Kündigung und Kündigungsfristen Musterklauseln

Kündigung und Kündigungsfristen. 1Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann von der Arbeitgeberin und der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gekündigt werden. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Kündigung und Kündigungsfristen. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.01. durch die Personensorgebe- rechtigten möglich. Dies gilt ebenso für die Änderung der Betreuungsform während des Schuljahres. Während des laufenden Schuljahres sind die Personensorgeberechtigten im Falle des Umzugs oder eines Schulwechsels berechtigt, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende zu kündigen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
Kündigung und Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung nachfolgender Kündigungs- f risten gekündigt werden. Sofern im EAV nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Kündigungsfristen: ▪ während der Probezeit: jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen; ▪ im Anstellungsjahr: ein Monat auf Monatsende; ▪ ab dem zweiten Anstellungsjahr: drei Monate auf Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist bei einer Kündigung durch DTCH unaufge- fordert zu begründen (Art. 335 Abs. 2 OR). Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann DTCH verlangen, dass noch nicht bezogene Fe- rien während der Kündigungsfrist bezogen werden. Hat der AN zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr Ferien bezogen als ihm zu diesem Zeitpunkt zustehen, steht DTCH bei einer Kündigung durch den AN für den zu viel bezogenen Ferienlohn ein Rückfor- derungsrecht zu. Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die nicht auf mangelhafte Arbeitsleistung zurückzuführen sind, so erhält der AN eine Abgangsentschädigung von einem Monatsgehalt. Ab dem fünften Dienstjahr wird die Abgangsentschädigung pro fünf Jahre um je ein Monatsgehalt erhöht. Wird der AN nach erfolgter Kündigung durch DTCH f reigestellt, gelten noch offene Ferienan- sprüche und Überstunden sowie Überzeiten als in dieser Zeit kompensiert, ausser diese wä- ren grösser als die Kündigungsfrist. AN, die eine Funktion als Vorstandsmitglied von syndicom (Paritätische Kommission) inneha- ben oder Mitglied der Personalvertretung sind, kann nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen gemäss Art. 337 OR gekündigt werden.
Kündigung und Kündigungsfristen. Die Kündigung des Aufenthaltsvertrages durch den/ die Bewohnende/n erfolgt schriftlich. • Während des Schnuppermonats kann der Vertrag jederzeit gegenseitig aufgelöst werden. • Während der Probezeit gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist auf Ende des Folgemonats. • Der Aufenthaltsvertrag ist gegenseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Monatsende kündbar. • Bei einseitiger Vertragsauflösung durch den/die Bewohnende/n vor Ablauf der Kündigungsfrist werden die Kosten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Rechnung gestellt. • Bei einer Kündigung von Seiten Mobile Basel wird darauf geachtet, dass für die betreffenden Bewohnenden eine für sie akzeptable und/ oder zumutbare Anschlusslösung besteht. Eine Kündigung ohne Einhaltung der vereinbarten Frist kann insbesondere bei akutem Suchtmittelkonsum, bei körperlicher oder verbaler Gewalt gegen Mitbewohnende und Mitarbeitende sowie bei Fremd- oder Selbstgefährdung ausgesprochen werden. Bei einer fristlosen Kündigung ist Mobile Basel angewiesen, die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Kündigung und Kündigungsfristen. Die Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende des jeweiligen Schuljahres möglich. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Schuljahresende schriftlich gekündigt wird. Bei Ausscheiden des Kindes aus der Mitelschule endet der Betreuungsvertrag ohne Kündigung. Der Xxxxxx kann den Vertrag aus wichtigen Gründen schriftlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist.
Kündigung und Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung nachfolgender Kündigungsfristen gekündigt werden. Sofern im Anstellungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Kündigungsfristen: ◼ während der Probezeit: 7 Tage auf einen beliebigen Zeitpunkt; ◼ im 1. Anstellungsjahr: 1 Monat auf Monatsende; ◼ ab dem 2. Anstellungsjahr: 3 Monate auf Monatsende; Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist bei einer Kündigung durch T-Systems unaufgefordert zu begründen. Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ungeachtet der übrigen Bestimmungen aufgelöst werden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform.

Related to Kündigung und Kündigungsfristen

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.