Kündigung des Kreditvertrags. 14.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung des Kreditvertrags. Für den Kunden bestimmt sich die ordentliche Kündigung im Falle eines Minikredits nach § 489 BGB und im Falle eines Verbraucherkredits nach § 489 BGB sowie § 500 BGB. Danach ist der Kunde innerhalb der im Vertrag angegebenen Laufzeit des Kredits bei gebundenem Sollzinssatzes nicht zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherkreditvertrag aber jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung ist davon nicht berührt. 14.2. Unbeschadet der Rechte im Sinne dieser Kreditbedingungen oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist Novum berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Als wichtiger Grund gilt unter anderem ein erheblicher Verstoß im Zusammenhang mit der Identifizierung und Verifizierung des Kunden. 14.3. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
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Kündigung des Kreditvertrags. 14.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung des Kreditvertrags. Für den Kunden bestimmt sich die ordentliche Kündigung im Falle eines Minikredits nach § 489 BGB und im Falle eines Verbraucherkredits nach § 489 BGB sowie § 500 BGB. Danach ist der Kunde innerhalb der im Vertrag angegebenen Laufzeit des Kredits bei gebundenem Sollzinssatzes Sollzinssatzes, nicht zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherkreditvertrag aber jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung ist davon nicht berührt.
14.2. Unbeschadet der ihrer Rechte im Sinne dieser Kreditbedingungen oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist Novum berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Als wichtiger Grund gilt unter anderem ein erheblicher Verstoß im Zusammenhang mit der Identifizierung und Verifizierung des Kunden.
14.3. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
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Kündigung des Kreditvertrags. 14.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung des Kreditvertrags. Für den Kunden bestimmt sich die ordentliche Kündigung im Falle eines Minikredits nach § 489 BGB und im Falle eines Verbraucherkredits nach § 489 BGB sowie § 500 BGB. Danach ist der Kunde innerhalb der im Vertrag angegebenen Laufzeit des Kredits bei gebundenem Sollzinssatzes nicht zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherkreditvertrag aber jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung ist davon nicht berührt.
14.2. Unbeschadet der ihrer Rechte im Sinne dieser Kreditbedingungen oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist Novum berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Als wichtiger Grund gilt unter anderem ein erheblicher Verstoß im Zusammenhang mit der Identifizierung und Verifizierung des Kunden.
14.3. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
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