Kündigung aus wichtigem Grund Z. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. Eine solche Gefährdung kann insbesondere eintreten, wenn: - sich in der (den) Erfüllungssicherheit(en) wesentliche Än- derungen ergeben, insbesondere wenn im Wert der be- stellten Sicherheiten gegenüber dem Zeitpunkt der Kredi- teinräumung wesentliche Änderungen eintreten und dem Kreditinstitut keine entsprechenden Sicherheiten angebo- ten werden, welche die erhöhte Risikosituation berück- sichtigen, - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- verhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten ein- tritt, - der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- verhältnisse macht oder sonstige wesentliche Vertrags- bestimmungen verletzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte
Kündigung aus wichtigem Grund Z. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber gegen- über dem Kreditinstitut gefährdet ist. Eine solche Gefährdung kann insbesondere insbeson- dere eintreten, wenn: - sich in der (den) Erfüllungssicherheit(en) wesentliche Än- derungen ergeben, insbesondere wenn im Wert Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherhei- ten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der be- stellten Sicherheiten Ver- bindlichkeiten gegenüber dem Zeitpunkt der Kredi- teinräumung wesentliche Änderungen eintreten und dem Kreditinstitut keine entsprechenden Sicherheiten angebo- ten werden, welche die erhöhte Risikosituation berück- sichtigen, gefährdet ist. - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- verhältnisse Vermögensverhältnisse des Kunden Kun- den oder eines Mitverpflichteten ein- tritt, eintritt und dadurch die Erfüllung von Ver- bindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. - der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- verhältnisse macht wesentliche Teile seiner Vermögensver- hältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Vertrags- bestimmungen verletztUmstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Ver- mögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund Z. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet einer Vereinbarung auf bestimmte Dauer die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. Eine solche Gefährdung kann insbesondere eintreten, wenn: - sich in der (den) Erfüllungssicherheit(en) wesentliche Än- derungen ergeben, insbesondere wenn im Wert Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann und dadurch die Erfüllung der be- stellten Sicherheiten Verbindlichkeiten gegenüber dem Zeitpunkt der Kredi- teinräumung wesentliche Änderungen eintreten und dem Kreditinstitut keine entsprechenden Sicherheiten angebo- ten werden, welche die erhöhte Risikosituation berück- sichtigen, gefährdet ist. - eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- verhältnisse Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten ein- tritt, eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. - der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- verhältnisse macht wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Vertrags- bestimmungen verletztUmstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte.
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