Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Musterklauseln

Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. 12.3 Wann darf mit ungestempelten Kennzeichen gefahren werden?
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem ––> Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kenn- zeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 12.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversi- cherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zuständigen Zulassungs- bezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Versicherungsschutz in der Saison
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen I Schadenfreiheitsrabatt-System
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Berechnung des Beitrags bei Saisonkennzeichen
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. 45 H.2.1 Zeitraum 45 H.2.2 Ruheversicherungsschutz 45 H.2.3 Fahrten außerhalb der Saison 45 H.2.4 Fälligkeit des Beitrags 46 H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 46 H.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und bei PetPLUS 46 H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten? 46 Berechnung und Änderung des Beitrags, Tarifbestimmungen 46 Berechnung und Änderung des Beitrags 46 Tarifbestimmungen 46 I Schadenfreiheitsrabatt-System 46 I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 46 I.2 Ersteinstufung 46 I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 46 I.2.2 Sonderersteinstufung in eine SF-Klasse 46 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung 47 I.2.4 Führerscheinsonderregelung 47 I.2.5 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse 48 I.3 Jährliche Neueinstufung 48 I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung 48 I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 48 I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 48 I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2, 1, ½, 0 oder M 48 I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 48 I.3.6 Nicht belegt 48
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. 42 H.2.1 Versicherungsschutz in der Saison 42 H.2.2 Ruheversicherung 42 H.2.3 Fahrten außerhalb der Saison 42
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versiche- rungsschutz während des auf dem amtli- chen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison).