Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Musterklauseln

Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Wann darf mit ungestempelten Kennzeichen gefahren werden?
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem ––> Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kenn- zeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 12.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversi- cherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zuständigen Zulassungs- bezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Versicherungsschutz in der Saison
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen I Schadenfreiheitsrabatt-System
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzei- chen dokumentierten Zeitraums (Saison). H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haft- pflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Berechnung des Beitrags bei Saisonkennzeichen 1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). 2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1 Absatz 4 und 5. 3) Nicht besetzt 4) Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bemisst sich auf der Grundlage – des Jahresbeitrags für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung – ohne Berücksichtigung der jährlichen Fahrleistung. Wir berechnen den Saisonbeitrag zeitanteilig nach der Dauer des versicherten Saisonzeitraums. 5) Liegen Versicherungsbeginn oder -ende innerhalb der Saison, berechnen wir den Beitrag zeitanteilig nach der Dauer des innerhalb der Saison versicherten Zeitraums. 6) Endet der Vertrag vor Saisonbeginn, erheben wir keinen Beitrag. 7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Oldtimer und Wohnwagenanhänger. Hinweis: Bei Oldtimern und Wohnwagenanhängern hat die Zulassung mit Saisonkennzeichen keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang und den Beitrag.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Pkw, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). H.2.2 Der Beginn des Versicherungsjahres ist der Saisonbeginn. Der Erstbeitrag ist mit Saisonbeginn, oder wenn der Vertrag innerhalb der Saison beginnt, mit diesem Zeitpunkt fällig. H.2.3 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.2.4 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks Versicherungsschutz nach H.1.4, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.