Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs Musterklauseln

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon 0000 0000000, Fax 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Te- lefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: xxxx.xxxxxxx@xxx.xx. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Telefon 0000 0000-0; Fax 0000 0000-0000 Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann im Schadenfall zur Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung entsprechend D.2.1 bis D.2.3 führen.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Antrag bzw. im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Xxxxxx dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Versicherungsombudsmann
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 5, wird die Motorleistung gesteigert oder das Fahrwerk optisch oder technisch verändert, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß- geblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 2, müssen Sie uns dies anzuzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündi- gungsrecht nach G.2.8. Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertrags- erklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Die Änderung der im Versicherungsschein in der Rubrik „Versicher- tes Fahrzeug“ aufgeführten und im Anhang 3 erläuterte Art oder Ver­ wendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß­ geblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündi- gen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungs- recht nach G.2.8.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. M Vorvertragliche Anzeigepflicht und Rechtsfolgen bei deren Verletzung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Antrag bzw. im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.5 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.7. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Xxxxxx dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können: EUROPA Versicherung AG EUROPA-go Servicecenter Kraftfahrt per Post: Xxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxx per E-Mail: xxx-xxxxxxx@xxxxxx-xx.xx. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌