Veranstaltungen werden wir darauf hinwirken, dass die Sensibilität für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit im Kunst- und Kulturbetrieb wächst. In Jurys, Gremien und Führungspositionen landeseigener Kultureinrichtungen streben wir mittelfristig an, dass Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind. Kinderbetreuungsangebote bei Landeseinrichtungen sollen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgebaut werden. Wir wollen das künstlerische Erbe von Frauen bewahren, erschließen und vermitteln. Daher wollen wir Einrichtungen wie zum Beispiel die Institution Kinothek Xxxx Xxxxxxx, das Archiv Frau und Musik sowie das Archiv der Deutschen Frauenbewegung noch stärker unterstützen. Mit gezielten Förderprogrammen und Stipendien wollen wir die Situation von Künstlerinnen im Kunst- und Kulturbetrieb insgesamt verbessern.

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Kunst und Kultur. Hessen ist reich an Kulturschätzen und von großer kultureller Vielfalt geprägtDer Freistaat Sachsen hat eine einzigartige dichte Kulturlandschaft. Kunst und Kultur können den Blick Sie gründet sich auf die Welt verändern und neue Denkanstöße ermöglichen. Ihre Förderung ist eine öffentliche Aufgabe und als Staatsziel ein reiches kulturelles Erbe ebenso wie auf Innovation in der Hessischen Verfassung verankertGegenwart. Wir schätzen Sie macht das Engagement zahlreicher ehrenamtlich Tätiger Land unverwechselbar und gibt den Menschen Halt und Orientierung. Wissend um die Bedeutung des Wechselspiels von Tradition und Innovation, von Hoch- und Breitenkultur, von urbaner und ländlich geprägter Kultur verständigen sich die Koalitionspartner auf folgende Leitlinien ihrer Kulturpolitik: - Kultur hat eine Bedeutung „„sui generis““. Sie bezieht ihre Legitimation aus sich selbst und lässt sich nicht auf Dienstleistung reduzieren. - Kulturpolitik wird nicht dekretiert, sondern ist ihrem eigenen Anspruch nach Ausdruck eines fortlaufenden kritischen Dialogs auf allen Ebenen der Gesellschaft, im Kulturbereich Parlament und werden in der Öffentlichkeit. Politik hat die Aufgabe, die Freiheit dieses auch Dialogs zu schützen und seine institutionellen Bedingungen vor allem in Zukunft besonders fördern. Wir machen keine Unterschiede, für uns ist Engagement in allen Bereichen der Kunst und Kultur gleich viel wert. Die documenta als Kulturinstitution in Hessen mit Weltrang werden wir weiter unterstützen. Das in Entstehung befindliche documenta-Institut werden wir gemeinsam mit der Stadt Kassel realisieren und die documenta-Professuren verstetigen. Besonders herausragend ist unser UNESCO-Welterbe. Mit der bereits bei der UNESCO eingereichten Bewerbung für die „Künstlerkolonie Mathildenhöhe“ in Darmstadt haben wir gute Aussichten für eine siebte Stätte des Kultur- und Naturerbes in Hessen. Auch in Zukunft werden wir potentielle weitere hessische Kandidaten, wie das Liebigmuseum in Gießen, bei der Bewerbung unterstützen. Der begonnene Modellversuch zur Übertragung der Fördermittel der Soziokultur auf den Dachverband soll auf weitere geeignete Bereiche des Kulturschaffens wie die freien darstellenden Künste ausgeweitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kulturinstitutionen und -schaffende auch ohne Verbandsmitgliedschaft bei der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Wir werden prüfen, wie Förderrichtlinien vereinfacht und damit bürokratische Hürden abgebaut werden können. Mit einem Programm zur Instandsetzung von Kreativraum und einem Atelierprogramm für Kulturschaffende wollen wir landesweit Freiräume schaffen, in denen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ihrer Kunst nachgehen können. Dafür sollen Initiativen bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten unterstützt werden. Alle Menschen sollen Kultur schaffen und an Kultur teilhaben können. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit legen. Wir wollen Kulturschaffende mit Behinderung noch besser unterstützen, damit sie ihr Potenzial noch stärker entfalten können. Mit einem Preis für Inklusion im Bereich Kunst und Kultur wollen wir Engagement in diesem Bereich besonders würdigen. Der Kulturfonds FrankfurtRheinMain ist ein Erfolgsmodell. Wir ermuntern weitere Kreise, Städte und Gemeinden, nach diesem Modell freiwillig zu kooperieren. Auch die Kulturregion FrankfurtRheinMain soll weiterhin ihre wichtige Rolle wahrnehmen können. Die Entwicklung des Kulturcampus in Frankfurt unterstützen wir und erwarten von der Stadt Frankfurt eine ebenso entschiedene Unterstützung, wie sie das Land zeigt. Der Kulturatlas ist eine wichtige Grundlage zur Erstellung eines Masterplans Kultur, der in einem partizipativen Verfahren mit den Kulturschaffenden in Hessen entwickelt werden soll. Er soll Rahmenbedingungen der Kulturpolitik in Hessen definieren. Die Dachmarke „Kultur in Hessen“ werden wir fortführen und verbreitern. Die Einkommenssituation vieler Künstlerinnen und Künstler ist häufig problematisch. Wir werden daher als Land eine Vorbildrolle einnehmen und bekennen uns zu einem fairen Umgang mit den Kulturschaffenden. Wir wollen prüfen, ob Honorare und Vergütungen noch zeitgemäß sind und für eine Anpassung notwendige Spielräume bei unseren Institutionen sorgen. Wir wollen beispielsweise prüfen, ob wir Mindesthonorare für Ausstellungen einführen, wo wir als Land die Möglichkeiten dazu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Künstlersozialkasse als wichtiges Instrument für die soziale Sicherung der Kulturschaffenden fortgeführt wird. Wir wollen Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen noch besser unterstützen, um ihre Unterrepräsentanz in den gut dotierten Bereichen entgegenzuwirken und ihre Situation wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht nur aufrechtzuerhalten sondern zu verbessern. Wo - Für die Landesregierung Einfluss hatKoalitionspartner ist die sorgfältige Pflege der überlieferten und gesicherten Werke in Museen, in musikalischer, bibliothekarischer oder denkmalpflegerischer Tradition ebenso selbstverständlich wie die politische Zurückhaltung beim ästhetischen Urteil über Neues. Weg und Ziel lebendiger Kulturpolitik ist ein politisches und kulturelles Klima von Meinungsfreiheit und Toleranz. - Deutsche Politikgeschichte ist immer auch deutsche Kulturgeschichte - mit ihrem Glanz, ihren Brüchen und xxxxxxx Xxxxxxx. Alle Kulturpolitik handelt direkt oder indirekt vom Erinnern. Die weitere Ausgestaltung einer demokratischen Erinnerungskultur ist für die Koalitionspartner von herausragender Bedeutung. Nach Auffassung der Koalitionspartner leistet die umfassende und wichtige Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten einen maßgeblichen Beitrag zur Festigung und Fortentwicklung einer demokratischen Erinnerungskultur auf der Grundlage der bereits in der Präambel der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten leidvollen Erfahrungen mit nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Singularität des Holocaust während der Nazidiktatur steht für die Koalitionspartner außer Frage. Eine wichtige Grundlage der gedeihlichen Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist die Mitwirkung der Vertreter der Opfer von nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft in den Stiftungsgremien. - Kultur ist ein unverzichtbarer Beitrag für ein friedliches, weltoffenes und tolerantes Sachsen. Die europäische Idee kulminiert nicht in einer gemeinsamen Währung, sondern in der besseren Kenntnis unserer vielfältigen nationalen Kulturen. Sachsen hat dabei eine besondere Verpflichtung gegenüber unseren Nachbarn in Mittel- und Südosteuropa. Seit der Wiedergründung des Freistaates hat das Land neue, eigene und innovative Wege in der Kulturpolitik und der Kulturförderpolitik beschritten. Die verschiedenen Institutionen und Instrumente der Kulturförderung entbinden den Freistaat nicht von seiner kulturellen Gesamtverantwortung. Ein zentrales Element dieser sächsischen Wege in der Kultur- und Kulturförderpolitik bildete stets ihre parteigrenzenüberschreitende allgemeine Akzeptanz. Sie findet ihren Ausdruck in dem Bekenntnis zur Kultur und ihrer Förderung in der Sächsischen Verfassung. Für die Koalitionspartner ist das Sächsische Kulturraumgesetz ein maßgeblicher Aspekt der eigenständigen sächsischen Kulturförderung. Die Regelungen des Kulturraumgesetzes gewährleisten die solidarische Finanzierung eines breiten und qualitativ hochwertigen Kulturangebots in den Regionen des Landes. Land und Kommunen tragen in den Kulturräumen, unterstützt von den Kulturschaffenden, gemeinsame Verantwortung. Das Kulturraumgesetz wird zunächst bis 2011 verlängert. Der Zuschuss des Freistaates wird ab dem Jahr 2005 um 10 Millionen Euro erhöht. Die Staatsregierung wird zusammen mit den Kulturräumen unter Einbeziehung des Kultursenates ein nachhaltiges Entwicklungskonzept erarbeiten. Der dafür notwendige Diskussionsprozess wird umgehend eingeleitet. Die Theater- und Orchesterlandschaft der Kulturräume ist unter Einbeziehung der staatlichen Theater noch effektiver zu gestalten. Die Koalitionspartner sind sich einig, das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen in allen Sparten, einschließlich der Soziokultur, zu fördern. Hierbei ist auch auf eine Schwerpunktsetzung bei sächsischen Künstlern und Kunstprojekten auch der zeitgenössischen Kunst zu achten. Dafür werden ab dem Jahr 2005 jeweils 6,55 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Zur Förderung von Festivals der darstellenden Kunst und Musik in den Jahren 2005 und 2006 wird eine Förderstrategie erarbeitet und mit der Kulturstiftung des Freistaates und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung abgestimmt. Die Übertragung der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung auf die Kulturstiftung ist im Jahr 2006, besonders im Hinblick auf die Verantwortung des Freistaates und die parlamentarische Kontrolle, zu evaluieren. Die Strukturen und Rechtsformen der Landesmuseen sind mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Effizienz zu erhöhen und besonders auch Handlungsspielräume zu erweitern. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass - unabhängig von neuen Organisations- und Rechtsstrukturen - die Kernaufgaben dieser Museen (Sammeln, Bewahren, Präsentieren, Forschen) und die Sicherheit aller Museen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen. An der Finanzierung der Museen im „„Zweckverband Sächsisches Industriemuseum““ wird sich der Freistaat weiterhin beteiligen. Grundlage dafür bildet das vom Zweckverband vorgelegte Finanzierungskonzept. Im Doppelhaushalt 2005/2006 werden für das Jahr 2005 1,02 Millionen Euro und für das Jahr 2006 0,95 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren wird der Zuschuss des Freistaates um jährlich 7 Prozent abgeschmolzen. Die konzeptionelle Entwicklung der Staatlichen Naturhistorischen Sammlungen Dresden und des Staatlichen Museums für Naturkunde in Görlitz und dessen Fusion mit dem Forschungsinstitut und Naturkundemuseum Senckenberg ist voranzutreiben. Diese Einrichtung soll daher verstärkt darauf geachtet in die Blaue Liste (Wissenschaftsgemeinschxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx) aufgenommen werden, dass um eine Mitfinanzierung des Bundes zu erreichen. Die Koalitionspartner unterstützen die kulturellen Bewerbung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec zur „„Kulturhauptstadt Europas 2010““. Die Musikschulen des Landes erfüllen nach Auffassung der Koalitionspartner einen unverzichtbaren Erziehungs- und Bildungsauftrag vor allem für Kinder und Jugendliche. Die Förderung durch den Freistaat wird deshalb fortgesetzt. Dafür werden ab dem Jahr 2005 jeweils 5 Millionen Euro eingesetzt. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Unterstützung der sorbischen Sprache und Kultur. Dazu ist das zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen geschlossene Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk auch über das Jahr 2007 hinaus fortzuführen. Die Koalitionspartner anerkennen in besonderer Weise die Leistungen und das kulturelle Erbe von Frauen sichtbarer und hörbarer werden, beispielsweise bei landeseigenen Veranstaltungen und Ausstellungender Sächsischen Akademie der Künste. Durch einen Dialog, insbesondere mit den Leitungen einschlägiger Einrichtungen und durch öffentliche Veranstaltungen werden wir darauf hinwirken, dass die Sensibilität für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit Mit Blick auf ihre besonderen Aufgaben im Kunst- europäischen Integrationsprozess werden die jährlichen Zuwendungen an die Akademie um 50.000 Euro erhöht. Die Koalitionspartner sind sich einig, eine Konzeption für die wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen zu erarbeiten zur Modernisierung ihrer Bestände, zur sinnvollen Kooperation und Kulturbetrieb wächstzur Vernetzung. In JurysZentrales Element der Konzeption bildet die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB), Gremien und Führungspositionen landeseigener Kultureinrichtungen streben wir mittelfristig anals die Bibliothek, dass Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind. Kinderbetreuungsangebote bei Landeseinrichtungen sollen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgebaut werden. Wir wollen das künstlerische Erbe von Frauen bewahren, erschließen und vermitteln. Daher wollen wir Einrichtungen wie zum Beispiel die Institution Kinothek Xxxx Xxxxxxx, das Archiv Frau und Musik sowie das Archiv der Deutschen Frauenbewegung noch stärker unterstützen. Mit gezielten Förderprogrammen und Stipendien wollen wir die Situation von Künstlerinnen im Kunst- und Kulturbetrieb insgesamt verbesserneinen umfassenden Literaturbestand besitzen muss.

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Samples: www.nachhaltigkeit.info

Kunst und Kultur. Hessen ist reich an Kulturschätzen und von großer kultureller Vielfalt geprägtDer Freistaat Sachsen hat eine einzigartige dichte Kulturlandschaft. Kunst und Kultur können den Blick Sie gründet sich auf die Welt verändern und neue Denkanstöße ermöglichen. Ihre Förderung ist eine öffentliche Aufgabe und als Staatsziel ein reiches kulturelles Erbe ebenso wie auf Innovation in der Hessischen Verfassung verankertGegenwart. Wir schätzen Sie macht das Engagement zahlreicher ehrenamtlich Tätiger Land unverwechselbar und gibt den Menschen Halt und Orientierung. Wissend um die Bedeutung des Wechselspiels von Tradition und Innovation, von Hoch- und Breitenkultur, von urbaner und ländlich geprägter Kultur verständigen sich die Koalitionspartner auf folgende Leitlinien ihrer Kulturpolitik: - Kultur hat eine Bedeutung „sui generis“. Sie bezieht ihre Legitimation aus sich selbst und lässt sich nicht auf Dienstleistung reduzieren. - Kulturpolitik wird nicht dekretiert, sondern ist ihrem eigenen Anspruch nach Ausdruck eines fortlaufenden kritischen Dialogs auf allen Ebenen der Gesellschaft, im Kulturbereich Parlament und werden in der Öffentlichkeit. Politik hat die Aufgabe, die Freiheit dieses auch Dialogs zu schützen und seine institutionellen Bedingungen vor allem in Zukunft besonders fördern. Wir machen keine Unterschiede, für uns ist Engagement in allen Bereichen der Kunst und Kultur gleich viel wert. Die documenta als Kulturinstitution in Hessen mit Weltrang werden wir weiter unterstützen. Das in Entstehung befindliche documenta-Institut werden wir gemeinsam mit der Stadt Kassel realisieren und die documenta-Professuren verstetigen. Besonders herausragend ist unser UNESCO-Welterbe. Mit der bereits bei der UNESCO eingereichten Bewerbung für die „Künstlerkolonie Mathildenhöhe“ in Darmstadt haben wir gute Aussichten für eine siebte Stätte des Kultur- und Naturerbes in Hessen. Auch in Zukunft werden wir potentielle weitere hessische Kandidaten, wie das Liebigmuseum in Gießen, bei der Bewerbung unterstützen. Der begonnene Modellversuch zur Übertragung der Fördermittel der Soziokultur auf den Dachverband soll auf weitere geeignete Bereiche des Kulturschaffens wie die freien darstellenden Künste ausgeweitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kulturinstitutionen und -schaffende auch ohne Verbandsmitgliedschaft bei der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Wir werden prüfen, wie Förderrichtlinien vereinfacht und damit bürokratische Hürden abgebaut werden können. Mit einem Programm zur Instandsetzung von Kreativraum und einem Atelierprogramm für Kulturschaffende wollen wir landesweit Freiräume schaffen, in denen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ihrer Kunst nachgehen können. Dafür sollen Initiativen bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten unterstützt werden. Alle Menschen sollen Kultur schaffen und an Kultur teilhaben können. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit legen. Wir wollen Kulturschaffende mit Behinderung noch besser unterstützen, damit sie ihr Potenzial noch stärker entfalten können. Mit einem Preis für Inklusion im Bereich Kunst und Kultur wollen wir Engagement in diesem Bereich besonders würdigen. Der Kulturfonds FrankfurtRheinMain ist ein Erfolgsmodell. Wir ermuntern weitere Kreise, Städte und Gemeinden, nach diesem Modell freiwillig zu kooperieren. Auch die Kulturregion FrankfurtRheinMain soll weiterhin ihre wichtige Rolle wahrnehmen können. Die Entwicklung des Kulturcampus in Frankfurt unterstützen wir und erwarten von der Stadt Frankfurt eine ebenso entschiedene Unterstützung, wie sie das Land zeigt. Der Kulturatlas ist eine wichtige Grundlage zur Erstellung eines Masterplans Kultur, der in einem partizipativen Verfahren mit den Kulturschaffenden in Hessen entwickelt werden soll. Er soll Rahmenbedingungen der Kulturpolitik in Hessen definieren. Die Dachmarke „Kultur in Hessen“ werden wir fortführen und verbreitern. Die Einkommenssituation vieler Künstlerinnen und Künstler ist häufig problematisch. Wir werden daher als Land eine Vorbildrolle einnehmen und bekennen uns zu einem fairen Umgang mit den Kulturschaffenden. Wir wollen prüfen, ob Honorare und Vergütungen noch zeitgemäß sind und für eine Anpassung notwendige Spielräume bei unseren Institutionen sorgen. Wir wollen beispielsweise prüfen, ob wir Mindesthonorare für Ausstellungen einführen, wo wir als Land die Möglichkeiten dazu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Künstlersozialkasse als wichtiges Instrument für die soziale Sicherung der Kulturschaffenden fortgeführt wird. Wir wollen Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen noch besser unterstützen, um ihre Unterrepräsentanz in den gut dotierten Bereichen entgegenzuwirken und ihre Situation wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht nur aufrechtzuerhalten sondern zu verbessern. Wo - Für die Landesregierung Einfluss hatKoalitionspartner ist die sorgfältige Pflege der überlieferten und gesicherten Werke in Museen, in musikalischer, bibliothekarischer oder denkmalpflegerischer Tradition ebenso selbstverständlich wie die politische Zurückhaltung beim ästhetischen Urteil über Neues. Weg und Ziel lebendiger Kulturpolitik ist ein politisches und kulturelles Klima von Meinungsfreiheit und Toleranz. - Deutsche Politikgeschichte ist immer auch deutsche Kulturgeschichte - mit ihrem Glanz, ihren Brüchen und xxxxxxx Xxxxxxx. Alle Kulturpolitik handelt direkt oder indirekt vom Erinnern. Die weitere Ausgestaltung einer demokratischen Erinnerungskultur ist für die Koalitionspartner von herausragender Bedeutung. Nach Auffassung der Koalitionspartner leistet die umfassende und wichtige Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten einen maßgeblichen Beitrag zur Festigung und Fortentwicklung einer demokratischen Erinnerungskultur auf der Grundlage der bereits in der Präambel der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten leidvollen Erfahrungen mit nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Singularität des Holocaust während der Nazidiktatur steht für die Koalitionspartner außer Frage. Eine wichtige Grundlage der gedeihlichen Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist die Mitwirkung der Vertreter der Opfer von nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft in den Stiftungsgremien. - Kultur ist ein unverzichtbarer Beitrag für ein friedliches, weltoffenes und tolerantes Sachsen. Die europäische Idee kulminiert nicht in einer gemeinsamen Währung, sondern in der besseren Kenntnis unserer vielfältigen nationalen Kulturen. Sachsen hat dabei eine besondere Verpflichtung gegenüber unseren Nachbarn in Mittel- und Südosteuropa. Seit der Wiedergründung des Freistaates hat das Land neue, eigene und innovative Wege in der Kulturpolitik und der Kulturförderpolitik beschritten. Die verschiedenen Institutionen und Instrumente der Kulturförderung entbinden den Freistaat nicht von seiner kulturellen Gesamtverantwortung. Ein zentrales Element dieser sächsischen Wege in der Kultur- und Kulturförderpolitik bildete stets ihre parteigrenzenüberschreitende allgemeine Akzeptanz. Sie findet ihren Ausdruck in dem Bekenntnis zur Kultur und ihrer Förderung in der Sächsischen Verfassung. Für die Koalitionspartner ist das Sächsische Kulturraumgesetz ein maßgeblicher Aspekt der eigenständigen sächsischen Kulturförderung. Die Regelungen des Kulturraumgesetzes gewährleisten die solidarische Finanzierung eines breiten und qualitativ hochwertigen Kulturangebots in den Regionen des Landes. Land und Kommunen tragen in den Kulturräumen, unterstützt von den Kulturschaffenden, gemeinsame Verantwortung. Das Kulturraumgesetz wird zunächst bis 2011 verlängert. Der Zuschuss des Freistaates wird ab dem Jahr 2005 um 10 Millionen Euro erhöht. Die Staatsregierung wird zusammen mit den Kulturräumen unter Einbeziehung des Kultursenates ein nachhaltiges Entwicklungskonzept erarbeiten. Der dafür notwendige Diskussionsprozess wird umgehend eingeleitet. Die Theater- und Orchesterlandschaft der Kulturräume ist unter Einbeziehung der staatlichen Theater noch effektiver zu gestalten. Die Koalitionspartner sind sich einig, das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen in allen Sparten, einschließlich der Soziokultur, zu fördern. Hierbei ist auch auf eine Schwerpunkt- setzung bei sächsischen Künstlern und Kunstprojekten unter Einbeziehung der zeitge- nössischen Kunst zu achten. Dafür werden ab dem Jahr 2005 jeweils 6,55 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Zur Förderung von Festivals der darstellenden Kunst und Musik in den Jahren 2005 und 2006 wird eine Förderstrategie erarbeitet und mit der Kulturstiftung des Freistaates und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung abgestimmt. Die Übertragung der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung auf die Kulturstiftung ist im Jahr 2006, besonders im Hinblick auf die Verantwortung des Freistaates und die parlamentarische Kontrolle, zu evaluieren. Die Strukturen und Rechtsformen der Landesmuseen sind mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Effizienz zu erhöhen und besonders auch Handlungsspielräume zu erweitern. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass - unabhängig von neuen Organisations- und Rechtsstrukturen - die Kernaufgaben dieser Museen (Sammeln, Bewahren, Präsentieren, Forschen) und die Sicherheit aller Museen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen. An der Finanzierung der Museen im „Zweckverband Sächsisches Industriemuseum“ wird sich der Freistaat weiterhin beteiligen. Grundlage dafür bildet das vom Zweckverband vorgelegte Finanzierungskonzept. Im Doppelhaushalt 2005/2006 werden für das Jahr 2005 1,02 Millionen Euro und für das Jahr 2006 0,95 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren wird der Zuschuss des Freistaates um jährlich 7 Prozent abgeschmolzen. Die konzeptionelle Entwicklung der Staatlichen Naturhistorischen Sammlungen Dresden und des Staatlichen Museums für Naturkunde in Görlitz und dessen Fusion mit dem Forschungsinstitut und Naturkundemuseum Senckenberg ist voranzutreiben. Diese Einrichtung soll daher verstärkt darauf geachtet in die Blaue Liste (Wissenschaftsgemeinschaft Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx) aufgenommen werden, dass um eine Mitfinanzierung des Bundes zu erreichen. Die Koalitionspartner unterstützen die kulturellen Bewerbung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec zur „Kulturhauptstadt Europas 2010“. Die Musikschulen des Landes erfüllen nach Auffassung der Koalitionspartner einen unverzichtbaren Erziehungs- und Bildungsauftrag vor allem für Kinder und Jugendliche. Die Förderung durch den Freistaat wird deshalb fortgesetzt. Dafür werden ab dem Jahr 2005 jeweils 5 Millionen Euro eingesetzt. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Unterstützung der sorbischen Sprache und Kultur. Dazu ist das zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen geschlossene Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk auch über das Jahr 2007 hinaus fortzuführen. Die Koalitionspartner anerkennen in besonderer Weise die Leistungen und das kulturelle Erbe von Frauen sichtbarer und hörbarer werden, beispielsweise bei landeseigenen Veranstaltungen und Ausstellungender Sächsischen Akademie der Künste. Durch einen Dialog, insbesondere mit den Leitungen einschlägiger Einrichtungen und durch öffentliche Veranstaltungen werden wir darauf hinwirken, dass die Sensibilität für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit Mit Blick auf ihre besonderen Aufgaben im Kunst- europäischen Integrationsprozess werden die jährlichen Zuwendungen an die Akademie um 50.000 Euro erhöht. Die Koalitionspartner sind sich einig, eine Konzeption für die wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen zu erarbeiten zur Modernisierung ihrer Bestände, zur sinnvollen Kooperation und Kulturbetrieb wächstzur Vernetzung. In JurysZentrales Element der Konzeption bildet die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB), Gremien und Führungspositionen landeseigener Kultureinrichtungen streben wir mittelfristig anals die Bibliothek, dass Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind. Kinderbetreuungsangebote bei Landeseinrichtungen sollen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgebaut werden. Wir wollen das künstlerische Erbe von Frauen bewahren, erschließen und vermitteln. Daher wollen wir Einrichtungen wie zum Beispiel die Institution Kinothek Xxxx Xxxxxxx, das Archiv Frau und Musik sowie das Archiv der Deutschen Frauenbewegung noch stärker unterstützen. Mit gezielten Förderprogrammen und Stipendien wollen wir die Situation von Künstlerinnen im Kunst- und Kulturbetrieb insgesamt verbesserneinen umfassenden Literaturbestand besitzen muss.

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