Kündigung der Zusatz- und sonstigen Leistungen. (1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündigung für sie / ihn jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
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Samples: Vertrag Zwischen Vollstationären Einrichtungen Der Altenhilfe Und Privatversicherten1, www.awo-sz-niederzier.de, www.awo-sz-niederzier.de
Kündigung der Zusatz- und sonstigen Leistungen. (1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündigung für sie / sie/ihn jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
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Samples: paulushof-essen.de