Kündigung durch den Vertragspartner. Lehnt der Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages endgültig ab (ins- besondere in Fällen des § 648 S. 1 BGB), sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis zum Ausgleich unserer Kosten ei- nen Pauschalbetrag von 40 % der vertraglich bestimmten Auftragssumme zu verlangen. Ist eine Auftragssumme nicht bestimmt, so tritt an die Stelle der Auftragssumme die zu erwartende Vergütungsforderung. Dem Ver- tragspartner bleibt der Nachweis offen, dass keine oder nur wesentlich ge- ringere Kosten oder Schäden entstanden sind; der Pauschalbetrag redu- ziert sich dann entsprechend.
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Samples: Lieferbedingungen
Kündigung durch den Vertragspartner. Lehnt der Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages endgültig ab (ins- besondere insbesondere in Fällen des § 648 649 S. 1 BGB), sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis zum Ausgleich unserer Kosten ei- nen einen Pauschalbetrag von 40 25 % der vertraglich bestimmten be- stimmten Auftragssumme zu verlangen. Ist eine Auftragssumme nicht bestimmt, so tritt an die Stelle der Auftragssumme die zu erwartende Vergütungsforderung. Dem Ver- tragspartner Vertragspartner bleibt der Nachweis offen, dass keine oder nur wesentlich ge- ringere geringere Kosten oder Schäden entstanden sind; der Pauschalbetrag redu- ziert reduziert sich dann entsprechend.
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Kündigung durch den Vertragspartner. Lehnt der Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages endgültig ab (ins- besondere insbesondere in Fällen des § 648 649 S. 1 BGB), sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis zum Ausgleich unserer Kosten ei- nen einen Pauschalbetrag von 40 25 % der vertraglich bestimmten Auftragssumme zu verlangen. Ist eine Auftragssumme nicht bestimmt, so tritt an die Stelle der Auftragssumme die zu erwartende Vergütungsforderung. Dem Ver- tragspartner Vertragspartner bleibt der Nachweis offen, dass keine oder nur wesentlich ge- ringere geringere Kosten oder Schäden entstanden sind; der Pauschalbetrag redu- ziert reduziert sich dann entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung durch den Vertragspartner. Lehnt der Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages endgültig ab (ins- besondere insbesondere in Fällen des § 648 649 S. 1 BGB), sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis zum Ausgleich unserer Kosten ei- nen einen Pauschalbetrag von 40 25 % der vertraglich bestimmten Auftragssumme zu verlangen. Ist eine Auftragssumme nicht bestimmt, so tritt an die Stelle der Auftragssumme die zu erwartende Vergütungsforderung. Dem Ver- tragspartner Vertragspartner bleibt der Nachweis offen, dass keine oder nur wesentlich ge- ringere geringere Kosten oder Schäden entstanden sind; der Pauschalbetrag redu- ziert reduziert sich dann entsprechend. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens/entgangenen Gewinns vorbehalten.
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