Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensver- hältnissen. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Ver- schlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Kre- dits, auch unter Verwertung der Sicherheit(en), gefährdet wird, kann die Bank den Kreditvertrag vor Empfang des Kredits im Zweifel stets, nach Empfang nur in der Regel fristlos kündigen.
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Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensver- hältnissen. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Ver- Ver schlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Kre- Kre dits, auch unter Verwertung der Sicherheit(en), gefährdet wird, kann die Bank den Kreditvertrag vor Empfang des Kredits im Zweifel stets, nach Empfang nur in der Regel fristlos kündigen.
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Samples: Kreditbedingungen, Kreditbedingungen