Kündigung aufgrund wesentlicher Vertragsverletzung. Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag schriftlich zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und, sofern diese Verletzung heilbar ist, es versäumt, diese Verletzung innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu beheben. Dieses Kündigungsrecht besteht zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die der kündigenden Partei gemäß dem Vertrag oder den geltenden Gesetzen zustehen.