Kursdurchführung / Änderungen Musterklauseln

Kursdurchführung / Änderungen. Im Fall einer allfälligen Annullierung des Kurses durch die Sersa werden die Teilnehmer zehn Tage vor dem Kurs informiert. Auf eine Entschädigung besteht kein Anspruch. Kann ein Kurs infolge höherer Gewalt (auch Unfall oder Krankheit der Kursleitung) nicht durchgeführt werden, werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt. Gegenüber der Sersa bestehen keine Haftungsansprüche. Der Kunde kann die Teilnahme an einem Kurs bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenlos absagen. Bei einer Absage zwischen vier und zwei Wochen vor Kursbe- ginn schuldet der Kunde 50% des Kursgeldes. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist das volle Kursgeld geschuldet. Die Sersa hat das Recht, einen geplanten Kurs nicht durchzuführen, wenn zu wenig Anmeldungen, Lehrper- sonen oder Hilfsmittel vorhanden sind. Zudem behält sich die Sersa vor, Klassen aus organisatorischen Gründen zeitlich zu verschieben oder zusammenzule- gen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Kurs (in Absprache mit der Sersa) oder auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes. Die Sersa behält sich vor, das Programm des Kurses kurzfristig abzuändern, falls dafür eine Notwendigkeit besteht (z.B. Krankheit eines Ausbilders, Verfügbarkeit der Hilfsmittel usw.). In diesem Fall stellt die Sersa dem Kunden innert nützlicher Frist eine gleichwertige Lösung zur Verfügung. Der Kunde hat im Fall einer Pro- grammänderung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Sersa den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durch- führt, jedoch das Kursgeld entsprechend anheben muss.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.