PERSONAL TRAINING Musterklauseln

PERSONAL TRAINING unless the contract specifically states that the member is permitted to use other clubs. All other memberships may be subject to restrictions confirmed by the member at the time of signing the contract. In the case of discounted memberships, the member must provide appropriate documentation to prove his or her status leading to eligibility for a discounted membership fee prior to signing the contract. The member is obliged to inform Xxxxxx Place immediately of any termination of his/her corresponding status. Any damage caused by a late notification for which the member is responsible is to be compensated by the member. In the event that the conditions of the discounted membership cease to apply, the membership may be continued under the conditions of a regular membership. b) Holmes Place offers other additional services in addition to Club memberships, for which a separate agreement can be signed. c) Freeze periods: Members have the option to apply for monthly freeze periods. This is subject to a balanced dues account. Holmes Place ultimately decides on granting such freeze periods. Reasons for freeze periods are physical limitations that make it temporarily impossible to use the service or absence from work. Requests for freeze periods must be supported by a medical certificate or proof of employment. In any case, the current term of the service agreement will be extended in accordance with the freeze period granted. Membership fees already paid will automatically be offset against the fees after the rest period. d) In the event of a culpable delay in payment of more than nine weeks, the entire remaining amount shall be due immediately by the next possible termination date.
PERSONAL TRAINING. Für die Zusatzleistung „Personal Training“ wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Holmes Place abgeschlossen. Diese Serviceleistung ist clubgebunden und nicht auf andere Clubs übertragbar. a) Es gibt Personal Training-Produkte in Form eines Paketes und eines Abonnements. Um die Trainingsoptimierung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt des Kunden zu gewährleisten, wird bei einem Paket von einer Gültigkeitszeit in Wochen ausgegangen, die der Anzahl der Trainingseinheiten entspricht (z.B. 4er-Paket = 4 Wochen). Bei dem Abonnement geht es um die dauerhafte Zielerreichung und Trainingsbetreuung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt, demzufolge wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar, und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Falls nicht anders im Zusatzvertrag aufgeführt, gilt bei VIP die Mindestlaufzeit von 3 Monaten. b) Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann nicht immer gewährleistet werden. Die Trainerwahl erfolgt durch Terminabsprache mit einem Trainer. c) Das Mitglied hat einen Personal Training Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Erfolgt die Absage kurzfristiger, gilt das Personal Training als wahrgenommen. d) Urlaubszeiten (= Abwesenheit von bis zu 4 Wochen) sind mit Holmes Place und dem Trainer abzustimmen. Wegen Urlaubszeiten oder sonstigen Gründen nicht wahrgenommene Trainingseinheiten müssen innerhalb der Gültigkeits- bzw. Vertragszeit, ideal sogar vorher oder direkt nach der Urlaubszeit bzw. im folgenden Monat genutzt werden. e) Besonderheit „Urlaubszeit”: Ein sonstiger Grund liegt dann nicht vor, wenn der Kunde wegen Krankheit oder ähnliche, nicht vom Kunden zu beeinflussenden Gründen, dauerhaft nicht in der Lage ist, die Trainingstermine wahrzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. In diesem Fall kann die Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden. f) Für das Abonnement gibt es die Möglichkeit einer sogenannten „Pause“ (Freeze) für einen kompletten Monat: Diese Pause muss mit einer Frist von einem Monat zum ausgewählten Kalendermonat schriftlich beantragt werden, und maximal können 3 Kalendermonate pausiert werden. Aus einer Pause kann der PT-Vertrag nicht gekündigt werden. g) Mitglieder, die das Abonnement nutzen, müssen ihre Personal Training Stunden innerhalb des jeweiligen Kalendermonats bzw. im darauffolgende...
PERSONAL TRAINING a. Das Personal Training beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine individuelle 1 zu 1 Trainingsbetreuung und eine regelmäßige Kontrolle des aktuellen Leistungsstandes. Auf Wunsch ist die Erstellung eines Ernährungsplans möglich. Der Kunde bestimmt seine Laufzeit selbst.
PERSONAL TRAINING entstandener Schaden ist durch das Mitglied zu ersetzen. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der vergünstigten Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft zu den Konditionen einer regulären Mitgliedschaft fortgesetzt werden.
PERSONAL TRAINING. For the additional service "Personal Training", a contract is concluded between the client and Holmes Place. This service is club-bound and not transferable to other clubs. a) There are personal training products in the form of a package and a subscription. In order to ensure training optimisation, or performance optimisation and maintenance for the client, a package is based on a validity period of weeks, which corresponds to the number of training sessions (e.g. 4-Pack = 4 weeks). In the case of subscription, the focus is on the long-term achievement of goals and training support, or performance optimisation and maintenance, and consequently the contract is concluded for an indefinite period. The contract can be terminated with one month's notice to the end of a calendar month, and the termination must be in writing. Unless otherwise stated in the supplementary contract, the minimum term for VIP (subscription) is 3 months. b) The subscription has a minimum term of 3, 6 or 12 months, depending on the member's choice. The subscription cannot be cancelled within this minimum term. After expiry of the minimum term, the subscription is automatically extended indefinitely and can be cancelled at any time with a notice period to the end of the month. Unless otherwise stated in the supplementary contract, the minimum term of 3 months applies to VIP subscriptions. c) The availability of certain coaches cannot always be guaranteed. The choice of coach is made by making an appointment with a coach d) The member must cancel a personal training appointment at least 24 hours in advance. If the cancellation is made at shorter notice, the personal training session is deemed to have been attended. e) Holiday periods (= absence of up to 4 weeks) must be agreed with Holmes Place and the trainer. Training sessions not attended due to holidays or other reasons must be used within the validity or contract period, ideally even before or directly after the holiday period or in the following month. f) Special feature "holiday period": Another reason does not exist if the client is permanently unable to attend the training sessions due to illness or similar reasons beyond the client's control. The client is obliged to provide appropriate proof. In this case, the service can be obtained at a later date or transferred to another person without additional costs. g) Holmes Place allows the contract to be suspended for up to 3 months ("freeze") at its own discretion and as a gesture o...
PERSONAL TRAINING anderen Mitgliedschaften gelten ggf. Einschränkungen, die beim Abschluss vom Mitglied bestätigt wurden. Bei vergünstigten Mitgliedschaften hat das Mitglied vor Vertragsschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, Xxxxxx Place unverzüglich über eine Beendigung seines entsprechenden Status zu informieren. Ein durch eine von ihm zu vertretende verspätete Mitteilung entstandener Schaden ist durch das Mitglied zu ersetzen. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der vergünstigten Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft zu den Konditionen einer regulären Mitgliedschaft fortgesetzt werden.
PERSONAL TRAINING. Das Personal Training wird individuell und auf Rücksprache gebucht.
PERSONAL TRAINING unless the contract specifically states that the member is permitted to use other clubs. All other memberships may be subject to restrictions confirmed by the member at the time of signing the contract. In the case of discounted memberships, the member must provide appropriate documentation to prove his or her status leading to eligibility for a discounted membership fee prior to signing the contract. The member is obliged to inform Xxxxxx Place immediately of any termination of his/her corresponding status. Any damage caused by a late notification for which the member is responsible is to be compensated by the member. In the event that the conditions of the discounted membership cease to apply, the membership may be continued under the conditions of a regular membership.
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Related to PERSONAL TRAINING

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirt- schaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Ausschöp- fung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten benötigen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Informationsaustausch (1) Auf Ersuchen erteilt die zuständige Behörde eines Vertragsstaats der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats Informationen für die in Artikel 1 genannten Zwe- cke. Diese Informationen werden ohne Rücksicht darauf erteilt, ob der ersuchte Ver- tragsstaat diese Informationen für eigene steuerliche Zwecke benötigt oder ob das Ver- halten, das Gegenstand der Ermittlungen ist, nach dem Recht des ersuchten Vertrags- xxxxxx eine Straftat darstellen würde, wäre es im Gebiet des ersuchten Vertragsstaats erfolgt. (2) Reichen die der zuständigen Behörde des ersuchten Vertragsstaats vorliegenden In- formationen nicht aus, um dem Auskunftsersuchen entsprechen zu können, so ergreift dieser Vertragsstaat nach eigenem Ermessen alle geeigneten Maßnahmen zur Beschaf- fung von Informationen, die erforderlich sind, um dem ersuchenden Vertragsstaat die erbetenen Informationen zu erteilen, auch wenn der ersuchte Vertragsstaat diese Infor- mationen zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht für eigene steuerliche Zwecke benötigt. (3) Auf ausdrückliches Ersuchen der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertrags- xxxxxx erteilt die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats in dem nach dessen Recht zulässigen Umfang Informationen nach diesem Artikel in Form von Zeugenaus- sagen und beglaubigten Kopien von Originaldokumenten. (4) Beide Vertragsstaaten gewährleisten, dass ihre zuständige Behörde in Übereinstim- mung mit diesem Abkommen die Befugnis hat, folgende Informationen auf Ersuchen einzuholen oder zu erteilen: a) Informationen von Banken, anderen Finanzinstituten oder Personen, ein- schließlich Bevollmächtigten und Treuhändern, die als Vertreter oder Treuhän- der handeln; (i) Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an Gesellschaften, Per- sonengesellschaften und anderen Personen, einschließlich, unter Beach- tung des Artikels 2, eigentumsbezogene Informationen über diese Perso- nen in einer Eigentümerkette; (ii) bei Trusts Informationen über Treugeber, Treuhänder, Protektoren und Treuhandbegünstigte; bei Stiftungen Informationen über Gründer und Mitglieder des Stiftungsrats sowie über Begünstigte. (5) Ungeachtet der vorstehenden Absätze begründet dieses Abkommen keine Verpflich- tung der Vertragsstaaten, Informationen über Eigentumsverhältnisse einzuholen oder zu erteilen, die börsennotierte Gesellschaften oder öffentliche Investmentfonds oder öffent- liche Investmentsysteme für gemeinsame Anlagen betreffen, es sei denn, diese Informa- tionen können ohne unverhältnismäßig große Schwierigkeiten eingeholt werden. (6) Jedes Auskunftsersuchen nach diesem Abkommen ist möglichst detailliert abzufas- sen und muss die folgenden schriftlichen Angaben enthalten: a) die Bezeichnung der Person, der die Ermittlung oder Untersuchung gilt; b) den Zeitraum, für den die Informationen erbeten werden; c) die Art der erbetenen Informationen und die Form, in der die Informationen dem ersuchenden Vertragsstaat vorzugsweise zur Verfügung zu stellen sind; d) den steuerlichen Zweck, für den um die Informationen ersucht wird; e) die Gründe für die Annahme, dass die erbetenen Informationen für die Durch- führung des Steuerrechts des ersuchenden Vertragsstaats in Bezug auf die unter Buchstabe a bezeichnete Person voraussichtlich erheblich sind; f) die Gründe für die Annahme, dass die erbetenen Informationen im Gebiet des ersuchten Vertragsstaats vorliegen oder sich im Besitz oder in der Verfü- gungsmacht einer Person im Hoheitsbereich des ersuchten Vertragsstaats be- finden; g) den Namen und die Anschrift von Personen, soweit bekannt, in deren Besitz oder Verfügungsmacht sich die erbetenen Informationen vermutlich befinden; h) eine Erklärung, dass das Ersuchen dem Recht und der Verwaltungspraxis des ersuchenden Vertragsstaats entspricht, dass die erbetenen Informationen, wür- den sie sich im Hoheitsbereich des ersuchenden Vertragsstaats befinden, von der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats nach dessen Recht eingeholt werden könnten und dass das Ersuchen nach diesem Abkommen ge- stellt wurde; i) eine Erklärung, dass der ersuchende Vertragsstaat alle ihm in seinem eigenen Gebiet zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Einholung der Informationen ausgeschöpft hat, ausgenommen solche, die unverhältnismäßig große Schwie- rigkeiten mit sich bringen würden. (7) Die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats übermittelt der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats die erbetenen Informationen so umgehend wie möglich. Um eine zeitnahe Antwort sicherzustellen, bestätigt die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats den Eingang eines Ersuchens gegenüber der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats schriftlich und unterrichtet die zuständige Be- hörde des ersuchenden Vertragsstaats innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt des Ersuchens über Mängel in dem Ersuchen. (8) Wenn die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats die erbetenen Informati- onen nicht innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des Ersuchens einholen und erteilen konnte, wenn der Informationserteilung Hindernisse entgegenstehen oder wenn die zu- ständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats die Informationserteilung ablehnt, so unterrichtet sie unverzüglich die zuständige Behörde des ersuchenden Vertragsstaats schriftlich und gibt dabei die Gründe für ihre Erfolglosigkeit bei der Einholung und Er- teilung der Informationen, die aufgetretenen Hindernisse oder die Gründe für ihre ab- lehnende Antwort an.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.