Körperliche Verletzung Musterklauseln

Körperliche Verletzung eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines plötzlichen, unerwarteten und besonderen Ereignisses erleiden. Auch eine Verletzung, die daraus resultiert, dass Sie unvermeidbar den Elementen ausgesetzt sind, gilt als körperliche Verletzung.
Körperliche Verletzung eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie auf- grund eines plötzlichen, unerwarteten und besonde- ren Ereignisses erleiden. Auch eine Verletzung, die daraus resultiert, dass Sie unvermeidbar den Elemen- ten ausgesetzt sind, gilt als körperliche Verletzung. – die Tabelle auf Seite 3 bis 5 dieser Bedingungen, die die Versicherungsleistungen auflistet. – eine von Ihnen auf einer Reise außerhalb Ihres Hei- matlandes erlittene körperliche Verletzung oder plötzliche und unvorhergesehene Krankheit, für die ein Arzt Ihnen eine sofortige medizinische Behand- lung anrät. – jede(r) körperliche(r) oder psychische(r) Erkrankung, Verletzung oder Zustand, die (der) Sie oder einen nahen Angehörigen oder eine Person, mit der Sie reisen wollen, oder eine Person, bei der Sie während Ihrer Reise wohnen wollen, betrifft. – (Stief-)Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und -kinder, Schwager, Schwägerin, (Stief-)Geschwis- ter, Ehepartner, Lebenspartner (auch gleichge- schlechtlich) unter der gleichen Adresse gemeldet wie der Karteninhaber, Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder), gesetzlicher Vormund und Be- treuter des Karteninhabers.
Körperliche Verletzung. Eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines von außen einwirkenden, plötzlichen und unerwarteten Ereignisses erleiden. Eine Verletzung durch eine unvermeidliche Elementarrisikoexposition gilt als körperliche Verletzung. Terroristische Handlung – Eine Handlung, unter anderem die Ausübung von Kraft oder Gewalt und/oder Androhung derselben von Personen oder Personengruppen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von Organisationen oder Regierungen und aus politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Gründen handeln, u.a. mit der Absicht, eine Regierung zu beeinflussen und/oder die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Medizinischer Zustand – jede(s) körperliche oder psychische von einem Arzt festgestellte Erkrankung, Verletzung oder Leiden, die/das Sie oder einen nahen Angehörigen betrifft. Medizinischer Notfall – Eine während Ihrer Reise aufgetretene körperliche Verletzung oder plötzliche und unvorhergesehene Krankheit, für die nach Aussage eines zugelassenen Arztes eine sofortige medizinische Behandlung angezeigt ist. Europ Assistance – Der Dienstleister, beauftragt durch EUROP ASSISTANCE, ein Versicherungsunternehmen, das dem französischen Code des Assurances unterliegt, zudem eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 00.000.000 €, eingetragen in das Handelsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405, mit Geschäftssitz in 0, xxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, handelnd auch im Namen und für Rechnung seiner irländischen Zweigstelle mit dem Handelsnamen EUROP ASSISTANCE SA IRISH BRANCH mit Hauptniederlassung in 0xx Xxxxx, 0-0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx 0, X00 X0X0, Xxxxxx, registriert in Irland unter dem Zertifikat Nummer 907089. Die unter den Abschnitten I und J genannten medizinischen Leistungen werden von Europ Assistance Luxembourg organisiert, einem für die Notfallhilfe zugelassenen Versicherungsunternehmen (Sparten 13, 16 und 18), eine luxemburgische Tochtergesellschaft von Europ Assistance Belgium S.A. mit Geschäftssitz in 00 Xxx Xxxx Xxxxx in L-3372 Leudelange. Versicherte Karte – Eine zum Zeitpunkt des Schadensfalls gültige BGL BNP Paribas World Elite Mastercard. Wohnsitz – Ihr gewöhnlicher Hauptaufenthaltsort in Ihrem Wohnsitzland.
Körperliche Verletzung eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines plötzlichen, äußeren, unerwarteten und besonderen Ereignisses erleiden. Auch eine Verletzung, die daraus resultiert, dass Sie unvermeidbar den Elementen ausgesetzt sind, gilt als körperliche Verletzung. - folgende von einem Arzt bestätigten unvorhergesehenenen Schwangerschaftskomplikationen: Toxikose, Gestationshypertonie, Präeklampsie, Bauchhöhlenschwangerschaft, Blasenmohle, hyperemesis gravidarum, Blutungen während der Schwangerschaft, vorzeitige Plazentalösung, Plazenta preavia, nachgeburtliche Blutungen, retinierte Plazenta, Fehlgeburt, Totgeburt, medizinisch notwendige Notkaiserschnitte/ medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch und Frühgeburten oder drohende vorzeitige Wehen (mehr als 8 Wochen oder bei einer Mehrlingsschwangerschaft mehr als 6 Wochen vor dem erwarteten Geburtsdatum).
Körperliche Verletzung. Eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines von außen einwirkenden, plötzlichen und unerwarteten Ereignisses erleiden. Eine Verletzung durch eine unvermeidliche Elementarrisikoexposition gilt als körperliche Verletzung. Terroristische Handlung – Eine Handlung, unter anderem die Ausübung von Kraft oder Gewalt und / oder Androhung derselben von Personen oder Personengruppen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von Organisationen oder Regierungen und aus politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Gründen handeln, u.a. mit der Absicht, eine Regierung zu beeinflussen und/oder die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Medizinischer Zustand – Jede(s) körperliche oder psychische von einem Arzt festgestellte Erkrankung, Verletzung oder Leiden, die / das Sie oder einen nahen Angehörigen betrifft. Medizinischer Notfall – Eine während Ihrer Reise aufgetretene körperliche Verletzung oder Vorerkrankung – Jeder in der Vergangenheit oder aktuell bestehende medizinische Zustand, der im Zeitraum von 12 Monaten vor Gültigwerden dieser Allgemeinen Bedingungen und/oder vor einer Reise aufgetreten ist: der Symptome verursacht hat; oder für den: eine Behandlung oder Verordnung, die Ansicht eines Angehörigen der Heilberufe oder eine Untersuchung oder ein(e) Kontrolle/Gesundheits-Check-up gefordert oder erhalten wurde. Schadensmeldungen aufgrund von oder in Verbindung mit einer Vorerkrankung fallen nicht in den Versicherungsschutz.

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  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Voraussetzung Die Auftragserteilung für das UnionDepot im Online-Banking setzt einen wirksam zustande gekommenen Depotvertrag gemäß Ziffer 2.1 der Bedingungen für UnionDepots voraus.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Zielsetzung 1. Die Parteien verpflichten sich, ihre futtermittelrechtlichen Vorschriften anzuglei- chen, um den Handel in diesem Bereich zu erleichtern. 2. Das Verzeichnis der Erzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen, für die die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften der Parteien nach Auffassung der Parteien zu vergleichbaren Ergebnissen führen, sowie gegebenenfalls das Verzeichnis der ent- sprechenden Rechtsvorschriften sind in der vom Ausschuss gemäss Artikel 11 des Abkommens zu erstellenden Anlage 1 aufgeführt. 2.bis 32 Abweichend von Artikel 1 des Abkommens gilt dieser Anhang für alle Erzeugnisse, die unter die in Anlage 1 aufgeführten Rechtsvorschriften im Sinne von Absatz 2 fallen. 3. Die Parteien schaffen die Grenzkontrollen für die Erzeugnisse oder Erzeugnis- gruppen gemäss der in Absatz 2 genannten Anlage 1 ab.

  • Rechtliche Grundlagen Grundlage des Gesamtarbeitsvertrages sind folgende liechtensteinischen Gesetze und die dazu gehörenden Verordnungen: • Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, LGBl. 2007 Nr. 101 • Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz), LGBl. 2000 Nr. 88 • Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermitt- lungsgesetz), LGBl. 2000 Nr. 103 • Gesetz über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz), LGBl. 1997 Nr. 211 • Gesetz über die amtliche Statistik (Statistikgesetz), LGBl. 1976 Nr. 44 • Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz), LGBl. 1999 Nr. 96 • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Arbeitsvertragsrecht), §1173a, Art. 1ff. ABGB • Gesetz über die Krankenversicherung, LGBl. 1971 Nr. 50 • Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVG), LGBl. 1990 Nr. 46 • Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, LGBl. 1988 Nr. 12 • Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; ArG), LGBl. 1967 Nr. 6) Der vorliegende GAV erweitert diese gesetzlichen Bestimmungen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.