Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Beruht die Veränderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren Zugang bei Ihnen wirksam.
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Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Beruht Können Sie nachweisen, dass die Veränderung Änderung weder auf leichter FahrlässigkeitVorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
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Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Beruht die Veränderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach deren Zugang bei Ihnen wirksam. Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des versicherten Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
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