KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED Musterklauseln

KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED a) Vertragsverlängerung und ordentliche Kündigungsfristen • Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten: Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Mitgliedschaftsvertrag gewandelt, der monatlich zum Monatsende gekündigt werden kann; • Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten: Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Mitgliedschaftsvertrag gewandelt, der monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED a) Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen ▪ Produkte, die durch das Mitglied mit einer Einmalzahlung vollständig bezahlt wurden, bedürfen keiner separaten Kündigung. ▪ Die iChange-Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, für das Mitglied frühestens jedoch zum Ende der 3 Monate kündbar. ▪ Sämtliche Kündigungen können neben der Textform auch durch den sogenannten Kündigungsbutton in der Fußzeile auf der Website https: //xxx.xxxxxxx.xx/ oder https: //xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/ wirksam ausgesprochen werden. ▪ Alternativ kann eine Kündigung als Email an xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx gesendet werden.
KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED. Ein Mitglied kann die Mitgliedschaft im Network bis zum Ablauf sämtlicher in Kraft befindlicher Beteiligungsverträge des Mitglieds oder bis zur gültigen Übertragung seiner Punktrechte oder bis zur Aufhebung der in das Network eingebrachten Nutzungsrechte nicht kündigen. Für die Aufgabe der Nutzungsrechte ist eine schriftliche Benachrichtigung vom Mitglied an den Network-Verwalter mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten erforderlich, und die Nutzungsrechte können nicht von Mitgliedern aufgegeben werden, die noch eine ausstehende Reservierung haben oder wenn die Nutzungsrechte einer dritten Partei zugewiesen worden sind. Die Kündigung der Mitgliedschaft im Network entbindet ein Mitglied nicht von der Pflicht, jegliche noch ausstehenden Beträge an den Network-Verwalter oder Anlagen des Network zu entrichten.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.