Kündigung des Kreditvertrags. 13.1. Zusätzlich zu seinem Recht auf vorzeitige Zahlung (Punkt 9.7) ist der Kunde berechtigt, den Kreditvertrag in jeder Form zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Zwar ist die Kündigung kostenlos, doch sind im Fall einer solchen alle ausständigen Beträge unverzüglich fällig und zahlbar. 13.2. Novum und der Kunde können den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund auflösen, sofern dieser Grund das Festhalten am Vertrag für die auflösende Partei unzumutbar macht („außerordentliche Kündigung“). Gründe, die Novum zur Kündigung nach diesem Punkt berechtigen, können insbesondere sein, dass 13.2.1. sich die Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines zur Rückzahlung Mitverpflichteten derart verschlechtert, dass die Erfüllung von Novums Ansprüchen aus dem Kreditvertrag gefährdet ist; 13.2.2. der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse, seine Identität, seine Bankkontodaten oder sonstige wesentliche Umstände macht; 13.2.3. der Kunde seine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann. 13.3. Bei Ratenkrediten tritt Terminsverlust ein, wenn der Kunde mindestens sechs Wochen mit der Zahlung entweder einer vollen Monatsrate oder von Teilen einer Monatsrate und/oder den Kosten für Nebendienstleistungen, sofern diese in Summe zumindest den Betrag einer vollen Monatsrate ausmachen, in Verzug gerät. Voraussetzung für die Geltendmachung des Terminverlusts ist weiter, dass Novum (a) die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits vollständig erfüllt hat (ordnungsgemäße Auszahlung des Kredits) und (b) dem Kunden eine Zahlungserinnerung unter Androhung des Terminsverlusts und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen übermittelt hat. Letztere Zahlungserinnerung kann dem Kunden bereits innerhalb des vorerwähnten Verzugszeitraums von sechs Wochen zugesandt werden.
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Kündigung des Kreditvertrags. 13.1. Zusätzlich zu seinem Recht auf vorzeitige frühzeitige Zahlung (Punkt 9.7) ist der Kunde berechtigt, den jedweden Kreditvertrag in jeder jedweder Form zu jedem jedwedem Zeitpunkt zu kündigen. Zwar ist die Kündigung kostenlos, doch sind im Fall einer solchen Kündigung alle ausständigen ausstehenden Beträge unverzüglich fällig und zahlbar.
13.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Novum und der Kunde können den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund auflösenkündigen. Ein wichtiger Grund, sofern dieser Grund das Festhalten am Vertrag für die auflösende Partei unzumutbar macht („außerordentliche Kündigung“). Gründe, die der Novum zur Kündigung nach diesem Punkt berechtigenberechtigt, können kann insbesondere vorliegen: (“außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund”). Ein Grund, der Novum zur Kündigung kraft dieses Punktes berechtigt, kann (muss aber nicht) gegeben sein, dasswenn:
13.2.1. sich die eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines zur Rückzahlung Mitverpflichteten derart verschlechtert, dass eintritt und dadurch die Erfüllung von Novums Ansprüchen aus dem Kreditvertrag Verbindlichkeiten gegenüber Novum gefährdet ist;
13.2.2. der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse, seine Identität, seine Bankkontodaten Bankverbindung oder sonstige wesentliche Umstände macht;, oder
13.2.3. der Kunde seine die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.
13.3. Bei Ratenkrediten Teilzahlungskrediten tritt Terminsverlust Terminverlust ein, wenn der Kunde Kunden mit einer Monatsrate, einem Teil einer Monatsrate oder Nebenforderungen mindestens sechs Wochen mit in Verzug ist, sofern der Zahlung entweder ausständige Betrag in Summe mindestens die Höhe einer vollen Monatsrate oder von Teilen einer Monatsrate und/oder den Kosten für Nebendienstleistungen, sofern diese in Summe zumindest den Betrag einer vollen Monatsrate ausmachen, in Verzug geräterreicht. Voraussetzung für die Geltendmachung des Terminverlusts Terminverlustes ist weiterweiters, dass Novum (a) die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag Leistungen bereits vollständig erfüllt erbracht hat (ordnungsgemäße Auszahlung Zuzählung des Kredits) und (b) dem den Kunden eine Zahlungserinnerung – allenfalls auch innerhalb des vorerwähnten Zeitraumes von sechs Wochen – unter Androhung des Terminsverlusts Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen übermittelt gemahnt hat. Letztere Zahlungserinnerung kann dem Kunden bereits innerhalb des vorerwähnten Verzugszeitraums von sechs Wochen zugesandt werden.
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