Kunststopfen. Arbeitnehmer*innen, die eine dieser Tätigkeiten mindestens 3 Jahre im gleichen Be- trieb ausgeführt haben und anschließend im Rahmen der üblichen Anweisungen selb- ständig und verantwortlich ausüben, erhalten einen Zuschlag von 0,16 € pro Stunde. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale der Lohngruppen I - VI hinausge- hen: Textilreiniger*in mit bestandener Gesellen- oder Facharbeiterprüfung - es sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten der Lohngruppe I - V ausgeübt - mit/ohne Verantwor- tung für den Ablauf des Waschverfahrens. Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des Waschverfahrens, die über entspre- chende umfassende Kenntnisse und Berufserfahrungen verfügen. 1. nach der Ausbildung bzw. Übernahme der Verantwortung 2. ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung und Tätigkeit in der Branche bzw. Übernahme der Verantwortung 3. ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung und Tätigkeit in der Branche bzw. Über- nahme der Verantwortung 4. Textilreiniger*in mit alleiniger Verantwortung für den Gesamtablauf *) Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages am 1.5.1991 wurde auf den Ausbildungsberuf Textilreiniger*in abgestellt. Dieselbe Einstufung gilt auch für die alten Ausbildungsberufe "Wäscher und Plätter sowie Färber und Chemischreiniger".
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Lohn Und Gehaltstarifvertrag
Kunststopfen. Arbeitnehmer*innen, die eine dieser Tätigkeiten mindestens 3 Jahre im gleichen Be- trieb ausgeführt haben und anschließend im Rahmen der üblichen Anweisungen selb- ständig und verantwortlich ausüben, erhalten einen Zuschlag von 0,16 € pro Stunde. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale der Lohngruppen I - VI hinausge- hen: Textilreiniger*in Textilreiniger**in mit bestandener Gesellen- Gesell*innen- oder Facharbeiterprüfung Facharbeiter*innenprüfung - es sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten der Lohngruppe I - V ausgeübt - mit/ohne Verantwor- tung Verantwortung für den Ablauf des Waschverfahrens. Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des Waschverfahrens, die über entspre- chende umfassende Kenntnisse und Berufserfahrungen verfügen.
1. nach der Ausbildung bzw. Übernahme der Verantwortung
2. ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung und Tätigkeit in der Branche bzw. Übernahme Über- nahme der Verantwortung
3. ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung und Tätigkeit in der Branche bzw. Über- nahme der Verantwortung
4. Textilreiniger*in mit alleiniger Verantwortung für den Gesamtablauf *) Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages am 1.5.1991 wurde auf den Ausbildungsberuf Textilreiniger*in Textilreiniger**in abgestellt. Dieselbe Einstufung gilt auch für die alten Ausbildungsberufe "Wäscher und Plätter sowie Färber und Chemischreiniger".
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