Umfang der Ruheversicherung Musterklauseln

Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung einge- schränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Kfz-Umweltschaden-Versicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahr- zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie ver- pflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung Haben Sie für Ihr Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen oder ist diese nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der Teilkaskoversicherung.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetrieb- setzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst ▪ die Kfz-Haftpflichtversicherung, ▪ die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug ▪ in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder ▪ auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestand. Bei der Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz.
Umfang der Ruheversicherung. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst • die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetrieb- setzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug
Umfang der Ruheversicherung. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung, - die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand. Darüber hinaus sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand. Den Umfang des Versicherungsschutzes für die beitragspflichtige Ruheversicherung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren H.1.5 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.4 für die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels und bei Wiederanmeldung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (siehe H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, den Pkw in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und den Pkw außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Umfang der Ruheversicherung. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung haben Sie während der Dauer der Außerbetriebsetzung einge- schränkten Versicherungsschutz. H.1.5 Während der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sam- melgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. geschlossener Hofraum) nicht nur vorübergehend abstel- len. Sie dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb dieser Räumlichkeiten gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflichten, sind wir unter den in D.3 genannten Voraussetzungen lei- stungsfrei.